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Otto Schily - Teil I Rückblick

Zeitung berichtet über Ministeriumspläne zu Eingriffen ins Asylrecht

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat Zeitungsberichte über Inhalte des von ihm geplanten Zuwanderungs- und Integrationsgesetz zurückgewiesen. Er werde den Entwurf wie geplant Anfang August vorstellen, sagte Schily am Dienstag in Berlin. "Zu den im Umlauf befindlichen und zum Teil widersprüchlichen Spekulationen über vermeintliche Inhalte" nehme er keine Stellung, fügte der Minister hinzu. Zuvor hatten die "Nürnberger Nachrichten" über Pläne zu massiven Einschnitten in das Asylrecht berichtet.

Wie das Blatt unter Berufung auf einen Ministeriumsentwurf zum Ausländerrecht berichtet, will Schily den Aufenthalt auch anerkannter Asylbewerber zunächst auf zwei Jahre begrenzen. Bislang erhält dieser Personenkreis eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis. Nach Schilys Konzept zu Zuwanderung und Ausländerrecht sollen anerkannte Asylbewerber nach zwei Jahren erneut prüfen lassen, ob ihre Asylgründe noch gelten, schreibt die Zeitung weiter. Erst nach einer weiteren mehrjährigen Phase, deren Dauer nicht festgelegt sei, könnten die Flüchtlinge eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Der Zeitung zufolge sieht der Entwurf auch vor, dass Saisonarbeiter neun statt bisher sieben Monate bleiben dürfen. Höchst- und hochqualifizierte Ausländer sollen zeitlich unbegrenzt und ohne Quote einwandern können. Für alle anderen sei ein Punktesystem geplant, wie es schon die Regierungskommission zur Zuwanderung unter Leitung der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) vorsieht.

Dem widersprach allerdings in der Berliner "tageszeitung" der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. "Das Punktesystem wird in dem Gesetzentwurf nicht drinstehen", sagte Wiefelspütz. Schily wolle eine "strikt nachfrageorientierte Einwanderung". Nach Angaben von Wiefelspütz ist Schily beim Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung nun doch zu Zugeständnissen bereit. Der Innenminister werde für diese Flüchtlinge eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorschlagen.

Laut "Nürnberger Nachrichten" kommt Schily jedoch auch einer alten Forderung der Union entgegen. Im Entwurf sei vorgesehen, dass die deutschen Auslandsbehörden Asylsuchenden und Einwanderungswilligen noch vor Ort Fingerabdrücke abnehmen und in eine zentrale Datei einspeisen können.

Am 24-07-2001

Überwachungsstaat

Die Grünen fordern von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) einen Bericht über die Pläne zur Errichtung der bundesweiten sogenannten "Gewalttäterdatei". Es bestehe die Gefahr, dass Unschuldige in ihren Grundrechten verletzt würden. Hintergrund sind die Grenzkontrollen im Vorfeld des Genua-Gipfels, bei denen DemonstrantInnen die Pässe entzogen und die Ausreise mit Verweis auf einen Eintrag in der "Gewalttäterdatei" verweigert wurde. Die Gründe der Eintragung waren teilweise friedliche Aktionen. Nach einem Bericht von "Spiegel Online" reicht es für die Aufnahme in die "Gewalttäterdatei", wenn eine Person bei einer Demonstration von Personalienfeststellung, Platzverweis oder Ingewahrsamnahme betroffen ist. Platzverweise werden bei Demonstrationen häufig für eine große Zahl von Menschen angeordnet.

Das Bundesinnenministerium gibt zu, dass allein "Verdachtsmomente" auf den Straftatbestand des Landfriedensbruchs ausreichen, um die Gewalttäterdatei aufgenommen zu werden.

Der grüne Innenpolitiker Volker Beck hält den Aufbau einer Gewalttäter-Datei für möglich, wenn diese sich auf Verurteilte beschränkt. Er habe aber erhebliche Bedenken, wenn aufgrund eines bloßen Verdachts die Ausreise verhindert werde. Solange kein Strafverfahren eingeleitet sei, handele es sich nur um eine Vermutung, betonte Beck.

Für Innenminister Otto Schily (SPD) ist die Datei eine wirksame Waffe, um deutsche Gewalttäter an der Ausreise zu hindern und so auch das Bild der Deutschen im Ausland "sauber" zu halten, berichtet "Spiegel Online". Auch andere SPD-Innenpolitiker halten sie für richtig. Als erste Kritik an den Ausreiseverboten nach Genua laut wurde, formulierte es der Berliner Interims-Innensenator Erhard Körting ganz klar: "Es besteht kein generelles Recht auf Ausreise." Eine Aussage, die nach der Demontage der innereuropäischen Grenzkontrollen und insbesondere im einst eingemauerten Berlin "empört", wie es der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele ausdrückte.

Die Datei im Vorfeld der Genua-Proteste wurde aus Erkenntnisse der Landespolizeien bestückt, die in diesem Fall hauptsächlich Staatsschutzabteilungen stammen, berichtet "Spiegel Online". Jedes Land liefert dem Bundeskriminalamt seine Daten zu, später können die Grenzschützer und die Landespolizeien über das Polizeidatensystem "Inpol" auf die Datensätze online zugreifen.

Die Daten können auch bei einer möglichen Einstellung in den Öffentlichen Dienst eine Rolle spielen. In diesen Fällen werden in der Regel Testate beim Bundeskriminalamt angefordert. Ein Eintrag in Schilys "Gewalttäterdatei" dürfte einer Beschäftigung entgegenstehen.

Am 27-07-2001

Begrenzung der Aufenthaltserlaubnis?

Angebliche Pläne von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Änderung des Asylrechts lassen bei Politikern von SPD und Grünen die Alarmglocken läuten. Insbesondere sorgten Gerüchte über eine Begrenzung der Aufenthaltserlaubnis bereits anerkannter Asylbewerber am Wochenende erneut für Wirbel. Grünen-Parteichefin Claudia Roth äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit derartiger Pläne. Auch von Bayerns SPD und Baden-Württembergs SPD-Chefin Ute Vogt kam Protest. Das Innenministerium lehnte eine Stellungnahme vor Veröffentlichung eines Entwurfs für ein Zuwanderungskonzept ab. Diese ist für Anfang August angekündigt.

Bayerns SPD-Chef Wolfgang Hoderlein bekräftigte, der Landesverband werde weitere Einschränkungen des Asylrechts "unter keinen Umständen" hinnehmen. Vogt unterstrich, "wenn sich jemand nach zwei Jahren bei uns integriert hat, dann gibt es keinen Grund, denjenigen wieder in sein Herkunftsland zurückzuschicken". Der SPD-Parlamentarier Rüdiger Veit drohte Schily, "Probleme mit der Fraktion" zu bekommen, sollte er den Aufenthalt anerkannter Flüchtlinge tatsächlich auf zwei Jahre begrenzen.

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet unterdessen von weiteren Änderungsplänen des Ministers. So werde die Einrichtung eines "gesonderten Kirchenkontingents" überlegt. Kirchen, in deren Obhut sich Flüchtlinge aus Angst vor Abschiebung begeben, sollten selbst entscheiden, wer in Deutschland bleiben könne. Vorraussetzung sei, dass die Gemeinden die Kosten für die Flüchtlinge übernehmen.

Zudem werde angeregt, Ausländer, die falsche Angaben über ihre Personalien und ihr Herkunftsland machten, mit einer Strafe zu belegen. Von Ausländern aus Staaten, die bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger als "besonders unkooperativ" gelten, sollen bereits beim Visums-Antrag Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht werden. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht das Papier laut "Spiegel" vor, Unternehmen, die ausländische Personen illegal beschäftigten, von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.

Innen-Politikerin Vogt forderte, auch nicht-staatliche Verfolgung anzuerkennen. Insbesondere sollten auch "frauenspezifische Gründe" wie die in einigen afrikanischen Ländern praktizierte Beschneidung von Frauen berücksichtigt werden.

Am 30-07-2001

Nach Genua

Angesichts des gewalttätigen Polizeieinsatzes am Rande des G8-Gipfels in Genua erhebt der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendit Vorwürfe gegen Außenminister Joschka Fischer (Grüne) und Innenminister Otto Schily (SPD). Zur Distanzierung Fischers von den Protesten sagte Cohn-Bendit der "Frankfurter Rundschau", die jungen Demonstranten stellten "richtige Fragen". Er fügte hinzu: "Ich finde, wir sollten als Herrschende - und das sind wir nun mal, wenn wir Außenminister sind - nicht so blöd daherreden wie die damaligen Herrschenden".

Cohn-Bendit warf zugleich Schily vor, "an Altersamnesie" zu leiden. Wer wie der Innenminister nicht mehr wisse, "dass es auch im Rechtsstaat eine Polizei geben kann, die sich verselbstständigt" und dies nicht anprangere, mache sich schuldig an der europäischen Idee. Wenn auf G8- oder EU-Gipfeln den moralischen Ansprüchen der Protestgeneration nicht Rechnung getragen werde, "dann radikalisiert das die jungen Menschen", warnte der Grünen-Politiker.

Zugleich setzte sich Cohn-Bendit für einen Untersuchungsausschuss des Europaparlaments zu der Polizeigewalt gegen Demonstranten ein. Mit Kollegen aus anderen Fraktionen werde er die Einsetzung eines solchen Gremiums fordern, kündigte Cohn-Bendit an. Unter anderem solle geprüft werden, ob nicht Teile der italienischen Polizei unter der dortigen neuen Mitte-Rechts-Regierung versuchten, "eine Strategie der Gewalt voranzutreiben".

Für den nächsten EU-Gipfel im belgischen Laeken im Dezember regte Cohn-Bendit statt eines massiven Polizeiaufgebotes einen "menschlichen Schutzring" aus EU-Parlamentariern und anderen europäischen Repräsentanten um den Tagungsort an.

Am 01-08-2001

Einwanderung

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will das Ausländerrecht in Deutschland umfassend reformieren. Die zahlreichen Varianten des Aufenthaltes von Ausländern in Deutschland sollen durch nur noch zwei Formen ersetzt werden, sagte Schily am Freitag in Berlin bei der Vorstellung seines Entwurfes für ein Einwanderungsgesetz. Künftig solle es für Zuwanderer eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis geben. Schily mahnte zugleich, Zuwanderung und Integration von Ausländern seien immer verbunden. Die "Integrationskapazität" sei Voraussetzung für den Zuzug von Ausländern.

Der Minister nannte seinen Entwurf ein "gelungenes Werk". Es ermögliche eine zukunftstaugliche, weltoffene, praxisnahe und flexible Zuwanderungspolitik. Das Konzept führe zugleich zu einer Vereinfachung der bisher geltenden Regelungen.

Der Referentenentwurf soll nun in die Abstimmung mit den anderen Ressorts und den Bundesländern gehen. Bis Jahresende will die Bundesregierung möglichst im Konsens mit den anderen Parteien ein Einwanderungsgesetz unter Dach und Fach bringen.

Am 03-08-2001

Stasi-Akten über West-Prominente

Im Streit um die Stasi-Akten von Prominenten steuern Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die Chefin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Marianne Birthler, weiter auf Konfrontationskurs. Nachdem Birthler am Freitag angekündigt hatte, sie werde auch weiterhin Akten an Journalisten und Wissenschaftler herausgeben, droht Schily der Bundesbeauftragten nun erneut mit Rechtaufsichtsmaßnahmen. Wenn Birthler nicht einlenke, werde es sich "nicht vermeiden lassen, dass die Bundesregierung die gebotenen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen beschließt", sagte Schily in der Montagausgabe des "Berliner "Tagesspiegel". Das habe er ihr noch einmal in einem Brief erläutert.

In dem Brief, der nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" am Freitag versandt wurde, fordert Schily Birthler auf, die Stasi-Akten von prominenten Opfern "im Sinne der Gleichbehandlung" nur noch mit deren Zustimmung herauszugeben. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, mit dem Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die beabsichtigte Veröffentlichung seiner Stasi-Akten stoppte, hat Schilys Ansicht nach "grundsätzliche Bedeutung" und müsse deshalb auf alle Stasi-Opfer gleichermaßen angewendet werden.

Schily wirft Birthler vor, sie stelle sich mit ihrem Festhalten an der bisherigen Veröffentlichungspraxis über das Gesetz. Dennoch habe er sich in seinem Brief um einen "verbindlicheren Tonfall" bemüht, betonte Schily. Ein früherer Brief, in dem er der Bundesbeauftragten "Renitenz" vorgeworfen hatte, sei vielleicht "etwas zu schroff" gewesen, räumte der Minister ein. In dem neuen Brief heißt es laut "Spiegel" nun, Schily hoffe auch in Birthlers Interesse, dass Rechtsaufsichtsmaßnahmen vermieden werden könnten.

Im Streit mit der Eiskunstläuferin Katarina Witt um die Herausgabe ihrer Stasi-Akten bemüht sich die Gauck-Behörde dem Magazin zufolge derweil um ein gütliches Ende. Dem Berliner Verwaltungsgericht, bei dem Witt ebenso wie Kohl geklagt hat, habe Birthler mitgeteilt, man beabsichtige, "das Anhörungsverfahren mit dem Ziel einer Verständigung fortzusetzen".

Das Magazin verweist in dem Bericht darauf, dass der Fall Witt komplizierter sei als der von Kohl, der ausschließlich Opfer der Stasi gewesen sei. 181 der 1.354 zur Herausgabe vorgesehenen Seiten aus Witts Stasi-Dossier stufe die Behöre als "Begünstigten-Unterlagen" ein. Diese Berichte, in denen es etwa um einen von der Stasi für Witt beschafften VW Golf gehe, dürften trotz des Verfahrens vor Gericht ohne Witts Zustimmung herausgegeben werden. Weil das Gros der Akten allerdings die Bespitzelung der zweimaligen Olympia-Siegerin dokumentiere, fürchte die Behörde, dass "in der Öffentlichkeit ein völlig unzutreffender Eindruck erzeugt" würde, wenn diese unter Verschluss blieben.

Am 06-08-2001

Wegen seiner politischen Haltung

Die CSU bietet Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Parteimitgliedschaft an. Schilys Haltung in Asylfragen habe CSU-Generalsekretär Thomas Goppel dazu veranlasst, dem Minister einen formellen CSU-Aufnahmeantrag zu schicken, bestätigte eine Parteisprecherin am Freitag in München einen Bericht in der Samstagausgabe der "Bild"-Zeitung.

In Goppels Begleitschreiben an den "sehr geehrten Herrn Bundesminister" heißt es: "Ihre für uns doch eher unerwarteten Erklärungen zur Weiterentwicklung des Asyl- und Ausländerrechts in Deutschland haben wir mit großer politischer Genugtuung zur Kenntnis genommen." Wegen des "Gegenwindes aus den eigenen Reihen" sei es für Schily doch sinnvoller, die Partei zu wechseln. "Nur gemeinsam mit der Union werden Sie den richtigen Weg gegen den Wankelmut der Parteien, die Sie bislang von innen kennen, durchsetzen können", schrieb Goppel.

Für Otto Schily wäre ein Übertritt zu den Christsozialen nicht der erste Parteiwechsel. 1989 verließ er die Grünen und wechselte zur SPD.

Am 06-08-2001

Kinderschutzbund contra Schily

Der Gesetzesentwurf zur Zuwanderung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bricht nach Auffassung des Deutschen Kinderschutzbundes internationales Recht. Die Herabsetzung des Nachzugsalters für Kinder auf zwölf Jahre verstoße gegen die Konvention der Vereinten Nationen (UNO) über die Rechte der Kinder von 1991, sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, der "Saarbrücker Zeitung". Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat und die Länderparlamente hätten die Konvention akzeptiert.

In Artikel neun der UN-Konvention hätten die Vertragsstaaten sicher gestellt, dass "ein Kind nicht gegen seinen Willen von seinen Eltern getrennt wird". Kinder seien demnach "Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben". Damit sei klar, dass die Bundesrepublik sich verpflichtet hat, Kinder im Alter von bis zu 18 Jahren nachziehen zu lassen, betonte Hilger. Nach Schilys Gesetzentwurf soll das Höchstalter bei zwölf Jahren liegen, die CDU fordert eine Grenze von höchstens zehn Jahren.

Die Bundesregierung weist Vorwürfe des Kinderschutzbundes im Zusammenhang mit den Zuwanderungsplänen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zurück. Schilys Sprecher Rainer Lingenthal sagte, der Kinderschutzbund kenne offenbar die genauen Regelungen des Ministerentwurfes nicht. Wenn Familien komplett nach Deutschland kämen, könnten Kinder bis zu 18 Jahren auch sofort mitkommen. Die Beschränkung solle nur für Fälle gelten, wenn die Kinder in einer anderen Gesellschaft aufwüchsen und dann nach Deutschland nachzögen. Wenn sie in Deutschland frühzeitig integriert werden könnten, sei dies durchaus kinderfreundlich, betonte Lingenthal.

Am 08-08-2001

Fücks

Der Grünen-Politiker Ralf Fücks lehnt weite Teile des Zuwanderungskonzepts von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) entschieden ab. Hinter "wohl klingenden großen Botschaften" verberge Schily ein "Reihe kleinlicher Regelungen vor allem im Bereich des humanitären Flüchtlingsrechts und des Aufenthaltsrechts," schreibt das Mitglied der Süssmuth-Kommission in einem Beitrag für die in Berlin erscheinende "Tageszeitung" (taz). So seien die Regelungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, das nur Spitzenkräften, nicht aber dem "Fußvolk der Arbeitsmigranten" zugestanden werde, eine Form der "sozialen Selektion," kritisierte Fücks.

Auch von der geplanten Absenkung des Nachzugalters für Kinder von 16 auf 12 Jahre erwartet der Grünen-Politiker ein "nach sozialen Grenzlinien verlaufendes Zwei-Klassen-Recht". Weiterhin kritisierte er, dass keine sozialen und humanitären Verbesserungen für Illegale vorgesehen seien.

Insgesamt schürt Schily mit seinem Entwurf Fücks' Ansicht nach die Illusion, mit der "Verschärfung repressiver Maßnahmen" Zuwanderung komplett steuern und "alle Erwünschten aus dem Land" entfernen zu können.

Der Grünen-Politiker forderte dagegen, satt der bloßen Bindung an den Arbeitskräfte-Bedarf solle die Zuwanderung stärker demografisch orientiert sein und der Überalterung der deutschen Bevölkerung entgegenwirken. In diesem Zusammenhang kritisierte der Vorsitzende der Grünen-nahen Heinrich Böll-Stiftung auch die geplanten Zusammenlegung von Kompetenzen in einem neuen Bundesamt für Migration, weil dort dann die jährlichen Zuwanderungsquoten "ohne Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates" entschieden würden.

Am 13-08-2001

Pro Asyl

Bundesinnenminister Otto Schily habe im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes die Positionen der CDU/CSU weitgehend übernommen, kritisiert die Flüchtlingshilfsorganisation "Pro Asyl". Nun stehe Schily bei der eigenen Partei und der SPD-Bundestagsfraktion in der Pflicht zu erklären, warum er SPD-Positionen ignoriere.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich festgelegt: „Wir wollen auch diejenigen Flüchtlinge besser schützen, die vor nichtstaatlicher Verfolgung oder geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen bedroht sind.“ In Schilys Gesetzentwurf fände sich, so Pro Asyl, weder eine Klarstellung, noch eine Regelung, die verlässlich zu einer aufenthaltsrechtlichen Besserstellung dieser Opfer führe.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in ihrem Eckpunktepapier weiter gefordert: „Duldungen, insbesondere Kettenduldungen, stellen keinen Aufenthaltstitel dar. Sie sollen auf insgesamt maximal ein Jahr begrenzt werden.“ Pro Asyl: „Otto Schily möchte das Kind mit dem Bade ausschütten. Die Duldung als Pseudo-Aufenthaltstitel soll wegfallen. Allerdings ergibt sich daraus nur für eine Minderheit der bislang Geduldeten die Perspektive einer aufenthaltsrechtlichen Besserstellung, viele fallen ins rechtliche Nichts.“

Am 03-09-2001

"Teilweise völkerrechtswidrig"

Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Zuwanderung gerät von allen Seiten zunehmend unter Beschuss. In einem einstimmig gefassten Beschluss lehnten Vorstand und Parteirat der Grünen die Pläne am Montag klar ab. Auch aus der Union kamen vornehmlich negative Signale. Nach dem Sondierungsgespräch der Union mit Schily am Sonntag betonte CDU-Verhandlungsführer Peter Müller zwar, er sehe gute Chancen für einen Konsens. Müllers CSU-Kollege Günther Beckstein lehnte den Entwurf aber weiter ab. Rückendeckung erhielt Beckstein von der Arbeitsgruppe Inneres der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

In dem Beschluss der Grünen-Spitze, den Parteichefin Claudia Roth vorstellte, heißt es, der Referentenentwurf sei in seiner bisherigen Form "in hohem Maße unbefriedigend" und nicht zustimmungsfähig. Er gewährleiste für viele Einwanderer keine ausreichende Rechtssicherheit und sei sozial nicht ausgewogen. Roth kündigte an, die Grünen wollten nun in Gesprächen mit der SPD ein zustimmungsfähiges Konzept vorbereiten. Dafür sei aber eine "ausreichende Beratungszeit" erforderlich. Roth betonte zugleich, ein Zuwanderungsgesetz noch vor Beginn des Bundestagswahlkampfes sei "realistisch".

SPD-Generalsekretär Franz Müntefering wies wegen der Zustimmungspflicht im Bundesrat darauf hin, dass die Regierung ohne die Union kein Zuwanderungsgesetz verabschieden kann. Ein Gesetzentwurf ohne Union bedeute, dass es kein Gesetz gebe. "Das wollen wir nicht", betonte der SPD-Generalsekretär. Er äußerte sich gleichwohl zuversichtlich über einen Konsens zur Zuwanderung noch in diesem Jahr.

Schily kündigte an, mit den Grünen-Parteichefs noch in dieser Woche über seinen Entwurf sprechen zu wollen. Die Grünen hätten offenbar nicht erkannt, welche humanitären Verbesserungen im Entwurf enthalten seien, sagte Schily.

Nach Ansicht von Menschrechtsorganisationen wie amnesty international werden im Schily-Entwurf bestehende Schutzlücken bei nichtstaatlicher Verfolgung ausgeweitet. Die geplanten Änderungen beim Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge kritisierten die Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme als teilweise völkerrechtswidrig. So würden noch mehr Menschen in die Illegalität getrieben.

Am 04-09-2001

Contra Schily

Die Grünen stehen der von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) geforderten Lockerung des Datenschutzes skeptisch gegenüber. Mit persönlichen Daten sollte sehr vorsichtig umgegangen werden, sagte die Grünen-Fraktionschefin Kerstin Müller am Montag im ZDF-"Morgenmagazin" zu den Folgen der Terroranschläge in den USA für die deutsche Innenpolitik. So stelle ein Fingerabdruck im Pass, wie von Schily angeregt, jeden Bürger unter einen Generalverdacht. "Vernünftig" nannte Müller das Vorhaben von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), das Religionsprivileg im Vereinsrecht abzuschaffen. Dies unterstützen die Grünen.

Müller mahnte nach den Terroranschlägen in den USA generell auch in der innenpolitischen Debatte in Deutschland zur Besonnenheit. Einen Nationalen Sicherheitsrat, den die CSU gefordert hatte, hält die Grünen-Politikerin nicht für erforderlich. Müller äußerte den Verdacht, dass Politiker der Union versuchten, "im Windschatten der Tragödie" alte "Lieblingsforderungen" zu erheben.

Am 17. Sep. 2001 unter: nachrichten

Tag des Flüchtlings

Zum Tag des Flüchtlings am Freitag warnte Amnesty International davor, in der gegenwärtigen Situation den Schutz der Flüchtlinge zu vernachlässigen oder einzelne Gruppen von Flüchtlingen unter einen Generalverdacht zu stellen. "Völkerrechtlich ist die Bundesregierung verpflichtet, die Schutzlücke für Flüchtlinge zu schließen. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Zuwanderung sieht aber das Gegenteil vor. Die Lücke wird größer," erklärt Julia Duchrow, Flüchtlingsexpertin der deutschen Sektion von amnesty international.

Der Gesetzentwurf zur Regelung der Zuwanderung bringt laut amnesty zwar für eine Minderheit der Flüchtlinge Verbesserungen. Sie können künftig schneller eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Für die Mehrheit der Flüchtlinge werde sich die Situation jedoch verschlechtern.

So solle bei Flüchtlingen, die die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, weiterhin entgegen internationalem Flüchtlingsrecht zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Verfolgung unterschieden werden. "Es kann nicht sein, dass einzelne Personengruppen willkürlich aus dem Anwendungsbereich der Flüchtlingskonvention herausgenommen werden", betont ai-Flüchtlingsexpertin Julia Duchrow. Die Menschenrechtsorganisation fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung, die Flüchtlinge auch bei nicht-staatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung als politisch Verfolgte anerkennt.

Flüchtlinge, die bisher in Deutschland geduldet wurden, weil sie entweder aus faktischen Gründen oder weil sie an Leib und Leben bedroht waren, nicht in ihr Heimatland zurückkehren konnten, müssten künftig damit rechnen in ein Drittland abgeschoben zu werden oder in einer Ausreiseeinrichtung untergebracht zu werden. Diese Einrichtungen seien als Übergangslösungen konzipiert. Häufig vergingen jedoch Jahre, bevor sich die Situation im Herkunftsland der Flüchtlinge soweit verbessere, dass sie zurückkehren könnten. Außerdem sollten sie künftig selbst den Nachweis erbringen, dass ihnen die Ausreise in ein anderes Land unmöglich ist.

Eine weitere Verschärfung der rechtlichen Situation von Flüchtlingen ergebe sich aus der geplanten Regelung, asylrelevante Gründe nicht mehr anzuerkennen, wenn sie erst nach der Flucht entstanden sind. So könnten legale politische Aktivitäten in Deutschland dazu führen, dass Flüchtlinge bei einer Rückkehr in ihr Heimatland akut bedroht werden würden. Solche Aktivitäten sollten künftig, im Gegensatz zum internationalen Flüchtlingsrecht, als "selbstgeschaffene Nachfluchtgründe" keinen Anspruch auf Schutz begründen, sondern lediglich zu einer Aussetzung der Abschiebung führen.

amnesty fordert, die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft auch weiterhin bei weisungsunabhängigen Entscheidern des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu belassen. "Bei der Entscheidung über die Anerkennung als Asylberechtigter kommt es ganz wesentlich auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Bewerbers an. Diese Einschätzung kann nur auf Grund des persönlichen Eindrucks getroffen werden, den sich der Entscheider von dem Antragsteller macht," so Duchrow. "Die Anweisung eines Vorgesetzten kann diese Entscheidung nicht ersetzen."

Am 28. Sep. 2001 unter: politik

Innere Sicherheit

Die verschärften Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland werden nach Aussage von Bundesinnenminister Otto Schily noch längere Zeit aufrechterhalten bleiben. Die Sicherheitskräfte würden so eingeteilt, das keine "Ermüdungserscheinungen" auftreten, sagte Schily im ARD-Morgenmagazin. Außerdem werde das Personal verstärkt. So solle der Bundesgrenzschutz mit mehreren Hundertschaften aufgestockt werden.

Durch die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen dürfe sich die Gesellschaft aber nicht lähmen lassen, betonte Schily. Es wäre die falsche Konsequenz, "wenn jetzt jeder mit gesenktem Haupt durch die Stadt geht und denkt, wo ist der nächste Luftschutzraum". Man müsse mit großer Gelassenheit und Besonnenheit auf diese Herausforderungen reagieren, sagte der Minister. Deutschland werde seine wertoffene Gesellschaft nicht aufgeben, aber an einigen Stellen werde man genauer hinschauen müssen, zum Beispiel, wer mit welchem Visum einreise.

Die Bundesländer hatten am Sonntagabend nach Beginn der amerikanisch-britischen Militäraktion in Afghanistan erhöhte Sicherheitsstufen angeordnet. Vor allem amerikanische, britische und jüdische Einrichtungen werden seitdem stärker bewacht.

Am 08. Okt. 2001 unter: politik

Kritik an Schilys Anti-Terror-Paket

Angesichts des von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) geplanten Anti-Terror-Pakets werden rechtstaatliche Bedenken aus dem so genannten Deutschen Herbst wieder wach. Der FDP-Politiker Gerhart Baum, der zur Zeit des RAF-Terrors Ende der 70er Jahre Bundesinnenminister war, hält die vorgesehenen Maßnahmen für weitaus härter als die damaligen. Selbst im Bundesjustizministerium gibt es offenbar verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen diverse Vorhaben des Innenministeriums.

Für Baum geben Schilys Pläne "Anlass zu größter Besorgnis". Er sehe dadurch eine "Spirale ohne Ende" weitergedreht, die den Rechtsstaat massiv gefährde, warnte der Liberale. Bereits im Deutschen Herbst habe der Rechtsstaat Schaden genommen, doch die jetzt geplanten Maßnahmen gingen weit über die damaligen hinaus. Der frühere Innenminister griff den heutigen scharf an: "Wir werden heute von dem Mann mit diesem Zeug überzogen, der uns damals heftig kritisiert hat", sagte Baum über Schily.

Der ehemalige bayerische Verfassungsrichter Klaus Hahnzog hält die heutigen Maßnahmen für "einmalig". Schon Ende der 70er Jahre seien die Freiheitsrechte eingeschränkt worden, aber nicht in dieser Verdichtung, Massivität und Kombination, sagte der SPD-Politiker und warnte: "Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit droht zu kippen". Zur Zeit des RAF-Terrors habe der Staat seine "Grundpositionen" eingehalten, die jetzt in Frage gestellt würden.

Däubler-Gmelin hatte am Morgen derartige Bedenken zurückgewiesen. Niemand müsse Angst haben, dass es künftig den "gläsernen Menschen" geben werde. Offenbar kam ihr Ministerium aber zu dem Ergebnis, dass einige Maßnahmen verfassungswidrig sind. Beanstandet werden nach Informationen der "Berliner Zeitung" unter anderem, dass das Bundeskriminalamt (BKA) künftig auch ohne Anfangsverdacht ermitteln soll. Auch die von Schily geplante Aufweichung des Post-, Fernmelde- und Bankgeheimnis stößt dem Bericht zufolge auf Widerspruch.

Diese Vorhaben kritisiert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob. Die Ausweitung der BKA-Befugnisse und die geplante Auskunftspflicht für Banken und andere nichtstaatliche Einrichtungen schienen ihm "kaum geeignet" zur Terrorbekämpfung, zitierte die "Stuttgarter Zeitung" aus einem Brief Jacobs an das Innenministerium.

Schilys Sicherheitspaket soll nun voraussichtlich erst am 7. November und nicht wie vorgesehen am kommenden Mittwoch im Kabinett behandelt werden, wie das Innenministerium mitteilte. Unterdessen verlangten die Bundesländer mit Nachdruck entschiedene Maßnahmen gegen den Terror. Die SPD-Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen unterstützten im Bundesrat eine Reihe entsprechender Anträge der Union. Schily sicherte vor der Länderkammer zu, die Vorschläge zu prüfen.

Am 19. Okt. 2001 unter: nachrichten

"Big Brother Award", england, grundrechte

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ist von Daten- und Verbraucherschützern mit dem "Big Brother Award" ausgezeichnet worden. Der Minister erhalte den Hauptpreis für den "Abbau von Bürgerrechten, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung", teilte der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs" (FoeBuD) am Freitag in Bielefeld mit. Der Verein zeichnete auch Bundeswirtschaftsminister Werner Müller für dessen Telekomüberwachungsverordnung aus, die eine Überwachung "quasi per Knopfdruck" ermögliche.

Der Preis wurde 1998 zum 50. Jahrestag von George Orwells utopischem Roman "1984" von der Datenschutz-Organisation "Privacy International" in Großbritannien ins Leben gerufen. Seit 1999 wird der Award auch in den USA, Kanada und Österreich ausgelobt. Deutschland und Frankreich kamen im Vorjahr dazu.

Die Negativ-Auszeichnung soll das Bewusstsein für das Grundrecht auf Privatheit sowie die wachsende Gefahr seiner Verletzung schärfen.

Am 26. Okt. 2001 unter: nachrichten

Terrorbekämpfung

Der Verband deutscher Schriftsteller kritisiert in einem Offenen Brief die Haltung von Bundesinnenminister Otto Schily in Sachen Terrorismusbekämpfung. Das Verhalten Schilys habe beim VS "Ablehnung ausgelöst", teilte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Berlin mit. Beklagt werde vor allem, dass Schily kritische Äußerungen zur Außenpolitik der USA als "schlimme Entgleisungen, die leider in gewissen intellektuellen Kreisen gegenwärtig zu hören sind", bewerte.

Der VS habe es nicht für möglich gehalten, dass Schily eines Tages an der Spitze derjenigen stehen würde, "die die Freiheit des Einzelnen und der Gesellschaft mittels Paragrafen, Strafbestimmungen, Rundverfügungen, Verordnungen Erlassen und Gesetzen" zu beschneiden versuche, heißt es in dem Brief weiter. Die Art, in der Schily dabei vorgehe, lasse die Grundsätze unserer demokratischen Verfassung außer Acht.

Am 30. Okt. 2001 unter: politik

Terrorismusbekämpfung

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat das von ihm verfügte Verbot der islamistischen Vereinigung "Kalifatsstaat" als "überfällig" bezeichnet. Von der Organisation und der ebenfalls verbotenen dazugehörigen Stiftung "Diener des Islam" sei eine Gefahr für die Innere Sicherheit und für wichtige außenpolitische Belange Deutschlands ausgegangen, sagte Schily am Mittwoch in Berlin. Das Verbot, das auch 19 Teilorganisationen mit insgesamt 1.100 Mitgliedern umfasse, werde an diesem Mittwoch vollzogen. Der Minister erläuterte, insgesamt habe es in 7 Bundesländern 212 Durchsuchungen gegeben, darunter 20 Vereinsobjekte und 74 Wohnungen.

Das Verbot betrifft die Organisation des so genannten Kalifen von Köln, Metin Kaplan, der wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten seit 1999 eine Freiheitsstrafe von vier Jahren absitzt. Einer vorzeitigen Haftentlassung stimmte Kaplan nicht zu, weil er sofort ausgewiesen werden soll.

Es basiert auf der Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz. Dies wurde im Rahmen der neuen Anti-Terror-Gesetze beschlossen und trat am 8. Dezember in Kraft. Schily erläuterte, die extremistische Vereinigung dringe "in aggressiv kämpferischer Weise" auf die Durchsetzung der Weltherrschaft des Islam. Damit relativiere die Organisation deutsche Gesetze. Akzeptiert würden allein die Gebote der Scharia, des islamischen Rechts. Mit der Struktur des Kalifatsstaat würden staatliche Verhältnisse imitiert, fügte Schily hinzu.

Kaplans Endziel ist nach Informationen des Verfassungsschutzberichtes die Weltherrschaft des Islam unter Führung eines einzigen Kalifen. Der von Kaplans Vater Cemaleddin 1984 gegründete gleichnamige Verband mit bundesweit rund 1.100 Mitgliedern konnte bislang im Schutz des so genannten Religionsprivilegs arbeiten, das ein Vereinsverbot verhinderte. Auf Initiative der Bundesregierung wurde dieses Sonderrecht vor kurzem gestrichen.

Die Organisation propagiert offen die Beseitigung der laizistischen türkischen Verfassung und verlangt die Einführung der islamischen Rechtsordnung Scharia nach Punkt und Komma. In der Türkei droht Kaplan wegen Hochverrats die Todesstrafe. Seine Verurteilung scheint Kaplans Jünger enger zusammengeschweißt zu haben. Er wird von seinen Anhängern bereits jetzt als Märtyrer verehrt, der für die Sache "Allahs in den Kerker geworfen" wurde.

Das Vermögen der Kaplan-Organisation wird auf mehrere Millionen Mark geschätzt. Kaplan lebte in Köln jahrelang von Sozialhilfe, bis seine vorgeschwindelte Mittellosigkeit aufflog. Der Verein gibt eine Wochenzeitung ("Die Gemeinde Mohammeds") heraus, in der Hetzparolen gegen westliche Demokratien, die Türkei und Israel verbreitet werden.

Die Bundesanwaltschaft bestätigte Anfang Oktober, dass sich Mitglieder des Kalifatsstaates "1996/97 in Afghanistan" mit dem Terroristenführer Osama Bin Laden trafen. Weil Kaplan aber bei einem Zusammenschluss beider Organisationen offenbar die Vorherrschaft beanspruchte, kam eine Vernetzung nicht zustande.

Am 12. Dez. 2001 unter: politik