unfallversicherung
Im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts
Krankenkassenbeiträge sollen steuerlich stärker abgesetzt werden können
Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sollen Vorsorgeaufwendungen künftig stärker steuerlich absetzbar sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag am Donnerstag (19. März) erstmals beriet. Danach sollen ab 1. Januar 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten deutlich ausgeweitet werden. Die Koalition gibt das Entlastungsvolumen mit jährlich 8,7 Milliarden Euro an.
Flexibilität und Mobilität
Arbeitgeber wollen nicht mehr für Wegeunfälle zahlen
Die Arbeitgeber fordern die große Koalition auf, Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu streichen. Auf Wegeunfälle habe der Arbeitgeber keinen Einfluss, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am 29. Mai in Berlin zur Begründung. Durch die Ausgliederung könnte die Unfallversicherung langfristig um rund ein Fünftel der Leistungsausgaben entlastet werden.
Unfallversicherung
Sozialverbandspräsident kontert Arbeitgeberpräsident wegen Sozialstaatsabbau
Die Forderung der Wirtschaft nach drastischen Einschnitten in die gesetzliche Unfallversicherung stößt auf heftige Kritik des Sozialverbandes VdK. Es sei unglaublich, "was sich Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt in diesem Staat inzwischen alles erlauben kann", sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger der Chemnitzer "Freien Presse ". Die Palette seiner Forderungen reiche innerhalb weniger Tage von Rentenkürzungen bis hin zur Streichung der Wegeunfälle im Leistungskatalog der Unfallversicherung. Hirrlinger verlangte von Koalition und Opposition, eine weitere Demontage des Sozialstaates nicht zuzulassen und die Spitzenvertreter der Wirtschaft mit ihren Forderungen in die Schranken zu weisen.
Unternehmen weiter entlasten
Arbeitgeberpräsident Hundt fordert Abspecken der Unfallversicherung
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt fordert eine grundsätzliche Reform der Unfallversicherung. Künftig sollte eine klare Abgrenzung zwischen betriebsspezifischen und allgemeinen Lebensrisiken gezogen werden, sagte Hundt der Chemnitzer Zeitung "Freie Presse" laut einem Vorabbericht. Die Unternehmen dürften nur noch für Unfälle herangezogen werden, auf die sie auch tatsächlich Einfluss hätten. Insbesondere Wegeunfälle, auf die rund 15 Prozent der Ausgaben entfielen, "müssen aus dem Leistungskatalog gestrichen werden". Wie die Beschäftigten ihren Weg zur Arbeitsstätte zurücklegten, sei nicht Sache der Unternehmen. Der Arbeitgeber als alleiniger Beitragszahler könne dafür nicht in Haftung genommen werden.
Schutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für das Ehrenamt?
Nun soll es einen neuen Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Führungskräfte in den Vereinen geben - so das Versprechen des Referentenentwurfs eines "Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter", der nach der Sommerpause im September verabschiedet und am 1.1.2005 in Kraft treten soll. Dahinter steckt neben der notwendigen Änderung von diversen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB VII) eine nicht uninteressante Chance, die persönlichen Risiken bei der Ausübung von Ehrenämtern abzusichern.
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