Leipziger Gericht ahndet Tötung von zwölf Pferden mit Bewährungsstrafe
Justiz
Die Kammer befand die Angeklagte der "Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund in Tateinheit mit Sachbeschädigung" für schuldig. Die Frau hatte von Oktober 1998 bis März 1999 in der Chirurgischen Tierklinik der Universität Leipzig fünf sowie im Reiterhof Gundorf sieben Pferden Gift per Spritze verabreicht. Nur zwei Tiere überlebten. Das Gift hatte sie sich während ihrer Ausbildung zur Tierarzthelferin in der Universitätsklinik besorgt.