schadensersatz
Das Mobbing-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) - Teil 3
Chefarzt Mobbing: Oberarzt klagt am LAG Hamm auf Schadensersatz
Am 18.11.2011, 09:00 Uhr, wird vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm der Mobbing-Rechtsstreit (AZ: 11 Sa 722/10) zwischen zwei Medizinern fortgesetzt, der bereits deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ein Oberarzt, der im St.-Marien-Hospital in Lünen angestellt ist, verklagt seinen ehemaligen Vorgesetzten, den Chefarzt, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von ca. einer halben Million Euro. Über den Sachverhalt dieses Falles habe ich in den ersten beiden Teilen meines Artikels zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) berichtet.
Kein Schadensersatz
Bund haftet nicht für Strahlenschäden früherer NVA-Soldaten
Die Bundesrepublik haftet nicht für Strahlenschäden früherer Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR durch Radargeräte. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag die Revision eines früheren NVA-Offiziers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zurück, wie eine BGH-Sprecherin in Karlsruhe mitteilte. Der Kläger, der in den 60er Jahren Techniker und Funkorter war, hatte Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, weil er radioaktiver Strahlung in hoher Dosis ausgesetzt gewesen sei.
Schadensersatz für Patienten-Ehefrau
Krankenhaus muss über Aids-Risiko bei Transfusionen aufklären
Wenn Ärzte einen Patienten nicht über das HIV-Infektionsrisiko bei einer Bluttransfusion aufklären, haften sie im Falle einer Ansteckung auch gegenüber dessen Ehepartner. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Ärzte hätten die "Verpflichtung, die Weiterverbreitung von gefährlichen Infektionen zu verhindern". Sie müssten deshalb im Falle von Bluttransfusionen dem Patienten nachträglich "zu einem HIV-Test raten".
Urteil
Schadensersatz wegen zu lauter Musik bei Bon-Jovi-Konzert
Die Veranstalter eines Bon-Jovi-Konzertes in Nürnberg müssen wegen des Hörschadens einer Besucherin Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Arzt hatte bei der Frau nach dem Open-Air-Konzert der Gruppe am 8. September 2000 ein akutes Lärmtrauma und eine Innenohrschädigung mit Tinnitus festgestellt. Nach Meinung des Gerichts haben die Beklagten die so genannte Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Konzertbesucher vor Lärmbelästigung schuldhaft verletzt, weil sie keinen Einfluss auf die Tontechniker der Band genommen hatten, den Lärmpegel zu reduzieren.
60 000 Euro Schadensersatz verlangt
Neues Verfahren von NVA-Strahlenopfern
Ein weiteres Verfahren zu Strahlenschäden durch Radargeräte der Nationalen Volksarmee (NVA) beginnt heute am Landgericht in Frankfurt (Oder). Ein früherer NVA-Soldat verlangt vom Verteidigungsministerium Schadensersatz von mindestens 60 000 Euro. Der Kläger und weitere Betroffene hätten an Radargeräten sowjetischer Bauart gearbeitet, ohne über die Risiken radioaktiver Strahlung aufgeklärt gewesen zu sein, sagte sein Anwalt. Mehrere Zeugen sollen heute vernommen werden.
Virus
Schadensersatz für verspätete E-mails
Dem australischen Telekomkonzern Telstra drohen wegen Problemen beim E-Mail-Versand Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe. Seit fast einem Monat erhalten Kunden von BigPond , des größten ISP am fünften Kontinent, ihre E-Mails nur mit ein bis zwei Tagen Verspätung. Der Grund sei Swen, ist ein Wurm, der Mitte September ausgebrochen sei und der das E-Mail-System der Telstra-Tochter in ein Chaos gestürzt habe. Einer drohenden Sammelklage möchte Telstra nun mit einem Nachlass bei den Internet-Gebühren zuvorkommen.
Gesundheitsschäden
Schadensersatz für verstrahlte NVA-Soldaten
Ehemalige Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA), die Radarstrahlen ausgesetzt waren, haben nach Informationen des "Spiegel" gute Aussichten, doch noch Schadensersatz von der Bundesrepublik zu erhalten. In einem sogenannten Hinweisbeschluss stellte das Landgericht Frankfurt (Oder) fest, dass die Bundesrepublik grundsätzlich verpflichtet sei, ehemalige NVA-Soldaten zu entschädigen.
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