Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

verfassungsbeschwerde Nachrichten & Informationen

Länder-Gesetze zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Nur Bund ist zuständig

Die von fünf Bundesländern erlassenen Gesetze zur nachträglichen Sicherungsverwahrung besonders rückfallgefährdeter Straftäter sind verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschied, liege die Gesetzgebungskompetenz für die Straftäterunterbringung allein beim Bund, der davon bereits "abschließend Gebrauch gemacht" habe.

Continental verliert Rechtsstreit mit mexikanischen Arbeitern um Werkschließung

Arbeitskampf

Im Streit um die widerrechtliche Schließung des Continental-Werkes im mexikanischen Guadalajara hat der Reifenkonzern eine weitere juristische Niederlage erlitten. Einer Verfassungsbeschwerde der Arbeiter wurde nun in letzter Instanz Recht gegeben. Das am Mittwoch in Mexiko veröffentlichte 260-seitige Urteil des Arbeitsgerichtshofes bekräftigt die Argumentation der Arbeiter, die seit über zwei Jahren das Continental-Werk in Guadalajara bestreiken. Continental hatte bislang immer behauptet, die im Dezember 2001 erfolgte Werksschließung und Entlassung der 1164 Arbeiter sei gemäß mexikanischen Rechts erfolgt. "Spätestens mit diesem Urteil wird der Konzern umdenken müssen" sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch.

Gericht lässt Wehrpflichtige laufen

Gleichheitsgrundsatz verletzt

Die Diskussion um das Ende der Wehrpflicht bekommt eine neue Note: Das Verwaltungsgericht Köln hat, wie jetzt bekannt wurde, am 23. Dezember in einem Eilverfahren einem Wehrpflichtigen Recht gegeben, der sich gegen seine Einberufung gewehrt hatte. Die von der Bundeswehr praktizierte Regelung, dass viele Wehrpflichtige nicht einberufen werden, sei ungerecht und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, entschied das Gericht. Der Kläger muss jetzt seiner Einberufung nicht nachkommen. Ebenso sei die Entscheidung für den gesamten Bereich des dortigen Kreiswehrersatzamtes gültig, so die Kölner Richter. Das Bundesverteidigungsministerium bezeichnete den Gerichtsbeschluss als Einzelfallentscheidung, während die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär sich freute, dass das Ende des "offenen Verfassungsbruchs" jetzt "lediglich eine Frage der Zeit" sein werde.

Gewalt im Straßenverkehr nicht unvermeidlich

Menschenrechte verletzt

Das Festhalten des Bundesverfassungsgerichts an der Auffassung, Gewalt sei im Verkehr "teils unvermeidlich, teils erforderlich", hat den Verein "autofrei leben!" dazu veranlasst, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einzulegen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annahm, weil sie "keine Aussicht auf Erfolg" habe und die Verfassungsrichter weitere Begründungen unterließen, hat sich der Verein nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt.

Großer Lauschangriff ist verfassungswidrig

Entscheidung am 1. Juli

Am 1. Juli 2003 findet im Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen den so genannten Großen Lauschangriff statt. In einer Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden erklärt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein gemeinsam mit mehreren anderen Datenschutzbeauftragten die Regelungen des Großen Lauschangriffs für verfassungswidrig. Außerdem habe die Praxis bis heute keine überzeugenden Ermittlungserfolge gebracht.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Kopftuch in der Schule

Symbol der Unterdrückung oder nicht?

Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag, ob muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches im Unterricht an staatlichen Schulen verboten werden darf. In der mündlichen Verhandlung verteidigten Vertreter der baden-württembergischen Landesregierung die Entscheidung, die Pädagogin Fereshta Ludin nicht in den staatlichen Schuldienst übernommen zu haben. Die gläubige Muslimin hatte sich geweigert, das Kopftuch im Unterricht abzulegen. Ihre Klage war vom Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung abgewiesen worden, das Tragen der Kopfbedeckung verletzte die Neutralität der staatlichen Schulen.

Bundesverfassungsgericht verhandelt Durchsuchungen bei Abgeordneten-Mitarbeitern

Organklage

13 SPD-Bundestagsabgeordnete wollen vor dem Bundesverfassungsgericht einen weit reichenden Schutz ihres Arbeitsbereichs erstreiten. Die SPD-Politiker werfen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) in einer Organklage vor, ihren "Vertraulichkeitsbereich" nicht ausreichend geschützt zu haben. Thierse hatte im Januar 2001 die Durchsuchung des Büros eines Mitarbeiters des SPD-Obmanns im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Frank Hofmann, genehmigt. Er war verdächtigt worden, geheime Unterlagen an die Presse weitergegeben zu haben, laut denen die bayerische Justiz immer wieder Ermittlungen zur CDU-Spendenaffäre beeinflusst habe.

Weg frei zur Einführung des Dosenpfands

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Ab Januar 2003 gilt in Deutschland ein Dosenpfand. Die Verbraucher müssen dann auch auf Einwegverpackungen von Getränken ein Pfand zahlen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Donnerstag aus formalen Gründen eine gegen das Pflichtpfand gerichtete Verfassungsbeschwerde von zehn Handelsketten und Großbrauereien. Zur Begründung hieß es, sie hätten den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten nicht ausgeschöpft. Umwelt- und Verbraucherverbände begrüßten ebenso wie Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) das Urteil. Der Minister forderte die klagenden Firmen auf, die Rechtslage zu akzeptieren und nun die nötigen Vorbereitungen für die Einführung des Dosenpfands zu treffen.

Ostdeutschen Städten droht der Finanz-Kollaps

Bund soll helfen

Ostdeutsche Bürgermeister fordern eine rasche und grundlegende Reform der Gemeindefinanzen. Andernfalls drohe vielen Städten in den neuen Bundesländern der finanzielle Kollaps, warnte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, am Freitag bei einer Konferenz ostdeutscher Oberbürgermeister in Schwerin. Finanzhilfen des Bundes seien dringend erforderlich, um die Investitionskraft der ostdeutschen Städte zu stärken.

Karlsruhe verwirft Verfassungsbeschwerde gegen Homo-Ehe in Bayern

Der Freistaat

Schwule und lesbische Paare können in Bayern voraussichtlich erst im Herbst den Bund fürs Leben amtlich besiegeln lassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde von 26 homosexuellen Paaren gegen die verspätete Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Bayern. Damit habe sich auch der mit der Beschwerde verbundene Eilantrag erledigt, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats.