rüstungslobby
"Förderkreis Heer"
Ex-Generäle dürfen nach Karenzzeit im Ruhestand für Rüstungslobby arbeiten
Das Bundesverteidigungsministerium verbietet angeblich allen ehemaligen Generälen Nebentätigkeiten für die Rüstungslobby in den ersten fünf Jahren nach Beginn des Ruhestandes. Damit soll möglicher Korruption ein Riegel vorgeschoben werden, berichtet "Die Welt" unter Berufung auf ein Schreiben von Verteidigungsstaatssekretär Klaus-Günther Biederbick an den Förderkreis Deutsches Heer (FKH). Nach diesen fünf Jahren scheint aber eine Tätigkeit für Rüstungskonzerne erlaubt zu sein.
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