suizid
Nach Gerichtsurteil
Ex-Senator Kusch will angeblich keine Suizidhilfe mehr anbieten
Der Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch will angeblich keine Sterbehilfe mehr leisten. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" vom Freitag (20. Februar) zieht der Jurist damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das ihm am 6. Februar die Beihilfe zum Suizid untersagt hatte. "Ich finde diese Entscheidung zwar falsch, ich werde den Beschluss aber respektieren - ich biete die Suizidbegleitung nicht mehr an", zitierte das Magazin den Ex-Senator. Unmittelbar nach dem Urteil hatte Kusch noch angekündigt, dass er Rechtsmittel dagegen einlegen wolle.
"Tod nach gestaffeltem Tarif"
Kusch will bis zu 8000 Euro für Suizidbegleitung
Nach seiner Sterbehilfe für eine Rentnerin in Würzburg hat der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch jetzt einen konkreten Preis für seine künftige Suizidbegleitung veröffentlicht und damit erneut Empörung ausgelöst. Auf seiner Internetseite fordert Kusch dafür bis zu 8000 Euro. Der Betrag werde jedoch "individuell vereinbart unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Sterbewilligen", heißt es dort. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte am Montag (1. September), mit dieser Werbung und der unverhohlenen Geldforderung werde der ganze Zynismus und die Menschenverachtung der kommerziellen Suizidhilfe offenbar.
"Makabere Propaganda"
Empörung über "assistierten Suizid"
Die offenbar vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch unterstützte Selbsttötung einer 79-Jährigen ist bundesweit auf Empörung gestoßen und hat eine neue Debatte zur Sterbehilfe in Gang gesetzt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte Kuschs Vorgehen am Dienstag (1. Juli) "makabere Propaganda" und sprach sich gegen Sterbehilfe aus. Der Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), bezeichnete das Verhalten Kuschs als "menschenunwürdig". Der Bundesrat berät am Freitag (4. Juli) über eine Gesetzesinitiative zum Verbot von gewerblicher und organisierter Suizidhilfe.
Moralfrage Selbstmord
Ethikrat bei Beurteilung von Beihilfe zum Suizid uneins
In der Diskussion über die Sterbehilfe plädiert der Nationale Ethikrat für die weitere Strafbarkeit von Tötung auf Verlangen. Unterschiedliche Auffassungen bestehen bei den Experten indes bei der Frage, inwieweit eine Beihilfe zum Selbstmord unheilbar Kranker zulässig sein soll. In der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des Rates zur "Sterbebegleitung" sprach sich das Gremium zudem gegen die Zulassung von Sterbehilfeorganisationen aus. Die Kirchen sehen Licht und Schatten in der Stellungnahme.
Kulturelle Differenzen
WHO tagt zur Suizidprävention
Suizid und dessen Prävention sind die zentralen Themen einer Tagung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die bis zum 4. Juli an der Griffith University im australischen Brisbane stattfindet. Insgesamt diskutieren Teilnehmer aus 14 verschiedenen Ländern über die aktuelle WHO-Studie "Suicide Prevention - Multisite Intervention Study on Suicide". In der Studie wird das Verhalten von Menschen, die sich das Leben nehmen untersucht und kulturübergreifend verglichen.
Australische Studie untersuchte Suizide des 20. Jahrhunderts
Rechte Regierungen lassen Selbstmord-Zahlen ansteigen
Rechte Regierungen lassen die Selbstmordraten nach oben schießen. Zu diesem Ergebnis sind Studien aus England und Australien gekommen, berichtet das Wissenschaftsmagazin New Scientist. Die Wissenschaftler haben die Suizidraten beider Länder im 20. Jahrhundert miteinander verglichen.
Kriegseinsatz
Bundeswehr reagiert auf Selbstmorde auf dem Balkan
Die Bundeswehr will angesichts von mittlerweile acht Selbstmorden von Soldaten im Balkan-Einsatz für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen. Seit Mittwoch finden sich auf der Internet-Seite (www.bundeswehr.de/index_.html) des Verteidigungsministeriums Hintergrundinformationen zu dem Thema.
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