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verfassungsbeschwerde Nachrichten & Informationen

Bundesverfassungsgericht setzt der Rasterfahndung gewisse Grenzen

"Konkrete Gefahr" statt fiktive "Schläfer"

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeleiteten Rasterfahndung nach "islamistischen Terroristen" - damals war die Rede von angeblich vorhandenen "Schläfern" - Grenzen gesetzt. Eine "präventive polizeiliche Rasterfahndung" ist der Entscheidung zufolge mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. "Als bloße Vorfeldmaßnahme entspricht eine solche Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht", entschieden die Richter. "Daher reichen eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie in Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus." Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine "konkrete Gefahr", etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.

Verfassungsgericht verlangt Maßnahmen gegen Spielsucht

Staatliches Monopol verfassungswidrig

Die Bundesländer müssen bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln und "unverzüglich" die Spielsucht aktiv bekämpfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Das staatliche Sportwettenmonopol dürfe nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotterieverwaltungen "umgehend" vor Suchtgefahren des Wettens warnen und jede Werbung einstellen, die "gezielt zum Wetten auffordert". Der Erste Senat erklärte das staatliche Monopol für die Oddset-Sportwetten in seiner gegenwärtigen Form für verfassungswidrig, weil eine "effektive Suchtbekämpfung" nicht sichergestellt sei. Nur diese könne aber den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen. Die Oddset-Sportwette werde derzeit wie eine "grundsätzlich unbedenkliche Freizeitbeschäftigung" vermarktet, rügte das Gericht.

Kein Schadenersatz für Hinterbliebene des SS-Massakers in Distomo

Bundesverfassungsgericht

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht zu Schadenersatz verpflichtet wegen eines Massakers der Waffen-SS im griechischen Dorf Distomo im Jahre 1944. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vier Hinterbliebenen der Opfer bereits einen individuellen Schadensersatzanspruch verwehrt. Eine daraufhin eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm des Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Durchsuchung der Wohnung einer Richterin war verfassungswidrig

Rüge für Landgericht

Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hob mit Urteil vom 2. März 2006 einstimmig die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts auf. Die Verfassungsrichter sahen durch die Hausdurchsuchung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem sei wegen des "äußerst geringen" Tatverdachts seitens des Landgerichts dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht hinreichend Rechnung getragen worden.

Verfassungsgericht erörtert Jugendstrafvollzug

Postkontrolle

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erörtert seit Mittwoch die Notwendigkeit eines Gesetzes zum Jugendstrafvollzug. Anlass ist die Verfassungsbeschwerde eines jugendlichen Haftinsassen. Dessen Anwalt kritisierte, der Gesetzgeber habe es versäumt, eine eigene gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug auf den Weg zu bringen.

Verfassungsklage von Castor-Gegnerin gegen Polizeigewahrsam erfolgreich

"Effektiver Rechtsschutz"

Die Polizei darf Demonstranten ohne richterliche Anordnung nicht stundenlang in Gewahrsam nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde einer Atomkraftgegnerin hin entschieden. "Eine Freiheitsentziehung erfordert grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung", betonten die Karlsruher Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Datenschützer fordert zu Protesten gegen Überwachung auf

"Sicherheitswahn"

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat zu Protesten gegen die zunehmende staatliche Überwachung aller Bürger ermuntert. "Die Menschen müssen es sich nicht gefallen lassen, dass ihnen ihr Datenschutz und ihre Kommunikationsfreiheiten genommen werden, dass sie zu Nummern reduziert werden, die mit etwas Glück in der großen Lostrommel von Missbrauchsbekämpfung und Sicherheitswahn einen Bürgerrechts-Treffer ziehen", erklärte der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz. 2006 dürfe nicht das "Jahr der Vorratsdatenspeicherung" werden. Das zivilgesellschaftliche und bürgerrechtliche Aufbegehren gegen die verfassungswidrigen Bestrebungen zur Vorratsdatenspeicherung müsse gestärkt werden, "um über eine umfassende öffentliche Diskussion die aktuellen Weichenstellungen in eine Überwachungs-Informationsgesellschaft rückgängig zu machen", so Weichert. Die geplanten Vorratsspeicherungen stellten Menschen ohne einen konkreten Anlass unter Generalverdacht. Sie trügen dazu bei, dass die Menschen ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Sicherheit elektronischer Kommunikationsdienste verlören.

Mehrere Monate "Organisationshaft" verfassungswidrig

Therapieplatz

Psychisch kranke oder drogenabhängige Straftäter müssen nach ihrer Verurteilung "unverzüglich" in ein psychiatrisches Krankenhaus beziehungsweise eine Entziehungsanstalt überstellt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Es verstoße gegen die Freiheitsgrundrechte Betroffener, sie zunächst bis zu drei Monaten in einer Justizvollzugsanstalt zu behalten, nur weil nicht sofort ein Therapieplatz im Maßregelvollzug bereitsteht.

Hartnäckigen Klägern beim Bundesverfassungsgericht droht Strafe

Beschluss

Wer trotz mehrerer erfolgloser Verfassungsbeschwerden weiterhin Klagen in derselben Sache beim Bundesverfassungsgericht einreicht, muss mit einer "Missbrauchsgebühr" bis zu 2600 Euro rechnen. Die Strafgebühr könne dabei in bestimmten Fällen auch dem Anwalt eines unbelehrbaren Klägers auferlegt werden, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Ergebnis der Bundestagswahl kann am Sonntag verkündet werden

Eilantrag abgewiesen

Das Ergebnis der Bundestagswahl kann trotz der Nachwahl in Dresden wie geplant am Sonntag verkündet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Bundestagskandidatin aus dem Saarland wiesen die Karlsruher Richter als "unzulässig" ab. Rechtsschutz im vorliegenden Verfahren sei "erst nach der Wahl zu erlangen", hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der U-Haft erfolgreich

Sofortige Freilassung

Mit Anordnung der sofortigen Freilassung ist vor dem Bundesverfassungsgericht ein Rechtsstreit um den Vollzug einer Untersuchungshaft zu Ende gegangen. In dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied die Zweite Kammer des Zweiten Senats, dass ein einmal gegenstandslos gewordener Haftbefehl auch gegenstandslos bleibe (Beschluss vom 18. August 2005 - 2 BvR 1357/05). Mit einer einstweiligen Anordnung wurde die unverzügliche Haftentlassung des betroffenen Mannes angewiesen.

Klagen und verfassungsrechtlicher Diskurs über Köhlers Entscheidung

Begründung "äußerst mager"

Die ersten gegen vorgezogene Neuwahlen gerichteten Klagen sind am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Es handele sich um Verfassungsbeschwerden der Partei "Pro Deutsche Mitte" sowie der "Anarchistischen Pogo Partei Deutschlands" (APPD), sagte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland. Beide Splitterparteien wenden sich dagegen, dass ihnen nun nicht mehr genügend Zeit bleibe, um das erforderliche Unterschriftenquorum für die Teilnahme an der Bundestagstagswahl am 18. September zu erreichen. Verfassungsexperten diskutieren derweil darüber, ob die Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler verfassungsrechtlich zulässig war.

Gauweiler will Grundgesetz per Plebiszit durch EU-Verfassung ersetzen

Inhalte unbekannt?

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versucht, die für den 13. Mai geplante Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag zu stoppen und eine Volksbefragung durchzusetzen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hält Gauweiler die Ratifizierung durch das Parlament für verfassungswidrig. Am Mittwochnachmittag habe er deshalb Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in einem Gespräch aufgefordert, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes von der Tagesordnung zu nehmen.

Verwaltungsgericht Köln hält Wehrpflicht weiter für verfassungswidrig

Keine "allgemeine" Pflicht

Das Verwaltungsgericht Köln hält die Wehrpflicht auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen für verfassungswidrig. Es setzte am Freitag drei Verfahren aus, in denen Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen und stellte sich damit ausdrücklich gegen die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts. Die neuen Einberufungsgrundsätze, die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelt sind, verstießen gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, befanden die Kölner Richter. Sie mussten damit die Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungsgemäßheit der zu Grunde liegenden Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Wege einer ?Richtervorlage? zur Entscheidung vorlegen.

Regierung hat keinen Überblick über EU-Haftbedingungen

Europäische Union

Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keinen umfassenden Überblick über die Haftbedingungen in den Gefängnissen der EU-Mitgliedsstaaten. "Wir haben keine systematischen Erkenntnisse über die Haftanstalten, sondern nur Informationen im konkreten Einzelfall", räumte der Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, Thomas Läufer, am Donnerstag in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Anlass war die mündliche Verhandlung des Gerichts über den Europäischen Haftbefehl. Seit Sommer 2004 dürfen deutsche Staatsbürger an EU-Mitgliedsstaaten ausgeliefert werden.

Gesetzliche Neuregelungen ab dem 1. April 2005

Rundfunkgebühren und anderes

Laut Staatsvertrag werden monatlich 17,03 Euro Rundfunkgebühren fällig. Am 1. April treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft. Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" erlaubt den Finanzbehörden einen - automatisierten - Abruf von Kontostammdaten der Bankkunden wie Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Das Justizkommunikationsgesetz ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten. Das Berufsbildungsreformgesetz ermöglicht es Jugendlichen, sich für einige Zeit im Ausland ausbilden zu lassen, vorausgesetzt der Ausbildungsbetrieb unterstützt dies. Rund eine Million kinderlose Rentner müssen ab 1. April einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.

Generelle Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten verfassungswidrig

Rechtsgutachten

Eine Pflicht zur generellen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten, wie sie derzeit im Rahmen der EU angestrebt wird, ist unverhältnismäßig und daher mit verschiedenen Grund- und Menschenrechten unvereinbar. So lautet das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Frankfurter Juristen Patrick Breyer. Demzufolge steht der zu erwartende Nutzen einer Vorratsspeicherung dieser Daten in einem deutlichen Missverhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen für die Betroffenen und die Gesellschaft insgesamt. Wegen vielfältiger Umgehungsmöglichkeiten seien Auswirkungen einer Vorratsspeicherung auf das Sicherheitsniveau, also auf die Kriminalitätsrate, nicht zu erwarten.

Datenschutzbeauftragte halten Kontenkontrolle für verfassungswidrig

Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Die deutschen Datenschutzbeauftragten erheben schwere Vorwürfe gegen das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit". Das Gesetz missachte verfassungsrechtliche Vorgaben zu Bestimmtheit und Transparenz. Es sieht vor, dass ab 1. April nächsten Jahres eine große Zahl Behörden auf die sogenannten Kontostammdaten aller Bankkunden und Konto-Verfügungsberechtigten zugreifen kann. Doch aus dem Gesetz gehe nicht eindeutig hervor, welche Behörden dies sein sollen - verfassungswidrig. Ebenso widerspreche es dem Grundgesetz, dass die Betroffenen in der Regel gar nichts über die Datenabfrage erfahren sollen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder forderte, das Gesetz zu überarbeiten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist verfassungsgemäß

"Weiterhin erforderlich"

Unternehmer müssen weiterhin eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie keine ausreichende Anzahl von Schwerbehinderten beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt die Verfassungsbeschwerde eines badischen Transportunternehmers, der zur Zahlung der Abgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze herangezogen worden war.

Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Ladenöffnungszeiten ab

Verfassungsgemäß

Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Mittwoch. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verkaufsstellen am Samstag verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Die Verfassungsbeschwerde der Kaufhof AG gegen das gesetzliche Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Samstagen über die gesetzliche Ladenöffnungszeit hinaus sowie an Sonntagen wurde damit zurückgewiesen. Dennoch müsse der Gesetzgeber prüfen, ob die einzelnen Länder künftig das Ladenschlussrecht selbst regeln können.