strafrecht
Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie
Bundestag verschärft Sexualstrafrecht
Der Bundestag hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Parlament am Freitag einen schwarz-roten Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Vorgabe zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie.
"Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen"
EU will schwere Umweltvergehen strafrechtlich verfolgen
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Mensch und Umwelt gefährdet, etwa durch illegale Abfallverklappung, radioaktive Verschmutzung oder den Schmuggel von geschützten Arten, soll künftig in ganz Europa strafrechtlich verfolgt werden. Das sieht eine geplante EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht vor, für die nun ein Kompromiss zwischen Europaparlament und Ministerrat vorliegt. Die neue Richtlinie soll die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichten, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu behandeln.
Presseinformation
Zypries: Strafrecht im Kampf gegen Rechtsextremismus
ngo-online dokumentiert die Presseinformation des Bundesjustizministeriums mit dem Titel "Zypries: Strafrecht im Kampf gegen Rechtsextremismus" vom 11. Februar 2005 im Wortlaut (Hervorhebungen zum Teil abweichend vom Original):
Kindesmissbrauch
Experten kritisieren Reform des Sexualstrafrechts
Kinderschutzzentren und Anwälte kritisieren Pläne der rot-grünen Koalition, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen. Wenn es bei der Sexualstrafrechtsreform zu einer solchen Anzeigepflicht käme, "hätte dies für eine Vielzahl der betroffenen Kinder dramatische Folgen", heißt es in einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Stellungnahme der Kinderschutzzentren und des Deutschen Instituts für Jugendhilfe. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte, die Anzeigepflicht könne "geradezu ein Überwachungssystem veranlassen".
Besserer Opferschutz
Weißer Ring fordert Einschränkungen im Jugendstrafrecht
Der Weiße Ring erwartet vom Deutschen Bundestag ein "konsequentes Bekenntnis zu mehr Opferschutz im Strafverfahren". Die Abgeordneten beraten am Freitag über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Rechtsposition der von Jugendlichen geschädigten Opfer. Der Entwurf sieht vor, Nebenklage und Adhäsionsverfahren auch im Jugendstrafverfahren zuzulassen. Dies ist bisher im Sinne einer Resozialisierung der Täter ausgeschlossen.
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