verfassungswidrig
Höchstrichterliche Warnung vor dem Überwachungsstaat
Roland Kochs automatische Kennzeichenkontrolle ist verfassungswidrig
Die in Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und in Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 11. März in Karlsruhe. Datenschützer und Bürgerrechtler warnen seit Jahren vor einem Überwachungsstaat in Deutschland. Bei Sicherheitspolitikern ernteten sie meist Unverständnis. Nun wurden die Kritiker höchstrichterlich bestätigt. Die Karlsruher Richter folgten weitgehend der Argumentation des Rechtsanwalts dere drei klagenden Autofahrer, Udo Kauß. Er hatte in der Verhandlung betont, dass die Polizei durch die Kennzeichenerfassung "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt" werde. Das sei eine "neue Qualität der Kontrolle" und ein Vorgehen, das sonst nur in einem "Polizeistaat" üblich sei.
Sozialstaatsgebot
Gutachter halten Hartz IV in zehn Punkten für verfassungswidrig
Eine von den PDS-Fraktionen in den Landtagen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme zum Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz zehnfach gegen das Grundgesetz verstößt. Auf keine verfassungsrechtliche Bedenken stößt bei dem Berliner Rechtsanwalt Ulf Wende grundsätzlich die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Dies gelte jedoch nur insoweit, als mit den Neuregelungen die aus dem Grundgesetz folgenden Vorgaben des Sozialstaatsgebots sowie der Grundrechte und grundrechtgleichen Rechte gewahrt werden würden. Genau dies leiste jedoch das Regelwerk des SGB II im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Maße. Mit diesem Gesetz nehme der Gesetzgeber klar Abstand vom Sozialstaatsgebot, wie es das Grundgesetz normiert habe.
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
