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Pauschalreisen

Sicherungsschein hilft bei Konkurs des Reiseveranstalters

Wer seinen Urlaub bucht, sollte unbedingt auf den 'Sicherungsschein' achten. Das rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Anlass sei der aktuelle Fall eines Reiseveranstalters der Konkurs anmelden musste und dessen Kunden sich noch im Ausland befanden. Der Sicherungsschein verschaffe Kunden Ansprüche gegen eine Bank oder Abschluss einer Versicherung, falls der Reiseveranstalter in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird. Zahlungen und auch Anzahlungen, für eine Pauschalreise müssten nur geleistet werden, wenn auch ein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Er sei von Gesetzes wegen, bis auf wenige Ausnahmen, für Pauschalreisen zwingend vorgeschrieben.