religionsfreiheit
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bischof Huber und Voßkuhle betonen Religionsfreiheit in Deutschland
Repräsentanten von Kirche und Bundesverfassungsgericht haben die Bedeutung der Religionsfreiheit in Deutschland betont. Dieses Grundrecht gelte laut Verfassung "für alle Religionen", sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, am Donnerstag (10. Juli) in Karlsruhe. Der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, verwies auf die Rechtsprechung seines Gerichts, wonach sich der Staat "nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren" dürfe.
Religionsfreiheit
Einreiseverbot für Gründer der Mun-Bewegung verfassungswidrig
Das seit 1995 bestehende Einreiseverbot für den Gründer der Mun-Bewegung, San Myung Mun und seine Ehefrau verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Der heute 86-jährige Koreaner und seine Frau Hak Ja Han Mun dürfen damit wahrscheinlich künftig wieder einreisen. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der zur Mun-Bewegung gehörenden deutschen Vereinigungskirche statt. Diese werde durch das Einreiseverbot in ihren Grundrechten auf Religionsfreiheit und auf freie Religionsausübung verletzt.
Afghanistan
Bundesregierung begrüßt Freilassung Abdul Rahmans
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit großer Erleichterung aufgenommen, dass der Afghanen Abdul Rahman nicht länger vom Todesurteil bedroht ist. Rahman war nach weltweiten Protesten gegen seine drohende Verurteilung zum Tode auf freien Fuß gesetzt worden. Verwandte hatten ihn mit dem Vorwurf vor Gericht gebracht, er habe andere zum christlichen Glauben bekehren wollen. Das Gericht sah für diesen Vorwurf nicht genügend Beweise.
Religionsfreiheit
Institut für Menschenrechte kritisiert pauschales Kopftuchverbot
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist über das von mehreren Bundesländern geplante Kopftuchverbot besorgt. Ein generelles Verbot, wie es Baden-Württemberg und Niedersachsen bereits beschlossen haben, entziehe den Lehrerinnen ihr Recht auf Religionsfreiheit, kritisierte Institutsleiter Heiner Bielefeldt am Montag in Berlin.
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