versicherung

Wer wenig Einkommen hat, muss auf Zahnersatz nicht verzichten

Zahnersatz Zusatzversicherung

Wer wenig Einkommen hat, muss auf Zahnersatz nicht verzichten. Zahnersatz kann teuer sein und Patienten müssen dafür einen nicht zu unterschätzenden Eigenanteil leisten. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren zwar einen Bonus für Patienten, die regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen, doch reicht auch dieser meist nicht aus, um den Eigenanteil für den dringend benötigten Zahnersatz auf ein bezahlbares Niveau zu bringen.

Bundessozialgericht

Gesetzlicher Versicherungsschutz endet beim Aussteigen aus dem Auto

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall baut, sollte lieber im Auto sitzen bleiben. Denn wer aussteigt, um die Folgen des Crashs zu regeln, steht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - und lebt damit gefährlich. "Versichert ist nur die Fortbewegung zum Ort der Tätigkeit", erklärten die Kasseler Richter am Dienstag (17. Dezember). Bei Stopps, auch wenn sie unfreiwillig seien, sei auch der Versicherungsschutz unterbrochen.

Rente von 88,23 Euro im Monat

Arbeitslose müssen auch ohne Rentenanspruch Lebensversicherung verkaufen

Das Bundessozialgericht setzt seine Rechtsprechung zu Lasten Arbeitsloser konsquent fort. So können Arbeitslose auch dann zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen gezwungen werden, wenn sie neben dieser privaten Altersvorsorge fast keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 15. April in Kassel. Geklagt hatte ein 51-Jähriger aus Bad Salzuflen, dem wegen seiner Lebensversicherung im Wert von rund 45.000 Euro keine "Hartz IV"-Leistungen bewilligt worden waren. Weil der Mann jahrelang selbstständig war und nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann er im Alter lediglich eine gesetzliche Rente von 88,23 Euro im Monat erwarten.

Vermuteter Sozialversicherungsbetrug

AOK zeigt Schwedter Klinikum wegen Geburten polnischer Babys an

Die AOK Brandenburg hat das Uckermark-Klinikum und die Stadt Schwedt angezeigt, weil dort seit der EU-Osterweiterung mehr als 400 polnische Babys zur Welt gebracht wurden. "Wir gehen davon aus, dass es sich bei den meisten Geburten nicht um Notfälle handelte", sagte der Niederlassungsleiter der AOK Ostbrandenburg, Marek Rydzewski, der "Märkischen Oderzeitung". Deshalb habe die Kasse bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Anzeige wegen vermuteten Sozialversicherungsbetrugs gestellt.

Teure Alterstarife

Bundesgericht stärkt Rechte Versicherter

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von privat Krankenversicherten gestärkt. Grundsätzlich müssen Versicherungsunternehmen bei einem Tarifwechsel eines Kunden die bisherige Versicherungsdauer anerkennen. Mit dieser Regelung solle es vor allem älteren Versicherten ermöglicht werden, aus teuren Alterstarifen in günstigere zu wechseln, teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig mit.

Einzelzimmer

Schmidt lässt Pläne für höhere Pflegeversicherungs-Beiträge dementieren

Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, weist Berichte zurück, wonach sich Ministerin Ulla Schmidt (SPD) für eine Beitragserhöhung der Pflegeversichung ausgesprochen haben soll. Der Sprecher wies darauf hin, dass Ulla Schmidt lediglich erklärt habe, dass darüber gesprochen werden müsse, was die Pflegeversicherung in der Zukunft leisten solle, was es kosten solle und wie es zu bezahlen sei. Ausgelöst wurde die Diskussion über eine Erhöhung der Beiträge durch Äußerungen von Schmidt am 15. März im ZDF. Dort sagte die Ministerin: "Das wird auch etwas kosten, das kann nicht mit 1,7 Prozent Pflegebeitrag bezahlt werden. Und diese Diskussion bin ich gern bereit zu führen". Nach Aussagen des Sprechers habe die Ministerin "lediglich" für Ehrlichkeit und Offenheit plädiert, sich aber nicht für eine Beitragserhöhung ausgesprochen.

Druck aus Karlsruhe und Brüssel

Bundesregierung beschloss Neuregelungen für Versicherungsverträge

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines neuen Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Ab 2008 sollen Versicherungen ihre Kunden dann vor Vertragsabschluss "umfassend beraten und die Gespräche dokumentieren". Das bisher geltende Gesetz stamme aus dem Jahr 1908. Die Neuerung soll auch für laufende Verträge, allerdings nur für die Zukunft und nicht rückwirkend gelten. "Grundsätzlich" soll mit den Neuregelungen nach Darstellung der Bundesregierung "der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Versicherer verbessert werden". Die Bundesregierung verschweigt auf ihrer Website, dass die verbraucherfreundlichen Änderungen vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise von der EU-Kommission erzwungen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2005 entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung nicht den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen genügen. Die EU-Kommission droht Deutschland derzeit mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Krankenversicherungsbeiträge

Bundesregierung will angeblich Privatversicherte schröpfen

Den mehr als acht Millionen privat Krankenversicherten droht nach einem Bericht des "Handelsblatts" ein deutlicher Anstieg ihrer Beiträge. Grund hierfür seien neue Pläne von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, den privaten Krankenversicherungen (PKV) erstmals eine Versicherungspflicht aufzuerlegen. Nach Darstellung der Versicherungswirtschaft könnte dies die Prämien um bis zu 70 Prozent verteuern. Bisher könnten die Versicherungen Interessenten mit hohen Gesundheitsrisiken ablehnen oder Prämienzuschläge bis zu 30 Prozent erheben.

Fortentwicklungsgesetz

Arbeitslosen soll zügig alles Geld gestrichen werden können

Die Koalition verschärft den Druck auf die Arbeitslosen. Ihnen sollen bereits nach dreimaliger "Pflichtverletzung", etwa dem Ablehnen eines angebotenen "Jobs", die Leistungen komplett gestrichen werden können, beschloss die Koalition am Mittwoch im Sozialausschuss des Bundestags. Wie der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner sagte, betrifft dies nicht nur den Regelsatz, sondern auch die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten. Das so genannte Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Bislang führte eine wiederholte "Pflichtverletzung" nur zu Kürzungen, wenn dies innerhalb eines Vierteljahres geschah. Künftig soll ein Zeitraum von einem Jahr gelten.

"Lösegeldversicherung"

Die Entführungsversicherung als diskretes Angebot für Manager

Die Verschleppung der Familie Chrobog im Jemen und der Archäologin Susanne Osthoff im Irak rücken ein Randprodukt der Versicherungsbranche in den Mittelpunkt des Interesses: Die Entführungsversicherung. Mit Informationen hierüber sind die Versicherer allerdings zurückhaltend. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann nicht mit Zahlen über diese Sparte dienen. Dieser Markt sei "sehr geheim, sehr diskret", sagte eine Sprecherin. Wenn bekannt würde, dass bestimmte Manager eine Abschluss einer Versicherung abgeschlossen hätten, könnte dies die Entführungsgefahr erhöhen, gab sie zu bedenken.

Modell von CDU & CSU

Das solidarische Gesundheitsprämienmodell der Union

ngo-online dokumentiert das Konzept der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Reform der gesetzlichen Krankenversicherung – Das solidarische Gesundheitsprämienmodell der Union" vom 15. November 2004 im Wortlaut.

Hitzewelle und Trockenheit

Waldbrandrisiko durch Abkühlung nicht gebannt - Sommergewitter gefürchtet

Durch Blitzschlag sind nicht nur Gebäude gefährdet. "Trockene" Gewitter ohne Regen können auch neue Waldbrände auslösen. "Unsere Wälder sind so trocken wie nie. Auch ein kurzer Regen ändert daran nichts", sagt Brandenburgs Landesbrandmeister Jürgen Helmdach, der in den vergangenen Tagen selbst durch mehrere große Einsätze gefordert war.

Wichtige Versicherung nicht für alle verfügbar

Bedingungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen genau studieren

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gute Geldanlage - "Jeder braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung", meint etwa die Stiftung Warentest. Aber nicht jeder bekommt eine: Bauarbeiter und Feuerwehrleute, aber auch Lehrer und Musiker mit einer Ablehnung ihres Vertrages oder zumindest hohen Prämien rechnen. Wer das Glück hat, eine Versicherung zu bekommen, sollte zudem auf die Konditionen achten.

Focus

Lebensversicherer fordern HIV-Test von Homosexuellen

Mehrere Lebensversicherer fordern einen aktuellen HIV-Test, wenn sie annehmen, dass ihr Vertragspartner homosexuell ist. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf Briefe von den Versicherungsunternehmen R+V Versicherung und Cosmos. Die Unternehmen verlangten den Test, weil männliche Klienten als Bezugsberechtigte im Todesfall einen Mann eintragen wollten. Auf diese "Risikoauslese" sei das Unternehmen angewiesen, zitiert das Blatt aus einem Schreiben der R+V Versicherung.