völkermord
"Präsident al-Bashir hat den Krieg beendet"
Wahlen im Sudan
Über die im Sudan laufenden National- und Präsidentschaftswahlen wird in deutschen und anderen westlichen Medien überwiegend negativ berichtet. Der ausgewiesene Sudan-Experte Stefan Kröpelin von der Forschungsstelle Afrika an der Universität zu Köln widerspricht im Gespräch mit ngo-online dem Negativ-Bild, welches viele Medien über das größte afrikanische Land und seinen Präsidenten Omar al-Baschir zeichnen. Nach seiner Einschätzung merken die Sudanesen, "dass es mit dem Sudan aufwärts geht". Bashir betreibe eine nützliche und pragmatische Politik und habe dadurch in der Bevölkerung extrem an Popularität gewonnen. Der Sudan-Experte weist praktisch alle in den Medien ständig wiederholten Vorwürfe als haltlos zurück. Den USA und Deutschland gehe es im Sudan insbesondere darum, in Konkurrenz zu China Zugriff auf die Rohstoffe des Landes zu bekommen. Wie so oft geht es dabei insbesondere um einen möglichst exklusiven Zugriff auf Erdölvorkommen. Daher drängen die USA, Deutschland und andere europäische Staaten auf eine Teilung des Landes.
Klage gegen Deutsche Bank
Bundestag wird mit deutschen "Kolonialverbrechen" in Afrika konfrontiert
Die Linksfraktion hat am 6. März einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der eine offizielle Anerkennung und Wiedergutmachung von "Kolonialverbrechen" im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, fordert. Der Bundestag wird in dem Antrag aufgefordert anzuerkennen, dass die "deutsche Schutztruppe" in den Jahren 1904 bis 1908 an den Volksgruppen Herero und Nama einen "Völkermord" verübt habe. Auch wenn die exakten Opferzahlen strittig seien, besteht nach Auffassung der Antragsteller am grundsätzlichen "Motiv der Vernichtung keinerlei Zweifel". Zehntausende Herero seien in der Omaheke-Wüste von deutschen Truppen abgeriegelt worden, um sie darin verdursten zu lassen, heißt es in dem Antrag. Auch Unternehmen wie die Deutsche Bank, die zusammen mit der Diskonto-Gesellschaft zwischen 1890 und 1915 das Bankwesen in der deutschen Kolonie unter Kontrolle gehabt hätten, sollen sich nach Auffassung der Linksfraktion an der Leistung etwaiger Entschädigungszahlungen beteiligen.
Kein "Völkermord"
FDP-Verteidigungsexpertin Hoff für Einflussnahme auf den Sudan
Die FDP-Verteidigungsexpertin Elke Hoff hält eine Einflussnahme auf den Sudan durch wirtschaftliche Unterstützung für sinnvoller als ein rein militärisches Engagement. Mit militärischen Mitteln allein komme man nicht weiter, sagte Hoff am Dienstag im Deutschlandfunk unmittelbar nach einer Reise in den Sudan. Wer im Sudan in wichtige Projekte und Infrastrukturmaßnahmen eingebunden sei, habe auch politisch ein Wörtchen mitzureden. "Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir in diesem Bereich unbedingt aktiver werden müssen", sagte Hoff. Dazu müssten weitere Entwicklungsprojekte etwa zur Wasserversorgung auf den Weg gebracht werden.
Meinungsfreiheit
Über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien darf weiterhin straffrei diskutiert werden
Das Vorhaben der Bundesregierung, kritische Meinungsäußerungen über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu bedrohen, ist vorläufig gescheitert. Das Bundesjustizministerium, SPD und Grüne hatten Mitte Februar Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, wonach das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden sollte, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Ebenso geräuschlos wie dieser Passus in die Gesetzentwürfe zur Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgenommen worden war, verschwand er wieder. Als der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag abstimmte, fehlte die Bestimmung. Zwischenzeitlich hatten die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der FDP-Abgeordnete Max Stadler interveniert. ngo-online liegt ein Schreiben von Stadler an den zuständigen SPD-Abgeordneten Dieter Wiefelspütz vor, in dem es heißt, dass in einer Demokratie "eine strittige und kritische Auseinandersetzung" über zeithistorische Ereignisse "möglich sein muss". In der Bundestagsdebatte am 11. März wandte sich Stadler gegen "einen Schritt weiter in Richtung Gesinnungsstrafrecht". Seine Befürchtung: "Dem ersten Schritt folgt dann leicht ein zweiter." Offiziell wurde die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit nur verschoben, nicht jedoch aufgehoben.
Meinungsfreiheit
"Leugnen des Völkermords" in Jugoslawien soll unter Strafe gestellt werden
Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt.
Afrika
Völkermord wie vor 10 Jahren in Ruanda darf sich nicht wiederholen
"Den Völkermord in Ruanda dürfen wir nicht vergessen. Es muss alles getan werden, damit sich so etwas nicht wiederholt!" Diese Forderung stellte Günther Bitzer, Direktor von WORLD VISION Deutschland, aus Anlass des 10jährigen Jahrestages des Genozids von Ruanda. "Wenn wir vergessen, wie hilflos und tatenlos die Völkergemeinschaft damals zugeschaut hat, als sich Hunderttausende von Menschen gegenseitig abschlachteten, werden sich solche Geschehnisse irgendwann wiederholen", sagte Bitzer. Er forderte auch höhere Investitionen für Konfliktprävention und Friedensförderung. "Konfliktverhütung ist besser und billiger, als Frieden schaffende Truppen zu entsenden, nachdem ein Konflikt voll entbrannt ist und mit Waffen geführt wird."
Friedenstruppen sollen helfen
Völkermord in Kongo kann verhindert werden
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Dienstag an die Europäische Union (EU) appelliert, sofort Friedenstruppen für einen Einsatz von Blauhelmen im Osten der Demokratischen Republik Kongo zur Verfügung zu stellen. Zwar hatten die EU-Verteidigungsminister auf einer Sitzung in Brüssel am Montag grundsätzlich positiv auf die Bitten des UN-Generalsekretärs Kofi Annan und des Weltsicherheitsrats nach einer Beteiligung von Soldaten aus EU-Staaten an einem Friedenseinsatz im Kongo reagiert, doch konkrete Beschlüsse seien nicht gefasst worden.
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