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Gesetzentwürfe zu Atomausstieg und Biozid verabschiedet

Kabinettsitzung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Gesetzentwürfe zum Atomausstieg und zur Einführung eines Biosiegels sowie eine Reihe weiterer Vorlagen verabschiedet. ATOMAUSSTIEG: Mit der Novelle des Atomgesetzes soll auf der Basis des Atomkonsenses die Gesamtlaufzeit je Kernkraftwerk in Deutschland auf 32 Jahre begrenzt werden. Damit wird die Atomenergie in Deutschland nach Angaben von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) etwa bis zum Jahr 2020 "abgewickelt sein". Zudem sollen die Wiederaufbereitung atomarer Brennstäbe 2005 beendet und die Anlagenbetreiber zur Einrichtung standortnaher Zwischenlager verpflichtet werden.

NUKLEARE SICHERHEIT: Das Kabinett verabschiedete auch den zweiten Bericht der Bundesrepublik zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit. Darin wird dargelegt, wie Deutschland dieses Übereinkommen erfüllt. Das Übereinkommen hat einen weltweit hohen Sicherheitsstandard der Atomkraftwerke zum Ziel. Die Vertragsstaaten müssen alle drei Jahre über die Erfüllung des Übereinkommens berichten und sich einer Konferenz stellen. Die nächste Überprüfungskonferenz ist im April 2002 in Wien.

BIOZID-GESETZ: Mit dem Entwurf für ein Biozid-Gesetz soll eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Kernpunkt des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfes ist die Einführung einer Zulassungspflicht für Biozid-Produkte wie Holzschutz-, Desinfektions- und Insektenvertilgungsmittel sowie Rattengifte und Schiffsanstriche. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zur Kennzeichnung und Werbung für solche Produkte.

WASSERHAUSHALT: Mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes beschloss das Kabinett die Rahmenvorschrift zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Richtlinie ist Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Neuorientierungen in der Gewässerbewirtschaftung zählt laut Bundesumweltministerium, dass künftig grenzüberschreitende Gewässer einschließlich ihrer Einzugsgebiete von den Anrainern gemeinsam bewirtschaftet werden sollen. Ziel ist es, einen guten Zustand bei allen Gewässern in der EU bis 2015 zu erreichen.

SOZIALVERSICHERUNG: Auch der Gesetzentwurf zum deutsch-chinesischen Abkommen zur Sozialversicherung wurde vom Kabinett beschlossen. Das Abkommen regelt die Beziehungen beider Staaten im Bereich der Sozialversicherung. Danach soll für Arbeitnehmer, die von ihrem Unternehmen vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigt werden, eine Doppelversicherung und damit die doppelte Beitragsbelastung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vermieden werden. Damit sollen Investitionen deutscher Firmen in China beziehungsweise chinesischer Firmen in Deutschland erleichtert werden.