Bürgerinitiative "Atomfragen vors Volk" eingereicht
Schweiz
Das Bürgerbegehren verlangt, das Grundgesetz des Kantons Zürich so anzupassen, dass der Bau eines Atomlagers sowie vorbereitende Handlungen automatisch eine Volksabstimmung erfordern. Die derzeitige Rechtslage würde es ermöglichen, ein Atomlager ohne Volksbefragung zu errichten. Die Initianten sind allerdings der Meinung, dass es der schweizerischen Tradition der direkten Demokratie widerspricht, wenn das Volk bei Fragen von grosser Tragweite (und dazu gehört ein solches Atomlager zweifellos) nicht das letzte Wort hat.
Der Verfassungszusatz verhindert zwar noch kein Atomlager. Die Initianten erhoffen sich aber zum einen eine offenere Diskussion dieser brisanten Frage und anderseits eine verbesserte Qualitätskontrolle, wenn nicht Experten allein entscheiden können. Beispielsweise fordern sie (ebenso wie die deutschen Nachbargemeinden), dass nicht nur Benken, sondern mehrere Standorte detailliert untersucht werden. Ausserdem verlangen sie, dass kein ausländischer Atommüll in einem solchen Lager seine „letzte Ruhe finden darf, ein Thema, zu dem sich die Schweizer Atomlobby bisher immer nur ausweichend geäussert hat.
Die gültige Volksinitiative wird nun von der Regierung und dem Parlament des Kantons Zürich behandelt. Anschliessend stimmt das Zürcher Volk über den Verfassungszusatz ab. Wenn die Mehrheit Ja sagt, wird die Bevölkerung in einigen Jahrzehnten zum Bau eines Atomlagers Stellung beziehen können. Nach Angaben der „Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle“ (Nagra) ist erst in etwa vierzig Jahren mit dem Bau eines Atommülllagers in Benken zu rechnen. Doch die Weichen für diese Zukunftsentscheidung werden jetzt gestellt.