sozialgericht
"Versorgungsehe"
Witwenrente auch nach kurzer Ehe möglich
Auch mit der Liebe muss sich die Rentenkasse beschäftigen: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (5. April) kann Witwen oder Witwern, die ihren Partner erst kurz vor dessen absehbaren Tod geheiratet haben, nicht automatisch die Hinterbliebenenrente verweigert werden. Bevor eine Ehe als reine "Versorgungsehe" eingestuft werden dürfe, habe die Rentenversicherung auch die "subjektiven Umstände" der Hochzeit zu prüfen, befanden Deutschlands oberste Sozialrichter in Kassel. Die Witwenrente könne nur dann gestrichen werden, wenn es bei der Eheschließung in allererster Linie um die finanzielle Absicherung des überlebenden Gatten gegangen sei - und nicht um Gefühle oder moralische Vorstellungen (Az.: B 13 R 55/08 R).
"Politische Motivation"
Klage von Bundessozialrichter gegen eigenes Gericht abgewiesen
Im Streit um interne Vorgänge am Bundessozialgericht (BSG) hat das Kasseler Verwaltungsgericht am Dienstag die Klage von Bundessozialrichter Wolfgang Meyer abgewiesen. Meyer sah sich vom Präsidium des BSG in seinen Grundrechten verletzt und hatte deshalb Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. "Gegen die Nichtzulassung werden wir vorgehen", kündigte Meyer direkt nach der Verhandlung an. Der 61-jährige Bundesrichter sieht seine richterliche Unabhängigkeit durch einen Geschäftsverteilungsplan des BSG verletzt, der vom 1. April bis 1. August 2008 galt. Dem 4. Senat, dessen Vorsitzender Meyer war, wurde die Zuständigkeit für Verfahren zur gesetzlichen Rentenversicherung entzogen. Damit sei er in einen "zeitweiligen Ruhestand" versetzt worden, kritisierte Meyer. Der Senat habe nichts mehr zu tun gehabt.
Beweislast
Zusammenleben mit Verwandten ist noch kein gemeinsames Wirtschaften
Erwachsenen "Hartz-IV"-Empfängern dürfen nicht die Leistungen gekürzt werden, nur weil sie mit Verwandten unter einem Dach zusammenleben. Aus dem gemeinsamen Wohnen könne nicht automatisch auf gemeinsames Wirtschaften geschlossen werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag (23. April) veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 6/08 R). Die Jobcenter müssten vielmehr nachweisen, dass die Arbeitslosen tatsächlich in einer Haushaltsgemeinschaft leben und "aus einem Topf" wirtschaften. Anders als bei der früheren Sozialhilfe liege die Beweislast seit Einführung des Arbeitslosengelds II nicht mehr bei den Hilfeempfängern.
Kein Arbeitszwang bei Dumpinglöhnen
Kürzung der Unterstützung bei Ablehnung schlecht bezahlter Arbeit verboten
Verweigert ein Langzeitarbeitsloser "Jobangebote" zu Dumpinglöhnen, darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden. Das entschied das Sozialgericht Dortmund nach Angaben vom Dienstag (24. Februar) im Fall einer Leistungsbezieherin aus Bochum, die bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto beschäftigt werden sollte. Linke und Gewerkschaften begrüßten das Urteil.
"Intakte verwandtschaftliche Verhältnisse"
Familien-Darlehen darf nicht auf "Hartz IV"-Leistungen angerechnet werden
Gewährt ein Verwandter einem "Hartz IV"-Empfänger ein zinsloses Darlehen, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Montag (9. Februar) in Essen veröffentlichten Urteil. Ein von Verwandten gewährtes Darlehen gilt danach auch dann nicht als ein auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II anzurechnendes Einkommen, wenn der Hilfebedürftige damit Rechnungen bezahlt und Anschaffungen tätigt. Seine Vermögenssituation ändere sich durch ein solches Darlehen nicht, weil er verpflichtet sei, dem Darlehnsgeber später das empfangene Geld zurückzuzahlen, urteilten die Richter.
Krebs
Bundeswehr muss Witwe wegen Radarstrahlen Rente zahlen
Die Bundeswehr muss der Witwe eines Soldaten, der Radarstrahlen ausgesetzt war, eine Rente bezahlen. Das befand das Sozialgericht Aachen in einer am Mittwoch (19. November) veröffentlichten Entscheidung. Demnach hat die Frau Anspruch auf eine Rente nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Der Mann hatte als "Starfighter"-Mechaniker bei der Bundeswehr gearbeitet und war 1993 an einer Krebserkrankung gestorben.
Hessisches Landessozialgericht
Verfassungswidrigkeit von Hartz IV–Regelsätzen bestätigt
"Endlich greift die Erkenntnis um sich, dass die Hartz IV-Regelsätze zu niedrig sind", begrüßte Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion, die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober, nach der die Hartz IV-Regelleistungen nicht das soziokulturelle Existenzminimum abdecken und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. "Wenn die Bundesregierung eine erneute Blamage in Karlsruhe verhindern will, muss sie umgehend reagieren", fordert Ernst.
Urteil nicht rechtskräftig
"Hartz IV"-Empfänger muss Telefonanschluss selbst zahlen
Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II hat nach Ansicht des Dresdner Sozialgerichtes keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für einen Telefonanschluss. Diese Leistung sei nicht in der sogenannten Erstausstattung einer Wohnung enthalten, teilte das Gericht am Freitag (29. August) mit Verweis auf ein Urteil von Anfang August mit. Geklagt hatte ein 50-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan, der nach dem Umzug in eine eigene Wohnung von der Arge Dresden eine Beihilfe für die Erstausstattung in Höhe von 737 Euro erhalten hatte.
Bald 50.000 "Hartz IV"-Klagen in der Hauptstadt
Berlin stockt wegen "Hartz-IV"-Klagen Zahl der Sozialrichter auf
Wegen der anhaltend hohen Zahl an Klagen von "Hartz IV"-Empfängern will Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) das Berliner Sozialgericht verstärken. "Wir werden 40 zusätzliche Richterstellen möglichst schon ab nächstem Jahr zu den bisher 85 Sozialrichtern beantragen", sagte die Justizsenatorin dem "Tagesspiegel". Dazu solle dieselbe Anzahl an Rechtspflegern kommen. "Wir können uns da keinen Flaschenhals erlauben, in dem die Klagen hängenbleiben", unterstrich von der Aue. An Deutschlands größtem Sozialgericht wird voraussichtlich in der kommenden Woche die 50.000. Klage im Zusammenhang mit den von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen "Hartz IV"-Regelungen.
Abfuhr für Krankenversicherungen
Familien mit geringem Einkommen müssen Medizin nicht selbst bezahlen
Anders als "Hartz-IV"-Empfänger können Familien mit geringem Arbeitseinkommen von der Zuzahlung zu Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten befreit werden. Nach zwei am 24. April bekanntgegebenen Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) gilt das auch dann, wenn die Einkünfte aus Lohn oder Rente durch Sozialleistungen aufgestockt werden. Die Kassen dürften dann nicht einfach dieselben Pauschalbeträge verlangen wie bei Menschen, die allein von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II leben, befanden die Kasseler Richter.
Monatliche Darlehenszinsen
Arbeitslose Eigenheimbesitzer müssen sehen wie sie ihren Kredit zurückzahlen
Arbeitslose Eigenheimbesitzer bekommen keine höheren "Hartz-IV"-Leistungen als Mieter. Die Zinsen für den Kredit, mit dem ein Haus finanziert wurde, müssten vom Jobcenter nur bis zur Höhe der "ortsüblichen Miete einer Wohnung von angemessener Größe" übernommen werden, urteilte am 15. April das Bundessozialgericht in Kassel. Gleiches gelte grundsätzlich auch für die Heiz- und Nebenkosten: Wie viel den Arbeitslosengeld-II-Empfängern davon zu erstatten sei, orientiere sich an den Kosten einer "angemessen" großen Mietwohnung. Die tatsächliche Wohnfläche des Eigenheims könne nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden - etwa wenn das Haus bereits abbezahlt sei und ohne eine Übernahme der vollen Heiz- und Nebenkosten ein Umzug drohe.
Gespräch bei der Arbeitsagentur
ALG II darf bei Verletzung der Meldepflicht gekürzt werden
Das Arbeitslosengeld (ALG) II darf bei einer Verletzung der Meldepflicht gekürzt werden. Eine zehnprozentige Kürzung ohne "wichtigen Grund" sei zulässig, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt. (Az. L6 AS 279/07/ER).
40 bis 60 Millionen Euro
Barmer Ersatzkasse kassierte zu Unrecht Förderung für Hausarztmodell
Die Barmer Ersatzkasse hat für ihr Hausarztmodell zu Unrecht Fördermittel in zehnfacher Millionenhöhe kassiert. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 27/07 R). Das vor drei Jahren gestartete Programm, das unter anderem die enge Zusammenarbeit eines von den Versicherten zu wählenden Hausarzts und einer Hausapotheke vorsieht, sei entgegen der Darstellung der Kasse keine "integrierte Versorgung". Die kassenärztlichen Vereinigungen hätten darum keine Anschubfinanzierung leisten müssen. Die zurückzuzahlende Summe beläuft sich nach Schätzungen der Barmer auf 40 bis 60 Millionen Euro.
"Hartz IV"
Behörden müssen Langzeitarbeitslosem höhere Heizkosten zahlen
Der Staat muss einem Langzeitarbeitslosen höhere Heizkosten zahlen, falls er ihm eine größere Wohnung als vorgesehen zugesteht. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
"Stichtag verfassungsgemäß"
Sozialgericht Aachen weist Klagen gegen Elterngeld ab
Das Sozialgericht Aachen hat am Dienstag zwei Klagen gegen das seit Januar gezahlte Elterngeld abgewiesen. Nach Auffassung der Aachener Richter ist der Stichtag für die Zahlung von Elterngeld verfassungsgemäß. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache ließ das Gericht die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu. Geklagt hatten zwei Elternpaare, deren Kinder vor dem 1. Januar 2007 geboren worden waren und die deshalb nicht unter die erst ab diesem Datum geltende Elterngeldgesetzgebung fallen. Bis 31. Dezember 2006 galt das Erziehungsgeldgesetz, nach dem die Kläger wegen ihres zu hohen Einkommens keinen Anspruch haben.
160 Euro zurückgefordert
"Hartz IV"-Empfänger darf zu viel gezahlte Bezüge behalten
Wenn einem "Hartz IV"-Empfänger mit Nebenjob versehentlich zu viel Geld ausgezahlt wird, muss dieser die Bezüge nicht in jedem Fall zurückerstatten. Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, dass ein Leistungsbezieher mit geringem Nebeneinkommen zu viel überwiesenes Geld nur dann zurückzahlen muss, wenn er selbst die Höhe seines Nebenverdienstes nicht korrekt angegeben hat. Liegt der Fehler dagegen auf Seiten der Verwaltung, darf der Betroffene das Geld behalten.
Würde
Wohnungsbaugesellschaften stutzen Wohnraum für ALG-II-Empfänger zurecht
Die Klagewut gegen die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" wird wohl bald noch einmal an Intensität gewinnen. Anlass könnte die neue Vorgehensweise gegen Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II sein, die größere Wohnungen haben als dies die ALG-II-Kriterien vorschreiben. Wohnungsgesellschaften in Mitteldeutschland sind neuerdings dazu übergegangen, die Wohnungen auf "Hartz-IV-Niveau" regelrecht zurechtzustutzen. Dafür werden ganze Räume abgesperrt oder dort zumindest die Heizung stillgelegt. Die Linkspartei sprach am Freitag von einem Skandal, der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die Vorgehensweise "würdelos und demütigend".
Fahrten zum Arbeitsplatz
ALG-II-Bezieher muss Autokauf selbst finanzieren
Geringverdiener mit ergänzendem Arbeitslosengeld (ALG) II können nicht auf staatliche Unterstützung bei der Auto-Finanzierung zählen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichtes in Darmstadt hervor, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Richter entschieden, weder Zins- noch Tilgungsraten für ein Kfz-Darlehen seien einkommensmindernd. Das aber wäre nötig, damit ein Geringverdiener, der aus seiner Arbeit monatlich weniger als 345 Euro und daher zusätzlich ALG II erhält, Anspruch auf einen höheren Satz der Lohnersatzleistung hätte.
Landessozialgericht
Arbeitslose müssen sich für Aufnahme in AOK nicht persönlich vorstellen
Arbeitslose müssen zur Aufnahme in eine Krankenkasse nicht persönlich bei dieser vorsprechen. Das Hessische Landessozialgericht entschied in einem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil, dass es zur Wahrnehmung des Krankenkassenwahlrechts genüge, wenn Arbeitslose auf ihrem Antrag für das Arbeitslosengeld die gewählte Kasse angeben und diese Angaben dann von der Arbeitsagentur an die Kasse weitergeleitet werden.
"Disziplinierung und Demütigung"
Sympathisant einer rechten Partei muss auch für Ausländer arbeiten
Einem Arbeitslosen darf das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, wenn er sich weigert, in einem multikulturellen Forum zu arbeiten. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Damit wies das Gericht die Klage eines Arbeitslosen aus Lünen, der einer rechten Partei nahe steht, als unbegründet ab. Dem Mann war das Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro für drei Monate um knapp ein Drittel gekürzt worden, weil er sich nicht beim Multikulturellen Forum um eine Stelle bewerben wollte. Als Sympathisant einer rechten Partei sehe er sich nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die die Integration von Ausländern unterstütze und von Ausländern geführt werde, hatte der Jobsuchende argumentiert.
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