wehrgerechtigkeit
"Grundsatz der Wehrgerechtigkeit"
Bundesverfassungsgericht muss über Einberufung zur Bundeswehr entscheiden
Auf Antrag des Kölner Verwaltungsgerichts muss das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der derzeit geltenden Einberufungspraxis entscheiden. Eine entsprechende Richtervorlage wurde in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt, wie ein Justizsprecher am Mittwoch (25. März) in Köln mitteilte. Hintergrund sind die Klagen zweier junger Männer, die vor dem Verwaltungsgericht gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr geklagt haben. Die Entscheidung über ihre Klagen soll bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden.
"Wehrgerechtigkeit"
Gerichtsurteil zur Einberufung von Wehrpflichtigen
Wehrpflichtige, die ein kombiniertes Studium mit praktischer Berufsausbildung absolvieren, können auch noch nach Beginn dieser Ausbildung zum Wehrdienst eingezogen werden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 24. Oktober in Leipzig, dass eine solche duale Ausbildung wie ein Studium zu bewerten sei und die jungen Männer daher wie bei Studenten vorgesehen bis zum dritten Semester eingezogen werden dürfen.
"Trotzdem keine Wehrgerechtigkeit"
Verteidigungsministerium will einige Wehrpflichtige mehr einberufen
Zur Erhöhung der Wehrgerechtigkeit beabsichtigt das Verteidigungsministerium die ursprüngliche Zielvorgabe von jährlich 30.000 einzuziehenden Wehrpflichtigen "deutlich anzuheben", berichtet die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU). Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte, eine Erhöhung der Einberufungszahl um einige tausend ändere nichts an der "eklatanten Wehrungerechtigkeit", wenn bei Jahrgangsstärken um 400.000 Männern nach den bisherigen Planungen nur etwa 40.500 jährlich einberufen werden sollten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im vergangenen Frühjahr die Wehrpflicht auch nach den neuesten Gesetzesänderungen als willkürlich und damit verfassungswidrig bezeichnet und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
"Wehrgerechtigkeit gegeben"
Struck will an Wehrpflicht festhalten
Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) will an der Wehrpflicht unbedingt festhalten. "Die Wehrpflicht entspricht unserem Demokratieverständnis und bleibt auf absehbare Zeit die bessere Wehrform", sagte Struck am Dienstag in Berlin auf einem Forum des Bundeswehrbeirates für Fragen der Inneren Führung. Mit der allgemeinen Wehrpflicht werde auch einer "Privatisierung militärischer Einsätze" vorgebeugt. Der Grünen-Fraktionsvize Winfried Nachtwei sagte dagegen, die Wehrpflicht habe keine Zukunft mehr. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär betonte im Hinblick auf Massenkriege, die erst durch die Wehrpflicht überhaupt möglich wurden, Strucks Argument, eine Wehrpflichtarmee würde militärisches Abenteurertum verhindern, sei historisch widerlegt.
"Wehrgerechtigkeit"
Kriegsdienst verkürzen um Wehrpflicht zu retten
Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) will an der bisherigen Einberufungspraxis bei der Bundeswehr festhalten. Er kündigte am Rande eines Truppenbesuchs im rheinland-pfälzischen Speyer an, dass das Ministerium gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes in Revision gehen werde. Das Gericht hatte die Einberufungpraxis als willkürlich und damit verfassungswidrig verworfen. Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, Reinhold Robbe (SPD), brachte eine weitere Verkürzung des Kriegsdienstes ins Gespräch.
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