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verfassungsbeschwerde Nachrichten & Informationen

Karlsruhe stoppt "anlasslose Datenbevorratung"

Polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen

Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag mehrerer Parteien, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen hatte damit teilweise Erfolg, wie es in dem am Freitag (27. Februar) veröffentlichten Beschluss heißt. So wurden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen bis zur Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, dass die im Gesetz vorgesehene "anlasslose Datenbevorratung" zu durchgreifenden Nachteilen für Demonstrationsteilnehmer führe.

Keine Kontrolle kirchlicher Rechtsakte durch staatliche Gerichte

Personalentscheidungen

Innerkirchliche Personalentscheidungen können von staatlichen Gerichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag (8. Januar) veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Die "Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt" würde geschmälert, wenn der Staat seinen Gerichten das Recht einräumen würde, innerkirchliche Rechtsakte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen, hieß es zur Begründung.

Bundesrat billigt weitreichende polizeiliche Befugnisse für das BKA

"Schwarzer Tag für die Grundrechte"

Auch nach der Verabschiedung des BKA-Gesetzes reißt die Kritik an den umstrittenen Neuregelungen nicht ab. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach am Freitag (19. Dezember) von einem "schwarzen Tag für die Grundrechte". Linksfraktionsvize Petra Pau beklagte, das Gesetz wirke "wider den Rechtsstaat". Grünen-Chefin Claudia Roth wertete die Neuregelungen als "Bürgerrechtskiller". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte dagegen die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat "außerordentlich". Zuvor hatte das BKA-Gesetz im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Einen Tag nach dem Bundestag billigte auch die Länderkammer die Einigungsempfehlung des Vermittlungsausschusses. Mit dem Gesetz werden dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende polizeiliche Befugnisse eingeräumt. So werden ihm unter anderem die akustische und optische Wohnraumüberwachung sowie die Online-Durchsuchung privater Computer gestattet.

Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerden zu Atommüll-Zwischenlagern nicht an

"Widerstand wird zur Bürgertugend"

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die atomaren Zwischenlager neben deutschen Atomkraftwerken nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das Gericht am Donnerstag (27. November) zur Begründung anführte, habe das Gericht "die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen" bereits entschieden. Das gelte insbesondere für den grundrechtlich gebotenen Schutz des Einzelnen vor den Gefahren der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken wie auch die Berechtigung des Bundes, auf diesem Gebiet einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesbehörden zu errichten. "Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften über die dezentrale Zwischenlagerung verletzen die Beschwerdeführerin auch nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)", entschied die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Fachgerichte dürfen bei umstrittenen Fragen den Rechtsweg "nicht versperren"

Höchstrichterliche Klärung

Fachgerichte dürfen bei höchstrichterlich noch nicht geklärten Streitfragen mit allgemeinem Interesse den Rechtsweg nicht versperren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In solchen Fällen dürfe ein Gericht nicht mit einem unanfechtbaren Beschluss eine Klage endgültig zurückweisen, hieß es in dem am Dienstag (18. November) veröffentlichten Beschluss zu einem arbeitsrechtlichen Streitfall aus Rheinland-Pfalz. Denn dadurch werde "der Weg zur Revision versperrt". Im vorliegenden Fall hatte das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken eine Berufungsklage eines Arbeitnehmers gegen eine fristlose Verdachtskündigung mit einem nicht anfechtbaren Beschluss verworfen. Weder das Bundesarbeitsgericht noch der Bundesgerichtshof haben sich aber bislang mit der aufgeworfenen Rechtsfrage befasst.

Opposition kritisiert geplantes BKA-Gesetz als verfassungswidrig

"Bestehende Gesetze ausreichend"

Die Opposition macht Front gegen das geplante BKA-Gesetz. Anlässlich der Experten-Anhörung im Bundestagsinnenausschuss forderten FDP, Grüne und Linke die Bundesregierung am Montag (15. September) auf, den Entwurf zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Anti-Terror-Kampf zurückzuziehen. FDP-Innenexperte Max Stadler meint, Gesetzesverschärfungen wie Rasterfahndung, Wohnraumüberwachung oder heimliche Online-Durchsuchungen würden daher nicht gebraucht. Schließlich hätten die Landeskriminalämter "aufgrund der bestehenden Gesetze bisher hervorragende Arbeit geleistet".

Ärzteorganisation IPPNW fordert Beendigung der weiteren Atommüllproduktion

"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überfällig"

Angesichts der katastrophalen Zustände im Atommülllager Asse hält die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW eine weitere Atommüllproduktion nicht für verantwortbar. "Offensichtlich sind weder die Energiekonzerne, die den Atommüll produzieren, noch die Politik oder die zuständigen Kontrollbehörden in der Lage, für eine sichere Abschirmung des bisher angefallenen Atommülls zu sorgen", kritisierte Angelika Claußen, Vorsitzende der IPPNW am Montag (8. September). In der Asse lagerten nur etwa 1 Prozent der bisher in deutschen Atomkraftwerken erzeugten Radioaktivität, beispielsweise in Form von kontaminierten Putzlumpen und von Abbruchmaterial aus stillgelegten Atomanlagen. Für die weiteren 99 Prozent, nämlich aus den hochradioaktiven und plutoniumverseuchten abgebrannten Brennelementen, sei eine verantwortbare Lösung überhaupt noch nicht in Sicht, so Claußen. Sie fordert eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wo schon seit mehreren Jahren eine Verfassungsbeschwerde zum Thema Atommüll anhängig ist.

Bayerisches Rauchverbotsgesetz bestätigt

Öffentliche Gaststätten

Das bayerische Rauchverbot in Gaststätten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entsprechende Verfassungsbeschwerden zurück. Die bayerischen Regelungen des generellen Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, hieß es.

EU-Recht gegen "Verheiratetenzuschlag" für schwule Beamte

"Verkennung der gesellschaftlichen Realität"

Die Versagung des "Verheiratetenzuschlags" für homosexuelle Beamte in eingetragener Partnerschaft ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch mit europäischem Recht vereinbar. Die entsprechende Vorschrift des Bundesbesoldungsgesetzes stehe "im Einklang" mit der relevanten EU-Richtlinie, heißt es in dem am 3. Juni veröffentlichten Beschluss. Die Grünen und Die Linke kritisierten die Entscheidung und warfen den Richtern eine Verkennung der gesellschaftlichen Realität vor.

Burkhard Hirsch beklagt "Herumfummelei" an der Verfassung

"Grundrechte-Reports 2008"

Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) beklagt ein Ausufern staatlichen Sicherheitsdenkens auf Kosten der Grundrechte. "Die Herumfummelei an unserer Verfassung und unseren Grundrechten muss aufhören", sagte Hirsch am 8. Mai bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports 2008" in Karlsruhe. Hirsch sprach von einer "innenpolitischen Aufrüstung sondergleichen", mit der die Belastbarkeit des Grundgesetzes erprobt werde. Er habe immer mehr den Eindruck, "dass die Beschwörung der Gefahren des Terrorismus benutzt wird, um all das durchzusetzen, was man immer schon wollte". Absolute Sicherheit gebe es aber nicht einmal in einem totalitären Staat, betonte der FDP-Politiker und fügte hinzu: "Absolute Sicherheit gibt es nur auf dem Friedhof."

Verfassungsbeschwerde gegen Atommüllendlager "Schacht Konrad" unzulässig

Salzgitter scheitert in Karlsruhe

Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Atommüllendlager "Schacht Konrad" gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klage in dem am 26. März veröffentlichten Beschluss als "unzulässig". Eine Gemeinde könne sich bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht auf Grundrechte berufen und sei damit "nicht beschwerdefähig". Die Stadt sah ihre "allgemeine Handlungsfreiheit" und das "Grundrecht auf rechtliches Gehör" verletzt. Die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus Salzgitter ist dagegen weiterhin in Karlsruhe anhängig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Wann darüber entschieden werde, sei noch völlig offen. Dieses und das Salzgitter-Verfahren seien "zwei verschiedene Verfahren".

Karlsuher Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Rücktritt von Zypries gefordert

Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem am 19. März veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise statt. Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen".

Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Rauchverbot in Gaststätten

Vorrang für Gesundheitsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals über ein von einem Bundesland erlassenes Rauchverbot in Gaststätten entschieden und dieses vorläufig gebilligt. Die Karlsruher Richter verwarfen in dem am 30. Januar veröffentlichten Beschluss den Eilantrag eines Rauchers gegen das hessische Nichtraucherschutzgesetz. Dabei bewertete das Gericht den Gesundheitsschutz der Bevölkerung höher als die Nachteile für den Raucher. Das seit Oktober 2007 geltende weitgehende Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten in Hessen bleibt damit in Kraft. Die Entscheidung hat Signalwirkung, da ein solches Rauchverbot inzwischen in elf Bundesländern gilt.

Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein

"Grundlegende Verfassungsrechte missachtet"

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung befassen. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch kündigte am 20. Dezember an, im Namen weiterer prominenter Liberaler Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet, und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", so der frühere Bundestagsvizepräsident. Telekommunikationsunternehmen sind ab Januar verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss. Das ist oftmals reine Routinesache.

Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU rechtskräftig

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Der Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am 17. Dezember veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts und verwarf eine Beschwerde Hohmanns. Das Kammergericht hatte die Entscheidungen zweier CDU-Parteigerichte gebilligt, die Hohmann wegen einer von ihm am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2003 gehaltenen und als antisemitisch kritisierten Rede ausgeschlossen hatten. Mit dem BGH-Beschluss ist allerdings noch nicht das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Nach Angaben seines Anwalts Christoph Kind hofft Hohmann nun auf das Bundesverfassungsgericht.

Karlsruhe prüft automatische Kennzeichenerfassung

Verfassungsbeschwerden gegen Schleswig-Holstein und Hessen

Das Bundesverfassungsgericht prüft am 20. November die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden von Autofahrern gegen entsprechende Polizeigesetze in Schleswig-Holstein und Hessen. Demnach können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Autokennzeichen per Kamera für einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdateien automatisch gescannt werden. Die Erfassung kann - wie bei Radarfallen zur Tempomessung - stationär oder mobil erfolgen.

Koalition will Vorratsdatenspeicherung am Freitag "durchpeitschen"

In nur 30 Minuten

Bereits am Freitag und mit nur 30 Minuten Zeit soll der Bundestag die umstrittene Vorrats-Speicherung sämtlicher Kommunikations-Daten beschließen. Gegenüber ngo-online bestätigte das Parlament am Dienstag eine entsprechende Änderung der Tagesordnung. Die Opposition kritisierte das geplante "Schnellverfahren", in dem die Regierungskoalition die sogenannte Vorratsdatenspeicherung "durchpeitschen" wolle. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, ab dem nächsten Jahr alle Telekommunikationsunternehmen verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Um Straftaten besser verfolgen zu können, soll gespeichert werden, wer im vergangenen halben Jahr per Handy, Festnetz-Telefon oder E-Mail mit wem in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS sollen auch der jeweilige Standort des Benutzers und die eindeutige Seriennummer des Telefons festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden. Juristen halten die Pläne für verfassungswidrig. Kritiker rufen dazu auf, den Bundestags-Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zur Nein-Stimme aufzufordern: Die Abstimmung ist namentlich.

"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt

Vorratsdatenspeicherung

Rund 5000 einzelne Verfassungsbeschwerden gehen jährlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. In der Regel klagt jeweils ein "Beschwerdeführer", manchmal sind es eine Handvoll, selten aber mehr ein Dutzend. Dennoch haben die Entscheidungen oft für Tausende oder sogar Millionen Bürger Auswirkungen. Bei der am 30. Oktober angekündigten "größten Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit ist die Ausgangslage eine andere. Hier wollen offenbar mindestens 7000 Bürger gegen die von der Bundesregierung ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung klagen.

NPD scheitert mit Verfassungsbeschwerde zur Parteienfinanzierung

Formale Gründ

Die NPD ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, die sofortige Auszahlung eines Abschlags der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von rund 277.000 Euro zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Partei aus formalen Gründen. Die NPD habe den Rechtsweg noch nicht erschöpft, hieß es zur Begründung.

Drohender Jobverlust muss bei Strafvollzug berücksichtigt werden

Offener Vollzug

Die Justiz muss bei der Entscheidung über einen offenen oder geschlossenen Strafvollzug die Resozialisierungsinteressen eines Verurteilten von vornherein ausreichend berücksichtigen. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in einem am 15. Oktober in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Drohe etwa der Verlust eines Arbeitsplatzes, sei es geboten, diesem Umstand schon im Vollstreckungsverfahren Rechnung zu tragen, also vor Antritt der Strafe.