Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Lufthansa verliert Prozeß gegen Abschiebegegner

"Lufttransa Deportation Class"

Das Landgericht Frankfurt hat am Freitag Abschiebegegnern recht gegeben, die mit einem Kleinbus mit der Aufschrift "Lufttransa Deportation Class" gegen die Beteiligung der Deutschen Lufthansa an der Abschiebung von Flüchtlingen und Asylbewerbern protestierten. Mit der Urteilsverkündung hat das Landgericht alle Teile einer Verfügung aufgehoben, mit der Lufthansa im November 2001 die Nutzung des Kleinbusses im öffentlichen Raum hat untersagen lassen.

Silke Wagner, Künstlerin aus Frankfurt, sowie Hagen Kopp, Aktivist der "deportation class stop!"-Kampagne kündigten unmittelbar nach dem Urteil an, dass der Bus wieder zum Einsatz komme. "Wir planen nun eine Städtetour mit unserem Bus. Lufthansa stellt nach wie vor ihre Flugzeuge für Abschiebungen zur Verfügung, und ihr Vorstand soll merken, dass sich unser Protest gegen diese deportation-class eher ausweitet, wenn sie uns mit Verboten und Prozessen überziehen".

Im mündlichen Verfahren am 25.1.02 hatten Lufthansa-Anwälte verzweifelt geltend zu machen versucht, dass der englischsprachige Begriff "deportation" eine Assoziation mit der Deportationspolitik in der NS-Zeit beabsichtige und deshalb, vor allem bei einer Benutzung im öffentlichen Raum, als besonders rufschädigend einzuschätzen und zu untersagen sei. Auf Nachfrage mußten sie allerdings einräumen, dass Lufthansa bei Abschiebungen als Bezeichnung für die Betroffenen selbst den Begriff des "deportee" verwende. Insofern und auch weil es sich schließlich um eine internationale Kampagne mit durchgehend englischsprachigen Begriffen handelt, war schon in der Verhandlung absehbar, daß das Gericht der Lufthansa-Argumentation nicht folgen würde.

"Ich konnte mir nicht vorstellen, dass die künstlerische Freiheit dermaßen eingeschränkt werden kann," kommentierte Silke Wagner das Urteil. Die Verfügung gegen sie war vollständig aufgehoben worden und sie wird den Bus und die damit durchgeführten politisch künstlerischen Performances in den nächsten Monaten weiter in Kunstausstellungen präsentieren.

Gegen Hagen Kopp hatte das Landgericht die Verbotsverfügung zur Nutzung des Busses im öffentlichen Raum ebenfalls aufgehoben, aber einen zweiten Teil der Verfügung aufrechterhalten. Bezugnehmend auf einen Einfahrtsversuch in das Lufthansa-Betriebsgelände bleibt es untersagt, ohne Sondererlaubnis mit dem Bus auf Lufthansa-Gelände zu fahren.

"Das allerdings," so Kopp, "ist ohnehin nicht beabsichtigt. Aber Lufthansa wird sich in Zukunft vermehrt mit der Anwesenheit des ,Abschiebebusses' vor ihren Toren und Veranstaltungen konfrontiert sehen."