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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe billigt Zustimmung der Regierung zur neuen NATO-Strategie

Die Bundesregierung durfte dem neuen Strategischen Konzept der NATO ohne eine vorherige Befragung des Bundestages zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Organklage der PDS-Bundestagsfraktion zurück, die in dem Vorgehen der Regierung eine Missachtung der Rechte des Parlaments gesehen hatte.