völkerrecht

Präventivkriege und Atomwaffen-Einsatz

"Mit dem Jugoslawienkrieg begann die Erosion des Völkerrechts durch die NATO"

Im Vorfeld des NATO-Gipfels erhob die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Monika Knoche, heftige Vorwürfe gegen den Militärpakt. Der gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien gerichtete Krieg der NATO habe eine weitreichende Zäsur in der internationalen Politik dargestellt, so Knoche. "Das moderne UN-Völkerrecht, in dessen Zentrum das zwingende zwischenstaatliche Gewaltverbot steht, ist seither erschüttert." Zu den Feiern zum 60. Gründungsjahr der NATO am 3. und 4. April sei die Bilanz eindeutig: Mit der Osterweiterung und dem seit 2001 geführten Afghanistankrieg schüre die NATO internationale Konflikte. "Präventivkriege und der Einsatz von Atomwaffen sind feste Bestandteile ihrer Strategie", kritisiert Knoche.

"Räuberische Aneignung fremden Territoriums"

Friedensratschlag wirft Bundesregierung Beschädigung des Völkerrechts vor

Der Bundesausschusses Friedensratschlag wirft der deutschen Bundesregierung Fehler in der Russlandpolitik und eine Beschädigung des geltenden Völkerrechts vor. Die Anerkennung der abtrünnigen georgischen autonomen Provinzen Südossetien und Abchasien durch die russische Regierung sei "nicht mehr und nicht weniger völkerrechtswidrig, als es die Anerkennung der serbischen autonomen Provinz Kosovo durch den Westen", moniert der Sprecher des Friedensratschlags, Peter Strutynski. Die Friedensbewegung hätte vor einem solchen Schritt, der die UN-Resolution 1244 (1999) missachte, gewarnt und auf das in der UN-Charta festgeschriebene Prinzip der "territorialen Unversehrtheit" der Staaten hingewiesen. Diese Warnungen aber habe die Bundesregierung in den Wind geschlagen. "Mit welchem Recht pochen nun heute Bundeskanzlerin Merkel und ihr Außenminister Steinmeier auf eben diesen Völkerrechts-Grundsatz im Fall Georgiens? Wenn das Völkerrecht für alle gelten soll, dann muss sich jeder daran halten", so Strutynski. "Mit der Aushöhlung des Gleichheitsgrundsatzes der UN-Charta wird das geltende Völkerrecht insgesamt beschädigt."

Völkerrecht

Internationaler Gerichtshof beurteilt israelischen Mauerbau

Am Freitag, den 9. Juli 2004, wird der Internationale Gerichtshof sein Gutachten zur Rechtmäßigkeit und zu den Rechtsfolgen des Baus der Sperrmauer im Westjordanland fällen, die Teile der palästinensischen Gebiete durchtrennt. Anfang diesen Jahres hatte der EED an Außenminister Joschka Fischer appelliert, ein solches Rechtsgutachten zu Israels Mauerbau auf der Grundlage des humanitären Völkerrechts zu befürworten. Die Positionierung der Bundesregierung war eindeutig: Sie lehnte ein Gutachten ab, da es "nicht geeignet sei, die Bemühungen der Konfliktparteien um eine Wiederbelebung des politischen Dialogs zu befördern."