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Unterstützung für Birthler im Streit um Stasi-Akten

Nach Gerichtsurteil

Im Streit um die Stasi-Akten erhält die Bundesbeauftragte Marianne Birthler Unterstützung von Amtsvorgänger Joachim Gauck und aus den Reihen der Berliner Regierungskoalition. Gauck sagte am Sonntag, Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wolle sich offenbar "als Mann von Law-and-Order profilieren". Kein noch so konservativer Innenminister vorher habe solch eine Tonart angeschlagen wie der SPD-Politiker. Grünen-Fraktionschef Rezzo Schlauch sagte, Schily solle aufhören, sich "wie ein Schulmeister gegenüber einem Schulmädchen" zu gebärden. Der Innenminister hatte Birthler schriftlich mit einer Weisung gedroht, wenn sie weiter Stasi-Akten Prominenter auch ohne deren Zustimmung herausgibt.

Erneut hagelte es auch Kritik am Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Stasi-Akten von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) nicht herausgegeben werden dürfen. Gauck sagte, er könne den Richterspruch nicht nachvollziehen. Nach dem Stasi-Unterlagengesetz stehe Opferschutz nicht über Aufklärung. Das Privatleben der Opfer werde ohnehin geschützt. Das übrige Material müsse zur Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit der Öffentlichkeit zu Verfügung stehen.

Die Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion, Iris Gleicke, sagte, jene, die das Stasi-Unterlagengesetz erkämpft hätten, müssten sich jetzt "verraten und verkauft vorkommen". Sie hoffe, dass der Richterspruch keinen Bestand habe. Grünen-Fraktionschef Schlauch kritisierte, mit dem Urteil werde eine nahezu zehnjährige, allgemein gültige Rechtspraxis auf den Kopf gestellt. Weitere Aufklärung und Aufarbeitung würden unmöglich gemacht. Schlauch sprach sich für eine Änderung des Stasiunterlagengesetzes aus, sollte die Rechtsmeinung der Berliner Richter bestätigt werden.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" setzte Schily der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen ein Ultimatum. Birthler müsse bis Montag 12.00 Uhr, schriftlich bestätigen, dass sie künftig nur noch mit Zustimmung der Betroffenen Akten herausgibt. Die Behörde hat bereits mitgeteilt, dass sie ihre Herausgabepraxis auch nach dem Berliner Urteil nicht ändern will. Über Rechtsaufsichtsmaßnahmen könne Schily nur mit Zustimmung des Bundeskabinetts entscheiden, hieß es weiter.