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rente Nachrichten & Informationen

Renten-Crash | Büchse der Pandora wurde geöffnet

Altersarmut: Rentner in der Armutsfallee

die Öffnung der Rentenkasse erinnert an die Büchse der PandoraDas Rentenniveau sinkt immer weiter. Zur Zeit erhält ein Rentner, der 45 Jahre lang gearbeitet und einen Durschschnittslohn verdient hat, trotzdem nur eine geringe Rente, die bei 50,8 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens liegt. Eine Anfrage der Linkpartei ergab, dass diese bereits geringe Rente in den kommenden Jahren weiter drastisch sinken wird und im Jahr 2025 nur noch 45,2 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen wird. Und das gilt nur bei weitgehend durchgehender Erwerbstätigkeit, die bei heutigen Erwerbsbrüchen immer seltener anzufinden ist. Diese aktuellen Zahlen stammen aus dem Bundesarbeitsministerium und bekräftigen die Richtigkeit der Forderung nach einer gesetzlichen Grund- oder Mindestrente, um weitere ansteigende Altersarmut zu verhindern und um Rentner nicht zu Bittstellern der Nation zu machen.

Rente, Gesundheit und Pflege im Alter

Zuzahlungen im Gesundheitsbereich

Die Wirtschaftskrise scheint bei uns erst einmal bewältigt, obwohl der Markt für den Exportweltmeister Deutschland fast täglich schwindet. Die Arbeitsplätze sind angeblich gesichert, die Arbeitslosenzahlen sinken. Bei derartigen Meldungen wird oft vernachlässigt, dass die so genannten Ein-Euro-Jobber fester Bestandteil des Arbeitsmarktes geworden sind und der Niedriglohnsektor aus Deutschland kaum mehr wegzudenken ist. Die Gehälter werden immer „flexibler“, der Kündigungsschutz ebenfalls. Immer mehr Menschen leben am unteren Limit, vollführen tagtäglich einen Kampf um ihre Existenz. Zu diesen Problemen, kommen für viele Menschen noch andere hinzu – die Sorge um die gesundheitliche Versorgung und die Pflege im Alter. Mit einem Fachmann und realitätsnahen Praktiker auf dem Gebiet der gesundheitlichen Versorgung und der Pflege im Alter, dem Leiter des Ambulanten Pflegedienstes Guido Zimmermann in Bremen, sprach Petra Klages.

Rente als Betrug

Das Umlageverfahren im Rentensystem

Nach Gründung der Bundesrepublik musste das Rentenwesen neu geordnet werden. Unser Parlament und die Regierung kamen zu dem Schluss, dass ein Umlageverfahren anzuwenden sei. Für ein kumulatives Verfahren, bei dem die Beiträge der Versicherten angesam­melt und ihnen nach Renteneintritt ausgezahlt würden, stand nicht genug Geld zu sparen zur Verfügung.

Dachdecker und Rente mit 67

"Lebensfremd"

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will bestimmte Berufsgruppen nicht von der Rente mit 67 ausnehmen. "Ob Dachdecker oder Bäcker, niemand muss mit 66 noch genau dasselbe machen, was er mit 16 gelernt hat", sagte die Ministerin der "Rheinischen Post" (Mittwoch, 14. April). Wer Berufserfahrung habe, könne "auch Büroarbeit in seiner Branche übernehmen", so von der Leyen. Nach Auffassung des IG BAU-Bundesvorsitzenden Klaus Wiesehügel ist dies völlig "lebensfremd".

Witwenrente auch nach kurzer Ehe möglich

"Versorgungsehe"

Auch mit der Liebe muss sich die Rentenkasse beschäftigen: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (5. April) kann Witwen oder Witwern, die ihren Partner erst kurz vor dessen absehbaren Tod geheiratet haben, nicht automatisch die Hinterbliebenenrente verweigert werden. Bevor eine Ehe als reine "Versorgungsehe" eingestuft werden dürfe, habe die Rentenversicherung auch die "subjektiven Umstände" der Hochzeit zu prüfen, befanden Deutschlands oberste Sozialrichter in Kassel. Die Witwenrente könne nur dann gestrichen werden, wenn es bei der Eheschließung in allererster Linie um die finanzielle Absicherung des überlebenden Gatten gegangen sei - und nicht um Gefühle oder moralische Vorstellungen (Az.: B 13 R 55/08 R).

Scheidung ohne Versorgungsausgleich

Leben von 500 Euro Rente

Ursula Töpfer bekommt klägliche 550 Euro Rente im Monat. "Ich habe keinerlei Anspruch auf Versorgungsleistungen", klagt die Seniorin. Sie und Tausende andere Frauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, fühlen sich von der Politik im Stich gelassen: Sie haben aus familiären Gründen weniger verdient als ihre Männer, hatten aber keine Möglichkeit, die Rentenansprüche ihrer geschiedenen Partner zu übernehmen. Im Gegensatz zu Geschiedenen im Westen, wo der sogenannte Versorgungsausgleich 1977 eingeführt wurde, erhalten sie keinen Ausgleich ihrer Rentenansprüche.

Kürzung der Erwerbsminderungsrente laut Bundessozialgericht rechtmäßig

Uneinige Sozialrichter

Die 2001 eingeführte Kürzung der Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten ist rechtens. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) sieht in einem am Donnerstag in Kassel veröffentlichten Urteil für die geltende Praxis, die Renten vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten zu mindern, eine "ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage". Die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Reform sieht unter anderem Leistungskürzungen von bis zu 10,8 Prozent vor, wenn Invaliden die Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Dem Urteil ging ein jahrelanger Streit auch unter den obersten deutschen Sozialrichtern voraus.

Rund 2000 Menschen demonstrierten in Braunschweig für höhere Renten

"1,1 Prozent sind ein Witz"

Für Jürgen Neumann ist die Situation als Rentner einfach unbefriedigend. Niemals hätte er sich vorstellen können, jeden Euro fünf Mal umdrehen zu müsse, sagt er. Um seine und die Lage von 20 Millionen anderen Rentnern in Deutschland zu verbessern, ist er am 28. April dem Aufruf zu einer Protestaktion in Braunschweig gefolgt. Gekommen sind nach Angaben der Initiative "Rentner machen mobil" rund 2000 Menschen. Bei einer Andacht im Dom und einer anschließenden Kundgebung auf dem Burgplatz machen sie ihrem Ärger Luft. "Ich vermisse die Gerechtigkeit", sagt Neumann. Das Geld zu sparen sei ja da, es wandere nur in die falschen Töpfe.

Bundesbank und Ifo-Institut fordern Rente mit 68,5 Jahre

"Aufruf zu ungeniertem Rentenraub"

Der Präsident des Münchener Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, unterstützt die Forderung der Deutschen Bundesbank nach einer Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 68,5 Jahre. "Die Bundesbank hat sehr verantwortungsvoll argumentiert. Die Politik ist mit den Bürgern nicht ehrlich, weil sie ihnen die Wahrheit über das Ausmaß der drohenden Rentenkrise vorenthält", sagte Sinn der "Bild"-Zeitung. Um drohende Versorgungslücken der gesetzlich Versicherten im Alter besser zu schließen, spricht sich Sinn für eine verpflichtende Riester-Rente aus.

Schreiner fordert Renten-Beitrag von Reichen

Vorbild Schweiz

Die Reichen sollen nach einer Forderung des SPD-Linken Ottmar Schreiner mehr in die Rentenkassen einzahlen. Der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), plädiert dafür, dass alle - auch Selbstständige - Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze solle bei gleichzeitiger Deckelung der Rentenhöhe abgeschafft werden. "Man braucht einen neuen sozialen Ausgleich", sagte Schreiner der "Passauer Neuen Presse". In der Schweiz werde dies bereits praktiziert. "Der Sozialausgleich ist weitaus größer als hierzulande. Was in der Schweiz möglich ist, muss auch für Deutschland möglich gemacht werden", sagte Schreiner.

Kaufkraft deutscher Rentner laut Bankstudie um 8,5 Prozent gesunken

Ältere Menschen werden "Minijobber"

Die Kaufkraft deutscher Rentner ist geschrumpft. Die "Berliner Zeitung" berichtete unter Berufung auf Berechnungen der Bank Unicredit, das reale Einkommen der Rentner sei von 2004 bis einschließlich 2008 um 8,5 Prozent gesunken, wenn man die Inflationsrate berücksichtige. In diesem Jahr betrage das Minus voraussichtlich gut 1,3 Prozent.

Karlsruhe billigt erhöhte Beitragslast für Rentner

Betriebsrenten

Die seit 2004 geltende Belastung von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Gesetzesänderung sei als Teil eines Maßnahmekatalogs zur Erhaltung der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu beanstanden, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Arbeitgeber gegen Rentenerhöhung - Bevölkerungsmehrheit dafür

Warnung vor Rentenkürzungen nach Bundestagswahl

Die Arbeitgeber wenden sich gegen die von der Bundesregierung geplante - unter-inflationäre - Rentenerhöhungen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der CDU-Wirtschaftsrat äußerten am sagten am 26. März, dass die Rentenbeiträge in den nächsten Jahren wegen der neuen Regierungspläne möglicherweise nicht gesenkt werden könnten. Die Mehrheit der Deutschen begrüßt hingegen das Vorhaben der Koalition, den Kürzungsfaktor für die Renten 2008 und 2009 auszusetzen. Dadurch steigen die Renten zum 1. Juli um 1,1 Prozent. Die Inflationsrate liegt deutlich darüber. Die Linkspartei sprach von einem Griff in die "Trickkiste", weil nach der Bundestagswahl wegen des nur ausgesetzten "Riester-Faktors" mit kräftigen Rentenkürzungen zu rechnen sei.

CDU-Abgeordneter Spahn gegen Rentenerhöhung

Wettbewerb mit Linken sie ohnehin nicht zu gewinnen

Der CDU-Abgeordnete Jens Spahn wendet sich gegen den Plan der Bundesregierung, die Renten um 1,1 Prozent zu erhöhen und dafür die gesetzliche Rentenformel zu ändern. Spahn kündigte in der Düsseldorfer "Rheinischen Post" an, diesem Gesetz im Bundestag nicht zuzustimmen. Auch bei anderen Unions-Abgeordneten gebe es "großen Ärger", behauptet Spahn. Von den Rentnern sei kein Dank zu erwarten, fürchtet der CDU-Abgeordnete. Vor dem Hintergrund, dass die geplante Rentenerhöhung weit unter der Inflationsrate liegt, sagte Spahn: "Alle sagen nur, das sei viel zu wenig. Und den Wettbewerb mit der Linkspartei, wer den Rentnern am meisten verspricht, können wir ohnehin nicht gewinnen", sagte Spahn.

Erhöhung von 40 auf 42 Wochenstunden in Bayern verfassungsgemäß

Karlsruhe billigt Arbeitszeitverlängerung für Landesbeamte

Landesbeamten darf grundsätzlich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden abverlangt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter billigten in einem am 19. Februar veröffentlichten Beschluss die seit September 2004 geltende Arbeitszeitverlängerung für Beamte in Bayern von 40 auf 42 Wochenstunden. Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit verletze der Freistaat Bayern als Dienstherr nicht die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. "Eine Gesundheitsgefahr geht von einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden nicht aus", so das Gericht.

Bundessozialgericht streitet über Kürzung von Erwerbsminderungsrenten

Unklares Gesetz

Das Bundessozialgericht (BSG) streitet über die 2001 in Kraft getretene Kürzung von Erwerbsminderungsrenten. Deutschlands oberste Sozialrichter sind sich uneinig darüber, ob die Leistungen auch für unter 60-Jährige reduziert werden dürfen. Am Dienstag erklärte der 5a-Senat des Kasseler Gerichts, dass er solche Rentenabschläge für rechtmäßig hält (Az.: B 5a R 32/07 R u.a.). Ein anderer BSG-Senat hatte darin jedoch bereits 2006 einen Verstoß gegen Gesetz und Verfassung gesehen (Az.: B 4 RA 22/05 R).

Deutsche-Bank-Chefvolkswirt Walter für Rente mit 70

"Schneller vorangehen"

Der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Norbert Walter, hat eine weitere Rentenreform bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode gefordert. "Wir müssen schneller vorangehen und das Rentenalter der steigenden Lebenserwartung anpassen", sagte Walter der "Passauer Neuen Presse". Bis zum Jahr 2020 gelte es, das Rentenalter auf 70 Jahre anzuheben. "Rente mit 67 reicht nicht aus", sagte der Bank-Manager. Die Rentenreform müsse bereits zu Beginn der nächsten Legislaturperiode weiterentwickelt werden. Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) hatte sich für eine noch längere Lebensarbeitszeit ausgesprochen, ließ nach heftiger Kritik dann aber dementieren, er sei für Rentenzahlungen erst ab 70 Jahren.

Verfassungsrichter billigen Rentennullrunde 2004

"Gewichtiges öffentliches Interesse"

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen Hoffnungen auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Altersbezüge endgültig begraben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am 31. August veröffentlichten Beschluss, dass die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 mit dem Grundgesetz vereinbar war. Ebenfalls verfassungsgemäß sei die Anpassung der Renten lediglich in Höhe der Inflationsrate im Jahr 2000 gewesen. In einer ungewöhnlich kurzen Pressemitteilung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts üblicherweise "die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter" zugrunde gelegt werde. "Abweichend hiervon" habe das rot-grüne Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 bestimmt, dass der aktuelle Rentenwert für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollte. Die Begründung der Verfassungsrichter enthält nur wenige rechtliche Erwägungen. Beispielsweise ließen es die Verfassungsrichter auch offen, "ob die regelmäßige Anpassung von Renten unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt".

Renten steigen nominal um 0,54 Prozent

"Aufschwung"

Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2007 um 0,54 Prozent. "Nach drei Nullrunden ist die Anhebung, auch wenn sie gering ausfällt, ein positives Signal für die Rentnerinnen und Rentner", so die Bundesregierung. Die Rentenerhöhung, die das Bundeskabinett beschlossen habe, folge der erfreulichen Entwicklung bei Wachstum "und Löhnen" im vergangenen Jahr. An "diesem Aufschwung" sollten auch die Rentnerinnen und Rentner teilhaben. Nach Auffassung der Linksfraktion will die Regierung Rentnerinnen und Rentner "für dumm verkaufen". Es handele sich "faktisch um eine Rentenkürzung".

Rentennullrunde 2004 laut Bundessozialgericht verfassungsgemäß

"Hehre Ziele"

Das Bundessozialgericht hat die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 für rechtmäßig erklärt. Es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass die Renten zum 1. Juli 2004 nicht erhöht wurden, befanden die Kasseler Richter am Dienstag. "Der Gesetzgeber hatte zur Aussetzung der Rentenanpassung gegriffen, um Beitragsstabilität und damit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erreichen", erklärte der Senatsvorsitzende Ulrich Steinwedel. Diesen "hehren Zielen" hätten nur "geringfügige Nachteile" der Rentner gegenüber gestanden. Der Kläger kündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil an.