staatshaftung

Kein Schadensersatz

Bund haftet nicht für Strahlenschäden früherer NVA-Soldaten

Die Bundesrepublik haftet nicht für Strahlenschäden früherer Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR durch Radargeräte. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag die Revision eines früheren NVA-Offiziers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zurück, wie eine BGH-Sprecherin in Karlsruhe mitteilte. Der Kläger, der in den 60er Jahren Techniker und Funkorter war, hatte Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, weil er radioaktiver Strahlung in hoher Dosis ausgesetzt gewesen sei.

Schwerverletzte Kläger nicht erfolgreich

Keine Entschädigung für NATO-Opfer

Deutschland muss nicht für den folgenschweren NATO-Luftangriff auf eine Brücke der serbischen Kleinstadt Varvarin im Jahr 1999 haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Schadenersatzklage von insgesamt 35 serbischen Opfern und Hinterbliebenen auch in letzter Instanz zurück. Der BGH sah weder im Kriegsvölkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung noch im deutschen Staatshaftungsrecht eine Grundlage für eine Entschädigung. Im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts stünden etwaige Wiedergutmachungsansprüche "nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat" zu, urteilten die Bundesrichter. Sie sahen auch "keine Anhaltspunkte" dafür, dass die deutschen Luftstreitkräfte über das konkrete Angriffsziel iniformiert gewesen waren, obwohl in dem Verfahren der Vorwurf im Raum stehen blieb, deutsche Luftstreitkräfte hätten den Angriff "unterstützt". Amnesty International sieht in dem Urteil eine "Missachtung der Entwicklung des Völkerrechts". Nach Auffassung des ehemaligen Bundesrichters Wolfgang Neskovic verharrt der Bundesgerichtshof "auf dem längst überwundenen Stand des archaischen Kriegsvölkerrechts".

Revision zugelassen

Kein Schadenersatz für Opfer von NATO-Luftangriff

Die Opfer des NATO-Luftangriffs auf eine Brücke der serbischen Kleinstadt Varvarin im Jahr 1999 sind auch in zweiter Instanz mit ihrer Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln wies am Donnerstag die Klage von 35 serbischen Staatsbürgern ab und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Bonn (Az: 7 U 8/04). Der zuständige Berufungssenat sieht für die Klageansprüche weder im humanitären Völkerrecht noch im Grundgesetz oder im deutschen Staatshaftungsrecht eine ausreichende Grundlage für Entschädigungen.

NATO-Krieg gegen Jugoslawien

Gericht entscheidet über Schadenersatz für NATO-Luftangriff

Das Oberlandesgericht Köln entscheidet am Donnerstag über die Schadenersatzklage von Opfern eines NATO-Luftangriffs auf die serbischen Kleinstadt Varvarin. Die 35 Kläger hatten die Bundesrepublik auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von zuletzt rund 710.000 Euro verklagt. Sie werfen der Bundesregierung stellvertretend für die NATO vor, gegen die Vorschriften des Genfer Protokolls zum Schutz von Zivilpersonen verstoßen zu haben. Kampfjets hatten am 30. Mai 1999 die Brücke von Varvarin bombardiert, auf der sich zum Zeitpunkt des Angriffs Zivilisten befanden. Bei den Klägern handelte es sich um 17 Schwerverletzte des Angriffs sowie 18 Hinterbliebene der bei dem Bombardement getöteten zehn Menschen. Der Fall gilt als Musterprozess.

Gensaat gefährdet Ernte

Gentechnik-Anbauflächen überall bekannt machen

Bereits seit dem 5.5.2004 ist bekannt, dass gentechnisch veränderter Mais in fünf Bundesländern auf Versuchsflächen angebaut wurde. Weder die Öffentlichkeit noch die Bauern wurden bislang informiert, wo die entsprechenden Felder liegen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), in dem die Verbände von landwirtschaftlichen Erzeugern, Verarbeitern und Händlern von Öko-Produkten organisiert sind, wendet sich nun an alle Biobauern ebenso wie an alle ohne Gentechnik wirtschaftenden konventionellen Bauern. Er fordert sie auf, bei den zuständigen Landesbehörden Auskunft zu den Freisetzungsorten zu verlangen. Wird die Auskunft verweigert, sollen die Bauern ihre Kosten für prophylaktische Gen-Analysen der Ernten über die Staatshaftung geltend machen.

Flugverkehr

EU will Staatshaftung für Fluglinien auslaufen lassen

Die Europäische Kommission will die staatlichen Haftungsgarantien für die Luftfahrtbranche nicht mehr verlängern. Ein am Dienstag, in Brüssel vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich Fluggesellschaften ab 1. November wieder selbst gegen Schäden absichern müssen. Alle Fluglinien, die EU-Flughäfen nutzen oder den Luftraum der Gemeinschaft überfliegen, sollen nach dem Willen von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio gewisse Mindestanforderungen für den Versicherungsschutz erfüllen. Der Kommissionsvorschlag folgt weitgehend dem von der Europäischen Luftfahrtorganisation AEA (Association of European Airlines) vorgeschlagenen Modell.

EU-Komissar auf Bankenjagd

KfW könnte Staatshaftung verlieren

Die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)soll nach Vorstellungen von EU-Wettberwerbskomissar Mario Monti ihre Staatshaftung verlieren. Die SPD-Bankenexpertin Sigrid Skarpelis-Sperk befürchtet dadurch Nachteile für den deutschen Mittelstand. Montis Initiative gegen die Staatshaftung der Banken werde dazu führen, dass sich die Kreditbedingungen für den Mittelstand verschlechterten, sagte die Bundestagsabgeordnete dem Wirtschaftsmagazin "Focus Money". "Monti soll sich lieber um Microsoft oder um die Banken in den Steueroasen kümmern", fügte sie hinzu.