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Viertes Finanzmarktförderungsgesetz verabschiedet

Bundeskabinett

Das Bundeskabinett hat am 14. November 2001 den Entwurf des Vierten Finanzmarktförderungsgesetz beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Anleger besser schützen, die Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten des Kapitalmarkts verbessern sowie den Kapitalmarkt als Motor für Wachstum und Beschäftigung weiterentwickeln.

Der Gesetzentwurf beabsichtige, nach einer Veröffentlichung des Bundespresseamtes, den Anlegerschutz durch erhöhte Transparenz auf den Wertpapiermärkten zu stärken. Zudem werde es durch die Neuregelungen des Verbots der Kurs- und Marktmanipulation möglich sein, Verstöße wirksam zu ahnden. Eine Reform des Börsen- und Wertpapierrechts solle zugleich die Position der deutschen Börsen und ihrer Markteilnehmer im Wettbewerb durch Deregulierung und weitere Anpassung an internationale Standards zu erhöhen.

Beim Kreditwesen würden die Vorschriften der Fortentwicklung der internationalen Standards in der Bankenaufsicht angepasst. Das Gesetz solle zudem die Rechtssicherheit erhöhen, die vor dem Hintergrund der Internationalisierung ein immer bedeutenderer Faktor im Wettbewerb der Finanzplätze wird. Zu diesem Zweck werde unter anderem das Recht der Termingeschäfte neu gestaltet.

Zudem schaffe die Bundesregierung mit dem Entwurf Voraussetzungen für eine wirksamere Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus.