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Nicht jeder Hund muss an die Leine

Oberlandesgericht

Kommunen dürfen nicht für alle Hunde, gleich welcher Rasse und Größe, einen generellen Leinenzwang verhängen. Eine solche Regelung verstößt nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm gegen das Grundgesetz, wie es in einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung heißt.

Ein Hundehalter aus Lünen muss deshalb zwei Bußgelder nicht bezahlen, die die Stadt gegen ihn verhängt hatte. Die Bescheide beruhten auf einer Verordnung, die weder nach Art noch nach Größe der Tiere unterscheide, wie es hieß. Außerdem sehe sie keine Ausnahmen vom Anleinzwang vor.

Zwar sei dem Schutz der Bevölkerung weitgehend Vorrang einzuräumen, betonte das Gericht. Aber eine Verordnung, die überhaupt keine Ausnahmen zulasse, schränke die Rechte der Tierhalter unangemessen ein, befanden die Richter.