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Datenschutz Retrospektive I - Da frag ich mich doch..

Bundesdatenschutzbeauftragter | Regierungspläne zur Überwachung verfassungswidrig

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, warnt vor der umfassenden Überwachung des Internets. Er sei "entschieden dagegen", eine "technische Infrastruktur" dafür zu schaffen, sagte Jacob der "Leipziger Volkszeitung" (Montagausgabe). Eine derartige Überwachung stelle einen "unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Persönlichkeitsschutz" dar. Darüber hinaus liefe sie "den im Teledienste-Datenschutzgesetz und im Mediendienste-Staatsvertrag normierten Grundsätzen der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zuwider", kritisierte Jacob.

Das mit der Erstellung der "Telekommunikations Überwachungsverordnung" (TKÜV) befasste Bundeswirtschaftsministerium weist die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungsbehörden von Bund und Ländern hielten eine Überwachung für ein "unverzichtbares Mittel für die Verbrechensbekämpfung", sagte ein Sprecher der Zeitung. Die Vermutung, es gehe um eine großflächige Beschneidung der Privatsphäre, habe mit der Wirklichkeit "nichts zu tun". Es handele sich immer nur um gerichtlich angeordnete Einzelfälle.

Jacob widersprach dieser Einschätzung. Die Position des Ministerium sei "zu einfach". Er fordere "nachdrücklich, dass sichergestellt wird, dass die zunehmende Nutzung von Telediensten zu Alltagsgeschäften auch künftig generell überwachungsfrei bleibt."

Bereits zuvor hatten verschiedene Organisationen die Regierungspläne kritisiert. Prof. Heinrich Mayr, Präsident der Gesellschaft für Informatik (GI), bezeichnete den Entwurf als ernstzunehmende „Bedrohung der Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger". „Was die Regierung hier plant, erinnert an das Überwachungsszenario aus Orwells 1984", so Mayr.

Statt dessen gelte es, hohe Hemmschwellen zu errichten, damit richterliche Abhöranordnungen wirklich nur in objektiv nachvollziehbaren Ausnahmefällen außerordentlicher Dringlichkeit erteilt werden. Nur weil das Aufzeichnen, Kopieren und Schnüffeln bei elektronischer Kommunikation leichter als bei der klassischen Post sei, dürfe man es nicht einfach tun, sondern höchstens unter sorgfältigster Abwägung aller Für und Wider. Unzumutbaren Belastungen der Nutzer und Netzbetreiber stünde kein wirklicher Schutz gegen Kriminalität im Internet gegenüber. Zudem müssten die durch die neuen Überwachungs-Schnittstellen entstehenden Gefahren für die Sicherheit beachtet werden.

In diesem Zusammenhang war die Kritik aufgekommen, dass Überwachungsanordnungen nicht einmal durch eine digitale Signatur geschützt werden sollen. Ohne Authentifizierung der Beteiligten solle die komplette zu überwachende Kommunikation unverschlüsselt im Klartext übertragen werden, stießen die Planungen bei Hannes Federrath von der TU Dresden auf Unverständis ob solcher Leichtfertigkeit. Dabei leiden deutsche Firmen nach Expertenansicht bereits heute massiven Nachteilen im internationalen Wettbewerb, weil sie Opfer von Industriespionage werden.

Am 28-05-2001

Informationsfreiheit

Ein Informationsfreiheitsgesetz soll jedem Bundesbürger unabhängig von einem besonderen Interesse einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu den Akten und sonstigen Informationen der Bundesbehörden einräumen. Seit zwei Wochen ist der Entwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) im Internet zur Diskussion freigegeben: Der Text steht mitsamt Begründung zur Verfügung, in einem Online-Forumkönnen Bürger über den Gesetzesentwurf diskutieren.

Zur Diskussion gestellt wird zum Beispiel die Frage, ob das Informationsfreiheitsgesetz auch in Fällen greifen soll, in denen der Staat sich nicht hoheitlich, sondern rein privatrechtlich betätigt, etwa beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken.

Die Internetredaktion des Ministeriums wertet die wichtigsten Diskussionspunkte des seit dem 5. Juni bestehenden Forums aus und veröffentlicht entsprechende Antworten des BMI und ausgewählte Beiträge der Teilnehmer sortiert nach Stichwörtern. Eine Abschlussveranstaltung im Internet ist geplant.

Bis es soweit ist, hofft das Bundesministerium des Innern, dass noch deutlich mehr Bürger die Chance nutzen werden, im Internet über den ersten Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz zu diskutieren.

Heiss diskutiert wird zur Zeit in den Ministerien, die den Entwurf zur Abstimmung vorliegen haben. Bis das Bundeskabinett (Bundeskanzler und Bundesminister) endgültig über den Entwurf abstimmt, rechnet das BMI deshalb mit einigen Änderungen.

Am 19-06-2001

Jakob

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob warnt vor voreiligen Einschnitten in den Rechtsstaat im Zuge der Sicherheitsdebatte nach den Terroranschlägen in den USA. Eine solche Diskussion dürfe "nicht in überzogenen Aktionismus ausarten", sagte Jacob in Bonn. Er wandte sich gegen Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), wonach sich Deutschland möglicherweise zu viel Datenschutz geleistet habe. Jacob betonte: "Wir haben in den vergangenen Jahren ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheitsrechten und Innerer Sicherheit hergestellt." Der oberste Datenschützer Deutschlands hob hervor, bislang habe ihm niemand konkrete Fälle vorgetragen, wo den Persönlichkeitsrechten zuviel Freiraum eingeräumt worden sei oder wo sich Daten- als Terroristenschutz ausgewirkt habe. Dies gelte auch für den Bundesinnenminister.

An diesem Freitag werde er ein Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär Claus Henning Schapper führen, kündigte Jacob an. Er fügte hinzu, er habe regelmäßig die Leiter der Sicherheitsbehörden des Bundes aufgefordert, ihn zu informieren, "wenn der Datenschutz sich als Hindernis bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erweist". Dies sei nicht geschehen.

Nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten reichen die Handlungsmöglichkeiten von Nachrichtendiensten und Polizei aus. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst könnten beispielsweise bereits beim Vorliegen vager Hinweise auf terroristische Handlungen das Ausländerzentralregister nutzen. Jacob forderte die Länder auf, das Bundeskriminalamt "zügig" mit Daten über terroristische und kriminelle Aktivitäten zu versorgen.

Jacob befürwortete Schilys Pläne, Regelanfragen für Zuwanderer beim Verfassungsschutz und Fingerabdrücke in Pässen einzuführen. Allerdings hätten beide Instrumente nach seinen Worten die Anschläge von New York und Washington nicht verhindern können, "denn unauffällig lebende Personen wurden zu Terroristen". Der Datenschutzbeauftragte regte an, die Regelanfragen nach ein oder zwei Jahren einer Erfolgskontrolle zu unterziehen.

Am 21-09-2001

Fahndung

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unterstützen die so genannte Rasterfahndung. Bei einem Sondertreffen zur Terrorismusbekämpfung am Montag in Bonn wiesen die Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass die Rasterfahndung zu Strafverfolgungszwecken bereits jetzt generell möglich sei. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge könne bereits heute Erkenntnisse über terroristische Aktivitäten an die Polizei übermitteln.

Die Datenschützer betonten, dass "Datenschutz nie Täterschutz war und auch in Zukunft nicht sein wird". Dennoch sprachen sich die Datenschutzbeauftragten für eine Befristung aller neuen Regelungen aus, um sie in Zukunft einer "ergebnisoffenen Erfolgskontrolle" unterziehen zu können.

Am 01-10-2001

Der gläserne Mensch

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder üben scharfe Kritik an den geplanten Anti-Terror-Maßnahmen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Vor allem die Vorschläge des zweiten Sicherheitspakets ließen eine sachliche und verantwortungsbewusste Abwägung mit den Freiheitsrechten der Einzelnen vermissen, kritisierte die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol in Düsseldorf zum Abschluss der 62. Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder am Freitag in Münster.

"Wir wollen keine gläsernen Bürger unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung", betonte Sokol. Die Aufnahme von Fingerabdrücken und biometrischer Daten in den Personalausweis ist nach Ansicht der Datenschützer kein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung. Einhellig lehnten sie außerdem den Vorschlag ab, dem Bundeskriminalamt (BKA) Vorermittlungen ohne Anfangsverdacht zu erlauben.

In einem Beschluss appellieren die Datenschützer "sehr eindringlich an alle Beteiligten, die Persönlichkeitsrechte nicht vorschnell einzuschränken". Vor allem müssten zuvor die bereits bestehenden Eingriffsmöglichkeiten sorgsam geprüft werden.

Am 26-10-2001

Datenschutz und Patientensicherheit

Die Bundesregierung will die Transparenz und Sicherheit in der Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger weiter erhöhen. Dazu werden verschiedene Überlegungen angestellt. Langfristig soll dazu ein umfassender "Gesundheitspass" zur Dokumentation und Abstimmung der Heilbehandlungen eingeführt werden. Mittelfristig ist zunächst ein "elektronischer Arzneimittelpass" geplant. Darauf sollen alle Medikamente erfasst werden, die ein Patient einnimmt. Bei ihren Überlegungen berücksichtigt die Bundesregierung, dass Gesundheitsdaten unter Datenschutzgesichtspunkten äußerst sensibel zu behandeln sind.

Mit Plänen zur Einführung eines elektronischen Arzneimittelpasses für Patienten hatte die Bundesgesundheitsministerin bereits im August kurzfristig auf den Lipobay-Skandal reagiert. Risiken für Patienten sollen künftig verringert werden. Der elektronische Arzneimittelpass soll Ärzten und Apothekern einen möglichst lückenlosen Überblick über die Medikamente-Therapie eines Patienten bieten und das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen mit anderen Mitteln mindern. Der Passpflicht sollen Einzelne sich entziehen können, wenn sie erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken anmelden.

Zudem plant die Ministerin den Ausbau von Informationsnetzen. Diese sollen Nebenwirkungen von Medikamenten systematisch erfassen und zeitnah alle beteiligten Stellen informieren. Ulla Schmidt kündigte an, dass eine Arbeitsgruppe gegründet werde, die weitere Schritte prüfen solle, wie die Arzneimittelsicherheit in Deutschland zu verbessern sei. Der Arbeitsgruppe sollen Vertreter des Gesundheitsministerium, Pharmakologen sowie IT-Fachleute angehören.

Am 31-10-2001

Datenschutz

Das Bundeskriminalamt fordert im Rahmen der Rasterfahndung nach mutmaßlichen Terroristen bundesweit Personaldaten öffentlich-rechtlicher Einrichtungen an. In erster Linie handele es sich um Energieversorgungsunternehmen, sagte der Sprecher des BKA, Norbert Unger. Die Zahl der angeschriebenen Institutionen wollte Unger nicht nennen. Bislang habe das BKA aber etwa 200 Dateien von Unternehmen mit persönlichen Daten der Beschäftigten erhalten.

Grundlage der Maßnahme sei das so genannte BKA-Gesetz. Aussagen der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Silke Stokar, wonach bundesweit die gesamte männliche Bevölkerung im terrorismusfähigen Alter durchgerastert wird, wollte der BKA-Sprecher nicht kommentieren.

Unterdessen kamen die Stadtwerke Osnabrück einer entsprechenden Aufforderung des BKA vom vergangenen Jahr bislang nicht nach. Man sehe zur Zeit keinen Grund, den Datenschutz der Mitarbeiter ohne weiteres zu gefährden, so Stadtwerke-Sprecher Peter Horenburg. Er verwies darauf, dass das BKA alle Personaldaten unserer männlichen Beschäftigten einer gewissen Altersklasse haben wolle. Betroffen seien insgesamt 600 Mitarbeiter.

Am 28-02-2002

Datenschutzbeauftragte

Die Datenschützer in der Bundesrepublik Deutschland stehen der Einführung biometrischer Daten in Personalausweisen skeptisch gegenüber. "Zur Terrorismusbekämpfung helfen diese Dinge gar nichts", sagte der Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, der rheinland-pfälzische Beauftragte Walter Rudolf, am Freitag in Mainz. Die Einführung werde viel zu lange dauern und nichts bringen, wenn lediglich Deutschland mitmache, argumentierte Rudolf.

Nicht einigen konnten sich die Datenschützer dagegen auf eine gemeinsame Resolution zum Thema Rasterfahndung. Während die Mehrheit die Fahndung nach wie vor als nötig ansieht, lehnten einige Datenschützer das Instrumentarium ab. Einig waren sich die Wächter aber in ihrer Sorge, dass Daten aus der Rasterfahndung zu lange gelagert werden könnten. Die Daten dürften deshalb nur zu unmittelbaren Fahndungszwecken verwendet und müssten nach der Beendigung der Maßnahme unverzüglich gelöscht werden, forderten die Datenschützer. Daneben bräuchte es endlich eine klare Entscheidung, auf welchen Zeitraum die Fahndung begrenzt sei. "Wenn nach zwei Jahren keine greifbaren Erfolge vorliegen, ist die Sache gescheitert", sagte Rudolf.

Bislang sei den Datenschützern noch kein Erfolgsfall bekannt, bei dem ein so genannter "Schläfer" verhaftet worden sei. Es gebe aber Verdachtsfälle, betonte Rudolf. Die laufenden Fahndungen müssten deshalb einer "Ergebnis offenen Kontrolle" unterzogen werden. Die Eingriffsschwellen für eine Rasterfahndung dürfe auf keinen Fall herabgesetzt werden, verlangten die Wächter außerdem.

In ihrer Entschließung zu biometrischen Daten forderten die 16 Datenschützer der Länder und der Beamte des Bundes vor allem sichere Datenerhebungsverfahren. Die Personenerkennungssysteme dürften nur geringe Fehlerquoten aufweisen, die Weiterverwendung der Daten müsse ebenso ausgeschlossen sein wie ihre Verarbeitung ohne Kenntnis der Betroffenen. Weiter forderten die Datenschützer ein Europa weit abgestimmtes Vorgehen bei der Einführung der Ausweise.

Zum Thema private Nutzung von E-mail und Internet am Arbeitsplatz empfahlen die Datenschützer, die Privatnutzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau zu regeln. Der Chef sei nicht dazu verpflichtet, die private Internet-Nutzung zu gestatten, betonte Rudolf. Tue er es aber, seien Fragen der Protokollierung der entstehenden Daten und der Prüfungen wegen Missbrauchs im Einzelfall zu regeln. Die Arbeitsplätze seien so zu gestalten, dass möglichst wenig personenbezogene Daten erhoben würden. Die Nutzung am Arbeitsplatz dürfe auf keinen Fall zu einer vollständigen Kontrolle der Bediensteten führen, warnte Rudolf.

Am 08-03-2002

Bundesregierung soll endlich aktiv werden

Angesichts von Massen-Gentests im Auftrag einer Krankenkasse gerät die Bundesregierung wegen der zögerlichen Umsetzung eines Gentest-Schutzgesetzes in die Kritik. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob bedauerte am Montag in Bonn, dass die Regierung ein entsprechendes Gesetzesvorhaben erst in der kommenden Wahlperiode umsetzen wolle. Eine Sprecherin des federführenden Bundesgesundheitsministeriums bestätigte den Zeitplan, konnte aber nicht sagen, warum das Vorhaben nicht wie ursprünglich angedacht noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werde.

Hintergrund sind Untersuchungen der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover (KKH), die 4000 Freiwillige auf die vererbbare Eisenspeicherkrankheit getestet hatte. Derartige Reihenuntersuchungen könnten "durchaus sehr sinnvoll" sein, betonte Jacob. Allerdings hätte er sich gewünscht, dass die KKH zuvor mit seiner Behörde in Verbindung getreten wäre, um die Rahmenbedingungen abzuklären. Jacob kündigte an, er werde unverzüglich die datenschutzrechtliche Kontrolle der Tests veranlassen.

Der Gesetzgeber müsse angesichts solcher Entwicklungen "aktiv werden", forderte der oberste Datenschützer. Es sei wichtig, dass "nicht jeder machen kann, was er will". Jacob verwies auf eine Entschließung vom vergangenen Oktober, in der die Datenschützer von Bund und Ländern der Bundesregierung ihre Vorstellungen dargelegt hatten. Darin fordern sie unter anderem einen grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalt für Gentests. "Heimliche" Gentests durch Unbefugte sollen verhindert werden, indem Proben nur von Ärzten oder Labors entnommen werden dürfen.

Genetische Reihenuntersuchungen wollen die Datenschützer unter Zulassungsvorbehalt stellen. Gefordert wird zudem ein Recht auf Nichtwissen über genetische Defekte. Gentests als Voraussetzung für den Abschluss eines Arbeits- oder Versicherungsvertrages wollen die Datenschützer verbieten. Bei Versicherungen mit einer Summe von mehr als 250 000 Euro soll der Versicherer allerdings nach bereits erfolgten Gentests fragen dürfen. Einen Antrag ähnlichen Inhaltes hat die Unions-Fraktion bereits im Juli 2001 in den Bundestag eingebracht.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte, das geplante Gentest-Schutzgesetz könne "nicht auf die Schnelle aus dem Ärmel geschüttelt werden". Sie verwies auf eine Selbstverpflichtungserklärung der Versicherer vom vergangenen Jahr, keine Zwangstests von Versicherten zu verlangen. Dieses Moratorium habe "den Druck vom Kessel" genommen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betonte, "kein Interesse an Screenings" zu haben. Die Gefahr des Missbrauchs von Reihentests sei zu groß, sagte die Sprecherin des Verbandes, Gabriele Hoffmann. Zudem bestehe auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der KKH die Gefahr, dass diese zwischen Patienten mit höherem und niedrigerem Risiko auswählten. Die KKH verteidigte die Tests. Der Kasse gehe es nicht darum, dass "ab morgen sämtliche Screenings erlaubt" sein sollten, sagte KKH-Sprecher Klaus Böttcher. Die Ergebnisse würden unabhängig ausgewertet, ohne dass die KKH über die Resultate informiert werde.

Am 08-04-2002

Gentests

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern wollen den Missbrauch gentechnischer Untersuchungen zu Lasten der Testpersonen verhindern. Bereits im Oktober 2001 legten sie der Bundesregierung in einer Entschließung ihre Vorstellungen dar. Wir geben im Folgenden einen Überblick über die Hauptforderungen der Datenschützer:

Grundsätzlich soll es einen EINWILLIGUNGSVORBEHALT für genetische Untersuchungen geben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den Umfang, in dem die betroffenen Personen über Art und Zweck der Tests informiert werden, klarzustellen. "Heimliche" Gentests durch Unbefugte sollen verhindert werden, indem Proben nur von Ärzten oder Labors entnommen werden dürfen. Durch zuverlässige Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Identität der Testpersonen geschützt bleibt. Durch Gentests gewonnene Daten sollen nur für diese Zwecke verwandt und solange aufbewahrt werden, wie eine Einwilligung vorliegt.

Genetische Reihenuntersuchungen wollen die Datenschützer unter ZULASSUNGSVORBEHALT stellen. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung auf das Erkennen schwerer oder verbreiteter Krankheiten gerichtet ist oder deren weitere Verbreitung verhindern soll.

Gefordert wird zudem:

  • ein RECHT AUF NICHTWISSEN über genetische Defekte.
  • Gentests zu fordern, beispielsweise vor ABSCHLUSS EINES ARBEITS- ODER VERSICHERUNGSVERTRAGES, wollen die Datenschützer mit einem Verbot ausschließen.

Ausnahmen sind Versicherungen mit einer Summe von mehr als 250 000 Euro, bei deren Abschluss der Versicherer berechtigt sein soll zu fragen, ob es eine gentechnische Untersuchung gab. Gibt es konkrete Hinweise dafür, dass die Höhe der Versicherungssumme mit dem Ergebnis einer Gen-Untersuchung zusammenhängt, soll der Versicherer berechtigt sein, das Ergebnis des Tests zu verlangen.

Am 08-04-2002

Geänderter Entwurf völlig verwässert

In den letzten Tagen ist wieder Bewegung in die Diskussion um ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene gekommen. Nachdem vor drei Wochen ein Regierungsentwurf vom September 2001 bekannt geworden ist, liegen nun weiter aktualisierte Regierungsvorschläge vor, bei denen die Wünsche der Bundesministerien für Verteidigung, für Finanzen, für Wirtschaft sowie des Bundeskanzleramtes praktisch vollständig umgesetzt wurden: Die Geheimdienste und der Wehrbereich sollen vollständig von der Möglichkeit der Akteneinischt ausgenommen werden. Nicht nur gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften sollen die Offenlegung ausschließen - von der Verwaltung selbst erlassene Vorschriften sollen genügen. Durch den absoluten Ausschluss von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird es privaten Unternehmen ins Belieben gestellt, öffentlich relevante Firmendaten der absoluten Geheimhaltung zu unterwerfen.

Nach Ansicht der Deutschen Vereinigung für Datenschutz verkehren die jüngsten - auch in der Regierung strittigen - Regelungsvorschläge die ursprüngliche "Transparenzabsichten" in ihre Gegenteil. "Es ist zu begrüßen, dass die Regierung kurz vor Ende der Legislaturperiode dieses überfällige Projekt überhaupt noch anfasst", sagt DVD-Vorsitzender Thilo Weichert. "Sie sollte sich aber nicht dadurch der Lächerlichkeit preisgeben, dass sie dabei mehr Öffentlichkeit ausschließt als heute schon im Rahmen von Ermessensausübung bei der Informationspolitik möglich ist." Wer die Kontrolle ins Belieben derjenigen stelle, die kontrolliert werden sollen, begebe sich auf das Niveau einer Bananenrepublik. Nach den Korruptions- und Finanzskandalen müsse sich Deutschland von diesem Image gerade befreien.

"Wer Korruptionsbekämpfung mit Transparenz bekämpfen will - und dies ist aus bürgerrechtlicher und demokratischer Sicht absolut sinnvoll -, der kann die korruptionsgefährdetsten Bereiche des Staates von der Transparenz nicht ausschließen", fordert Weichert, der auch stellvertretender Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein ist. "Keine Verschlimmbesserung ist das Gebot der Stunde, sondern ein Kabinettsbeschluss in der nächsten Woche, der nach öffentlicher Kritik und parlamentarischer Nachbesserung wirklich Transparenz schafft."

Am 03-05-2002

Datenschutz

Die Deutschen gehen zu sorglos mit ihren persönlichen Daten um, meint Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, in einem „Focus“-Interview mit. Zum Beispiel würden sie ihre Angaben häufig ohne Bedenken bei Umfragen über das Internet senden, nur weil ein Gewinn winke. Die Bürger sollten den Datenschutz nicht allein dem Staat überlassen. Aber auch die Privatwirtschaft mahnt Jacob zu mehr Sorgfalt. Besonders Unternehmen aus der New Economy hätten sich zunächst mehr um ihre Bilanzen als um den Datenschutz gekümmert. Rabatt-Systeme wie Payback, bei denen Käuferprofile auf Kundenkarten gespeichert werden, sind für Jacob unbedenklich, so lange darüber aufgeklärt wird, was mit den Daten passiert. Außerdem soll sich der Teilnehmer jederzeit wieder ausklinken können.

Der Datenschutzbeauftragte sieht einen neuen Trend bei Unternehmen, Kunden um Erlaubnis für die Datennutzung zu bitten, bevor sie damit Geld verdienen. Unternehmen könnten es sich heute nicht mehr leisten, gegen die Interessen der Kunden zu handeln denn sonst leide das Image. Jacob ist seit dem 1. Juli 1993 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und wurde am 1. Mai 1998 wiedergewählt.

Am 06-05-2002

EU-weiter Appell zum Datenschutz

40 internationale Bürgerrechtsgruppen und Internet-Benutzergruppen fordern in einem Offenen Brief an die Mitglieder des EU-Parlaments eine Verteidigung der so genannten Direktive zum Datenschutz: Das Parlament möge bei einer für den 29. Mai vorgesehenen Abstimmung "gegen eine pauschale Speicherung der Verbindungsdaten aller Nutzer von elektronischer Kommunikation durch die Sicherheitsbehörden" stimmen. Beim Großteil der unterzeichneten Organisationen handelt es sich um Mitglieder des Dachverbandes Global Internet Liberty Campaign (GILC). Einzelpersonen können noch bis zum 28. Mai unterzeichnen.

In dem Offenen Brief werden die EU-Parlamentarier gebeten, keiner Änderung des Artikels 15 zuzustimmen, "die es den Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten überlässt, frei über das grundlegende Thema der Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden". Man glaube, dass eine solche Datenspeicherung durch Sicherheitsbehörden "nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollte". Sie solle nur auf Grund "richterlicher Anordnung oder durch entsprechende, kompetente Behörden im Zuge einer Fall-zu-Fall-Entscheidung zur Anwendung kommen".

Breit angelegte Datenspeicherungsrechte für die Sicherheitsbehörden könnten laut dem Offenen Brief "desaströse Auswirkungen auf die empfindlichsten und vertraulichsten persönlichen Daten haben". "Gewaltige Datenbanken" hätten heute schon Informationen über den Gesundheitszustand, rassische oder ethnische Herkunft, religiöse oder philosophische Glaubensrichtungen, politische Meinungen, Gewerkschaftsangehörigkeit und Sexualität. "Neue Speicherungserfordernisse, wie sie in der gemeinsamen Position des Rates befürwortet wurden, würden neue Risiken für die persönliche Privatsphäre, die politische Meinungsfreiheit und die öffentliche Sicherheit bedeuten", heißt es weiter.

Vor diesem Hintergrund fordern die Datenschützer die EU-Parlamentarier auf, "einschränkende Kompromisse abzulehnen". Die Entscheidung, ob das Europäische Parlament eine generelle Überwachung der EU-Bürger zulasse oder nicht, sei zu "einer Grundsatzfrage für die Zukunft aller demokratischen Staaten geworden".

Am 24-05-2002

Datenschutzbeauftragter warnt

Zum letztmöglichen Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode, versteckt in einem ganzen Paket von Gesetzesanträgen, wird im Bundesrat zum wiederholten Mal der Versuch gestartet, den Datenschutz für Internet und Telekommunikation fast vollkommen auszuhebeln. Das kritisert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, der in anderen Ländern schlicht Landesdatenschutzbeauftragter heißt. Am Freitag, den 31. Mai 2002, stimmt das Plenum über den im Rechtsausschuss bereits mehrheitlich angenommenen Vorschlag ab, die Internet- und Telekommunikations-Provider zur zwangsweisen Vorratsspeicherung sämtlicher Daten ihrer Kunden zu verpflichten. Die Datenschützer kritisieren, es würde sich dabei um eine Systemveränderung von gravierendem Ausmaß handeln. Die Verfechter des Gesetzesvorschlages scheuten sich nicht einmal, ihr Vorhaben ausdrücklich als "Vorratsspeicherung" zu bezeichnen. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht die "Vorratsspeicherung" seit fast 20 Jahren als Synonym für eine verfassungswidrige staatliche Sammelwut, bei der Daten, die vielleicht irgendeinmal für staatliche Zwecke nützlich sein könnten, gespeichert werden.

Nachdem bereits mehrere Vorstöße im Bundesrat, Mindestspeicherfristen für Internet und Telekommunikation einzuführen, gescheitert waren - zuletzt im März 2002 -, gingen die "Saboteure am Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation" nun aufs Ganze: Nicht nur zur Strafverfolgung, sondern für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben von Polizei, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Zollkriminalamt sollen die "ins Blaue hinein" gesammelten Verbindungs-, Nutzungs-, Bestands- und Abrechnungsdaten von Millionen rechtstreuer Bürger genutzt werden können. Wie lange die Provider die Daten speichern müssen und unter welchen Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden Zugriff auf diesen riesigen Datenbestand nehmen dürfen, soll nicht der Gesetzgeber, sondern die Exekutive per Rechtsverordnung festlegen. "Dies allein verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach die wesentlichen Entscheidungen über Grundrechtseingriffe dem Parlament vorbehalten sind", kritisiert der Datenschutzbeauftragte.

Datenschutz bei der Telekommunikation und den Internet-Telediensten bedeute bislang die gesetzlich verbriefte Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, dass nur die für die Abwicklung und Abrechnung der Nutzung erforderlichen Daten gespeichert werden dürfen. Erst kürzlich sind die Grundsätze der Datenvermeidung, Datensparsamkeit und der Möglichkeit anonymer Nutzungen für das Internet im Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz (EGV) vom Gesetzgeber ausdrücklich bestätigt worden. Sie garantieren, dass die weit überwiegende Mehrheit rechtstreuer Nutzender ohne die Befürchtung, zwangsweise ihre Konsumgewohnheiten, Interessen oder politischen Ansichten dem Staat oder privaten Datensammlern offenbaren zu müssen, an der Informationsgesellschaft teilnehmen können. "Das EGV ist kaum im Gesetzblatt veröffentlicht worden, da will die Mehrheit des Bundesrates das bisherige Teledienstedatenschutzrecht auf den Kopf stellen", so die Datenschützer. Das Vorhaben des Bundesrates würde, verabschiedet am Ende der Legislaturperiode, ohne die erforderliche öffentliche und sorgfältige parlamentarische Diskussion im Windschatten des Bundestagswahlkampfes weitreichende Folgen haben. Dieses Vorgehen zeuge von "beispielloser Bedenkenlosigkeit".

Am 29-05-2002

EU-Parlament einigt sich auf Kompromiss bei Datenschutz

Die beiden größten Fraktionen des EU-Parlaments haben sich auf einen Kompromiss bei den europaweiten Datenschutzrichtlinien geeinigt. Die Christdemokraten EPP-ED und die Sozialisten PES wollen sieben Zusätze für die zweite Lesung zur Datenschutzrichtlinie am 30. Mai einbringen. Die Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon- und Internet-Nutzern wird beschränkt erlaubt. Werbemails sollen nur nach vorheriger Zustimmung des Empfängers gestattet sein, und über den Einsatz von Cookies muss informiert werden.

Die Mitgliedsstaaten dürfen demnach den Datenschutz nur zur Verbrechensbekämpfung oder zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit aufheben, "wenn diese Maßnahme innerhalb einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und angebracht ist." Auch die Speicherung von Daten wie Verbindungsdaten für einen gewissen Zeitraum sowie das Abhören von Kommunikation muss gemäß dem Gemeinschaftsrecht, der Europäischen Menschrechtskonvention sowie der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgen. Statewatch kritisierte dagegen, hier sei ken Kompromiss möglich. Abgeordnete, die dieser Richtlinie zustimmten, würden nur die Interessen der Strafverfolgsungbehörden und Geheimdienste vertreten, nicht die der Menschen und der Demokratie.

Bei Spamming und der Verwendung von Cookies hat das EU-Parlament den Vorschlag des Rates übernommen. So muss der Benutzer bei Spamming zuvor sein Einverständnis (Opt-in System) geben, bevor er Werbemails erhält. Bei der Verwendung von Cookies muss der Webseitenbetreiber den Benutzer zuvor über deren Zweck informieren werden. Gleichzeitig muss der Internetbenutzer die Möglichkeit erhalten, die Cookies abzulehnen. Der Kompromiss ist vorerst auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeitspanne will das EU-Parlament die Maßnahmen nochmals überprüfen.

Am 29-05-2002

"Datenschutz aushebeln"

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert die Pläne der Bundesrats-Mehrheit, kurz vor den Wahlen noch "den Datenschutz für Internet und Telekommunikation fast vollkommen auszuhebeln". ngo-online dokumentiert die Bedenken des Datenschutzbeauftragten:

Stellen Sie sich vor, Sie würden beim Betreten jedes Einkaufszentrums registriert und es würde genau notiert, was Sie dort ansehen, wie lange Sie ein Buch oder irgendeine Ware in der Hand halten, welche Zeitschriften Sie kaufen, von welchem Laden Sie in welches Geschäft gehen und für welche Produkte Sie sich interessieren, usw.

Absurd? Genau das würde die Protokollierung aller Internetaktivitäten bedeuten. Wer plant, jeden Klick im Internet, jede E-Mail, jede Pager-Nachricht und jede SMS aufzuzeichnen und durch Polizei und Geheimdienste auswerten zu lassen, der legt das Fundament für eine Gedankenpolizei.

Das Gegenteil dessen, was der Bundesrat will, wäre eigentlich notwendig. Wenn wir auf dem Weg in die demokratische Informationsgesellschaft, nicht zuletzt auch wirtschaftlich und kulturell, vorankommen wollen, muss es das Ziel aller Beteiligten in Politik und Wirtschaft sein, die Garantie unbeobachteter Teilnahme an Telekommunikation und Internet endlich effizient durchzusetzen.

Die vorgesehene Protokollierungspflicht ist ein so gewichtiger Vorgang, dass er weitere massive Datenschutzverschlechterungen, die im Gesetzespaket des Bundesrates darüberhinaus enthalten sind, wie z. B. eine noch weitergehende Zweckentfremdung von Verbindungsdaten und eine deutliche Ausweitung des Einsatzes der IMSI-Catcher, in den Hintergrund rückt.

Wir rufen die politischen Entscheidungsträger dazu auf, am Freitag im Bundesratsplenum bei diesem geplanten Anschlag auf den Datenschutz und das Telekommunikationsgeheimnis nicht mit zu machen und gegen das Gesetzesvorhaben zu stimmen.

P.S. Das ebenfalls am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrates stehende Verbraucherinformationsgesetz, das die Bürgerrechte wenigstens ein bißchen verbessert hätte, will die Bundesratsmehrheit ablehnen.

Am 29-05-2002