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BUND bezeichnet Fluglärm-Schutz-Angebot als Ablenkung

"Trostpflaster-Programm statt Schallschutzprogramm"

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert das Schallschutzprogramm des Betreibers des Flughafens Frankfurt/Main, Fraport, als "Trostpflasterprogramm, um von der ständig steigenden Lärmbelastung abzulenken". Die Grenzwerte zur Teilnahme am Schallschutzprogramm seien unzureichend. "Fraport und das Land Hessen hatten in der sogenannten Mediation schon deutlich weitergehenden Regelungen zugestimmt", kritisiert BUND-Vorstandssprecher Walter Raiß. Die Lärmbetroffenen würden durch die Vorgehensweise des Landes Hessen zu Bittstellern bei der Fraport degradiert, obwohl die Bevölkerung einen Rechtsanspruch auf menschenwürdige und gesunde Lebensverhältnisse habe. Der BUND fordert die betroffenen BürgerInnen auf, die Einzelheiten des Fraport-Angebotes genau zu prüfen. Der Umweltverband bereitet hierzu gemeinsam mit den Kommunen und Bürgerinitiativen Empfehlungen und Hinweise vor, die er auf seiner Internetseite präsentieren will.

Wirtschaftsminister Posch (FDP) habe in seinem Bescheid vom April 2001 Grenzwerte festgeschrieben hat, die deutlich über den Zusagen des Landes in der sogenannten Mediation liegen, monierte der BUND. Dort hatte man nach einer intensiven Diskussion mit Lärmwirkungsforschern einen nächtlichen Dauerschallpegel von 47 dB(A) und für die Einzelschallereignisse Pegel von 6 bis 11 mal 67 bis 68 dB(A) festgelegt. Posch habe in seinem Bescheid dann - ohne medizinische Grundlage - auf einen vierfach höheren Lärmwert von 55 dB (A) und das "längst überholte" Jansen-Kriterium von 6 x 75 dB (A) zurückgegriffen. Folge sei nun, dass Fraport sein Schallschutz-Angebot an viel zu wenig Menschen richte.

Doch auch in den Gebieten, in denen das Programm greift, rät der BUND zur Vorsicht, solange nicht eindeutig klar sei, auf welche Ansprüche der Einzelne durch die Unterschrift unter das Fraport-Angebot verzichte. Ungeregelt bleibe nach der jetzigen Situation z.B. die Schadensersatzleistung für die nur eingeschränkt mögliche Nutzung von Terrassen, Gärten und Balkonen. Die potentiell Begünstigten sollten deshalb der Fraport in jedem Fall schriftlich mitteilen, dass sie sich weitere Ansprüche vorbehalten. Unverzichtbar sei auch die Haftungsübernahme der Fraport für die Funktion des baulichen Schallschutzes. "In den Niederlanden haben viele Lärmschutzfenster in der Praxis nicht den berechneten Erfolg gebracht, so dass es in den Häusern und Schlafzimmern weiterhin zu laut war", erläutert Walter Raiß.

Schwierig werde die Situation für diejenigen, bei denen nach wissenschaftlich Erkenntnissen eine wesentliche Lärmminderung angezeigt sei, diese nach den Regeln des jetzigen Schallschutzprogramms aus Kostengründen und zum Schutz der Luftfahrt aber nicht gewährt werden soll. Hier sei die Anmeldung weitergehender Ansprüche an die Fraport zu überlegen. Das Kostenargument lässt der BUND nicht gelten: Zum einen sei die Gesundheit nach dem Grundgesetz keine Abwägungsmasse, zum anderen seien die Kosten eine unmittelbare Folge der jahrelangen Untätigkeit des Staates und der Fraport.

Die von Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) festgestellte Handlungsnotwendigkeit belegt für den BUND, dass der jetzige Betrieb nicht rechtmäßig ist. Damit sei der Umsetzungszeitraum des Programms bis 2006 viel zu weit gesteckt. Notwendig bleibt für den Verband auch eine sofortige Festlegung von Lärmgrenzwerten für den Tag. "In jeder Hausordnung findet sich das Gebot der Mittagsruhe, doch der Flugverkehr darf tagsüber jederzeit ungebremst lärmen", kritisiert Walter Raiß vom BUND.