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rente Nachrichten & Informationen

Schröders Appell nach der Beseitigung des Kündigungsschutzes für Ältere

"Hire and fire" möglich

Bundeskanzler Gerhard Schröder appellierte in seiner Regierungserklärung am Donnerstag an die Unternehmen, ältere Personen nach dem erfolgten Wegfall des Kündigungsschutzes einzustellen, und an die Medien, diesen Aufruf zu verbreiten. "Ich wäre ja sehr dankbar", so der Bundeskanzler, wenn mit "großen Schlagzeilen darauf hingewiesen würde". Schröder erläuterte, dass der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer beseitigt worden ist: "Für Personen ab 50 Jahren existiert so gut wie kein Kündigungsschutz, denn für die ersten zwei Jahre besteht die Möglichkeit, sie befristet einzustellen. Für Personen ab dem 52. Lebensjahr gibt es keine gesetzlichen Regelungen mehr in Bezug auf befristete Einstellung. Sie können also unabhängig von den Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse jederzeit eingestellt und entlassen werden, da ein Kündigungsschutz für diese Personengruppe nicht mehr existiert."

Kritik an Rentengesetzen aus allen Ecken

Nach SPD-Führungswechsel

Nach dem SPD-Führungswechsel melden Gewerkschaften und Verbände Korrekturwünsche an den Rentenvorhaben der Regierung an. Auch die Arbeitgeber wandten sich am Dienstag in Berlin gegen neue Belastungen von Beitrags- und Steuerzahlern durch das geplante Rentengesetz, zu dem am Mittwoch eine Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages stattfindet. Zudem sorgten die Veränderungen bei den Betriebsrente weiter für Unmut.

Verbraucher-Zentrale nennt Rentenbeschlüsse Flickschusterei

Arme haben kein Geld für private Vorsorge

Die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Edda Müller, hat die Rentenbeschlüsse der Bundesregierung scharf kritisiert. "Das ist reine Flickschusterei", sagte Müller der "Berliner Zeitung". Die Maßnahmen könnten nur greifen, wenn die Konjunktur anspringe und vor allem die Zahl der Arbeitslosen deutlich zurückgehe. Die Regierung baue auf das Prinzip Hoffnung. Zugleich habe sie es versäumt, einige gute Vorschläge der Bert-Kommission konsequent aufzugreifen, fügte die Verbraucherschützerin hinzu.

Sozialverband droht mit Verfassungsklage gegen Rentenkürzungen

Fachleute geben keine Chance

Auf die Rentenbeschlüsse der Bundesregierung haben Sozialverbände und Gewerkschaften mit harscher Kritik reagiert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kündigte am Montag an, die Verfassungsmäßigkeit der rot-grünen Pläne für die Ruheständler zu prüfen, und wollte eine Klage vor Gericht nicht ausschließen. Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, bezeichnete die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung als unzumutbar. Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, kritisierte, die jetzigen Rentenkürzungen belasteten auch künftige Generationen.

Rentenkürzungen kommen - oder nicht

Streichpläne im Sozialbereich

Kurz vor ihrem Sonderparteitag sieht sich die SPD mit einer heftigen Rentendebatte konfrontiert. Mehrere SPD-Politiker warnten am Freitag vor Kürzungen bei den Renten oder dem Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Der Sozialverband Deutschland warf der Regierung vor, die Rentner als "Notnagel zur Sanierung der Republik" zu missbrauchen. Ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) versicherte, der Minister wolle weder bei den Renten noch beim Bundeszuschuss kürzen. Mehrere Medien berichteten dagegen von massiven Sparplänen Eichels im Sozialbereich.

Renten-Anpassung um Inflationsrate ist verfassungsgemäß

Keine Nachzahlungen

Die rund 20 Millionen deutschen Rentner bekommen für das Jahr 2000 keine Nachzahlungen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied am Mittwochabend, dass die Anpassung der Renten gemäß der Inflationsrate rechtmäßig gewesen ist. Der 4. Senat wies damit die Revision eines Rentners zurück. Er hatte dagegen geklagt, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nach der Preissteigerungsrate und nicht wie bisher nach der allgemeinen Nettolohnentwicklung berechnet worden war. Das Gericht stellte klar, dass dem Kläger keine höhere Rentenanpassung zugestanden habe als die gesetzlich vorgegebene. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) kritisierte das Urteil als "Sanktionierung politischer Rentenwillkür".

Zahlreiche Gesetzesänderungen treten in Kraft

1. Juli 2002

Zum 1. Juli treten in Deutschland eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen: Die Renten steigen in den alten Bundesländern um 2,16 Prozentund in den neuen Bundesländern um 2,89 Prozent. Für eine Standardrente, der 45 Jahre Versicherungsjahre mit Durchschnittverdienst zugrunde liegen, bedeutet dies ein Plus auf 1.164 Euro im Westen und 1.022 Euro im Osten.