verjährung

Hahn Rechtsanwälte warnen Anleger vor drohender Verjährung ihrer Ansprüche

Morgan Stanley P2 Value

Hamburg, 27.08.2010 „Viele Anleger wissen nicht“, sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), „dass es sich auch beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds um Wertpapiergeschäfte handelt und diese unter die Verjährungsvorschrift des Paragraphen 37 a Wertpapierhandelsgesetz alter Fassung fallen.“ Das bedeutet, dass alle Anleger, die ihre Anteile am Morgan Stanley P2 Value im September 2007 erworben hatten, sofort handeln müssen, sonst verjähren ihre Ansprüche.