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Landgericht Leipzig verteidigt Rechtsradikale

Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" nicht strafbar

Das Skandieren der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig nicht strafbar. In einem am Freitag ergangenen Beschluss wurde eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts als unbegründet verworfen.

Prozess in München

Ex-SS-Aufseher verlangt einen deutschen Pass

Der ehemalige SS-Aufseher Anton Malloth klagt auf Ausstellung eines deutschen Passes. Vor dem Münchner Verwaltungsgericht soll ab Montag (13.00 Uhr) geklärt werden, ob der in Südtirol aufgewachsene 90-Jährige ein Anrecht auf das Dokument hat. Nach Auffassung der oberbayerischen Gemeinde Pullach, wo Malloth vor seiner Verhaftung wohnte, ist der wegen Mordes verurteilte Mann jedoch staatenlos. Der Südtiroler argumentiert dagegen, er habe nach dem Hitler-Mussolini-Abkommen von 1939 die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.