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DGB hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Die ab 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfassungswidrig. Die Pauschale nur noch vom 21. Entfernungskilometer an zu zahlen sei mit Blick auf die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern nicht akzeptabel, teilte der DGB am Montag nach der Vorstellung eines Rechtsgutachtens der Universität Frankfurt am Main mit.