Verfassungsbeschwerde angekündigt
Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU rechtskräftig
Der Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am 17. Dezember veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts und verwarf eine Beschwerde Hohmanns. Das Kammergericht hatte die Entscheidungen zweier CDU-Parteigerichte gebilligt, die Hohmann wegen einer von ihm am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2003 gehaltenen und als antisemitisch kritisierten Rede ausgeschlossen hatten. Mit dem BGH-Beschluss ist allerdings noch nicht das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Nach Angaben seines Anwalts Christoph Kind hofft Hohmann nun auf das Bundesverfassungsgericht.
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