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Einheitliches Ökosiegel soll Klarheit schaffen

Ökolandbau

Ab Mittwoch gilt in Deutschland ein einheitliches Ökosiegel des Bundesverbraucherministeriums. (Siehe Link). Im Mai hatten sich Lebensmittelhandel, Ökoverbände, Bauernverband und Politik auf das einheitliche deutsche Ökosiegel nach den Kriterien der EU-Ökoverordnung verständigt. Die vorhandenen Ökomarken bleiben erhalten. Das Ökosiegel soll laut Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) "Einheitlichkeit und Klarheit" schaffen.

Die EU-Ökoverordnung knüpft an die Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) an, in der etwa 500 Verbände aus 70 Nationen organisiert sind. Hauptforderungen für Ökoprodukte sind danach:

  • ein generelles Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und auf deren Grundlage hergestellter Erzeugnisse
  • Angemessene Flächen für die Tierhaltung
  • Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika oder Leistungsförderern
  • Gesundheitspflege der Tiere vor allem durch die Förderung der natürlichen Widerstandskraft
  • Regelmäßige Kontrollen sowie Herkunftsnachweise für ökologisch erzeugtes Fleisch sollen für eine möglichst hohe Sicherheit für die Verbraucher sorgen.