uig

EU-Parlament

Umweltinformationen sollen frei zugänglich sein

Der gemeinsame Vermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments und des Rates hat in Brüssel einen Forderungskatalog über den freien Zugang zu Umweltinformationen formuliert und somit einen entscheidenden Schritt zur Ratifizierung der sogenannten ersten Säule der Århus-Konvention (Recht auf Umweltinformation) vollbracht. Seit dem Jahr 2000 stritten Parlament und Rat um die Novellierung der Umweltinformationsrichtlinie, jeweils mit anderer Stoßrichtung. Während der Rat die Bestimmungen der Århus-Konvention als Obergrenze verstand, versuchten die europäischen Parlamentarier über die Mindestanforderungen der ersten Säule hinauszugehen. Obwohl das Europäische Parlament sich nicht an jeder Stelle gegenüber den Interessen der Mitgliedstaaten durchsetzen konnte, bringt der vorliegende Entwurf entscheidende Verbesserungen zum bestehenden deutschen Umweltinformationsgesetz (UIG).