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vzbv Nachrichten & Informationen

Gebühr für Auskünfte über die Kosten eines Anrufs vom Festnetz ins Mobilnetz

Abmahnung für die Telekom

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die Deutsche Telekom AG abgemahnt und sie aufgefordert, für Auskünfte über die Kosten eines Anrufs vom Festnetz in ein Mobilfunknetz keine Gebühr zu verlangen. "Mit der kostenpflichtigen Auskunft wird der Schutzzweck der Preisangabenverordnung ausgehebelt, wonach Auskünfte über den Preis einer angebotenen Ware oder Leistung kostenlos erfolgen müssen", so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Dieser Grundsatz gelte auch für ein Telefongespräch, erst recht im Fall eines bereits bestehenden festen Vertragsverhältnisses. Derzeit verlangt die Telekom für ihre Auskunft über den Mobilfunkanbieter bei Anwahl einer 0180er Servicenummer 12 Cent pro Minute. "Derjenige, der beim Bäcker den Preis für ein Brötchen erfragt, muss für diese Auskunft ja auch nicht 10 Cent zahlen", so von Braunmühl.

Mehr Transparenz bei "grüner Riester-Rente" erforderlich

Runder Tisch zu Informationspflichten und Anlagekriterien

Nicht einmal die Hälfte der Anbieter ökologisch orientierter Riester-Produkte kann angeben, wie groß der Anteil der ökologischer Anlagen bei ihrem Produkt ist. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zum Anlage- und Informationsverhalten der Anbieter privater und betrieblicher Vorsorgeprodukte. Fazit der Untersuchung: Die ethischen, sozialen und ökologischen Standards bei Riester-Produkten sind für Verbraucher bisher kaum transparent; mehr Transparenz ist ein erster Schritt zur Förderung nachhaltiger Geldanlagen.

Regulierungsbehörde sieht keinen Anlass für ein Missbrauchsverfahren gegen ish

Kabelnetzbetreiber ish

Mit Bedauern hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die vorläufige Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) reagiert, kein Missbrauchsverfahren gegen den Kabelnetzbetreiber ish wegen überhöhter Kabelentgelte einzuleiten. Im Frühjahr hatten der vzbv die Regulierungsbehörde um Überprüfung der Preise des Unternehmens gebeten und eine rückwirkende Entgeltregulierung zugunsten der betroffenen Kunden gefordert, nachdem ish die Entgelte um bis zu 30 Prozent erhöht hatte. Die Regulierungsbehörde sieht in der Preisgestaltung des Unternehmens jedoch keinen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung.

Ratgeber hilft beim Umgang mit Computer und Co.

Medien in Kinderhand

Medien bestimmen unseren Alltag. Radios, Fernsehgeräte, Computer, Videorekorder und Handys gehören zur Grundausstattung der meisten Haushalte - und haben längst auch die Kinderzimmer erobert. Angesichts der Medienflut fühlen sich Eltern allerdings oft hilflos: Was soll man den Kindern erlauben und wo sollten Grenzen gesetzt werden? Voraussetzung für Spaß und Nutzen an den technischen Meiden ist der verantwortungsvollen Umgang mit Flimmerkiste, Computer und Co. Doch wie können Kinder dies lernen? Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen für Eltern mit Kindern bis zu 14 Jahren bietet jetzt Hilfe bei der Orientierung in der Welt der Medien.

vzbv kritisiert "Drohgebärden der Post gegenüber Verbrauchern"

Reaktion auf Portosenkung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hält die Reaktion der Post auf die Brüsseler Entscheidungen zur unerlaubten Beihilfe und zur beschlossenen Portosenkung für überzogen. Auch die Post müsse einsehen, dass die Aktionäre nur dann zufrieden sein könnten, wenn nicht nur die potenten Geschäftspartner sondern in erster Linie die vielen Millionen privaten Kunden mit den Leistungen der Post AG zufrieden seien, sagte Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen des vzbv. Gestern hatte die Deutsche Post World Net der Öffentlichkeit ein 5-Punkte-Programm als Reaktion auf die Beihilfeentscheidung der EU-Kommission und den Portosenkungsbeschluss der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vorgestellt. "Der Maßnahmenkatalog der Post liest sich wie eine Drohgebärde gegenüber dem Verbraucher", so von Braunmühl.