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Vermögensteuer Rückblende

Hintergrund - Die Vermögensteuer

Die Forderungen nach Wiedereinführung der Vermögensteuer mehren sich bei Gewerkschaften und dem Arbeitnehmerflügel der SPD. Die den Ländern zustehende Vermögensteuer musste letztmalig für das Jahr 1996 entrichtet werden.

Sie betraf natürliche Personen sowie Körperschaften. Die Steuer bezog sich auf das gesamte Vermögen. Bei natürlichen Personen gab es einen Freibetrag von 120 000 Mark, so dass bei einer Familie mit zwei Kindern die Steuer ab einem Vermögen von 480 000 Mark erhoben wurde. Bei Körperschaften betrug der Freibetrag 20 000 Mark. Der Steuersatz lag bei 1,0 Prozent für natürliche Personen, ermäßigt auf 0,5 Prozent für Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie 0,6 Prozent für Körperschaften und Vermögensmassen.

Das Vermögensteuergesetz ist formal noch in Kraft. Die Steuer darf aber seit 1996 nicht mehr erhoben werden, da das Bundesverfassungsgericht eine krasse Ungleichbehandlung in der Besteuerung der verschiedenen Vermögensarten beanstandet hatte. Während etwa Aktienbestände nach ihrem Marktwert beurteilt wurden, wurden Immobilien nach ihrem Einheitswert veranschlagt, der erheblich unter dem Marktwert liegt. Sollte die Steuer künftig wieder erhoben werden, müsste dieses Besteuerungsproblem gelöst werden.

Die Forderungen nach Wiedereinführung der Vermögensteuer mehren sich bei Gewerkschaften und dem Arbeitnehmerflügel der SPD. Die den Ländern zustehende Vermögensteuer musste letztmalig für das Jahr 1996 entrichtet werden.

Sie betraf natürliche Personen sowie Körperschaften. Die Steuer bezog sich auf das gesamte Vermögen. Bei natürlichen Personen gab es einen Freibetrag von 120 000 Mark, so dass bei einer Familie mit zwei Kindern die Steuer ab einem Vermögen von 480 000 Mark erhoben wurde. Bei Körperschaften betrug der Freibetrag 20 000 Mark. Der Steuersatz lag bei 1,0 Prozent für natürliche Personen, ermäßigt auf 0,5 Prozent für Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie 0,6 Prozent für Körperschaften und Vermögensmassen.

Das Vermögensteuergesetz ist formal noch in Kraft. Die Steuer darf aber seit 1996 nicht mehr erhoben werden, da das Bundesverfassungsgericht eine krasse Ungleichbehandlung in der Besteuerung der verschiedenen Vermögensarten beanstandet hatte. Während etwa Aktienbestände nach ihrem Marktwert beurteilt wurden, wurden Immobilien nach ihrem Einheitswert veranschlagt, der erheblich unter dem Marktwert liegt. Sollte die Steuer künftig wieder erhoben werden, müsste dieses Besteuerungsproblem gelöst werden.

Am 12-04-2002

Steuerreform

Die IG Metall fordert die Ministerpräsidenten der Unions-Parteien auf, die von mehreren sozialdemokratisch regierten Ländern angekündigte Bundesinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer zu unterstützen. "Den im Wahlkampf angestimmten Klagen über eine soziale Schieflage der Steuerpolitik müssen jetzt Taten folgen", sagte IG-Metall-Chef Klaus Zwickel am Donnerstag in Frankfurt am Main. Es könne nicht sein, dass die Arbeitnehmer jeden Cent versteuern und die Besitzer großer Vermögen sich immer weniger an der Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben beteiligten.

"Daher erwarte ich, dass Edmund Stoiber, Roland Koch und die anderen der CDU angehörenden Ministerpräsidenten jetzt Farbe bekennen und die Wiedereinführung der Vermögensteuer unterstützen", sagte Zwickel. Eine gerechte Besteuerung großer Vermögen sei überfällig, sagte der IG-Metall-Chef. Den Ländern stünden dann drei bis vier Milliarden Euro für den Ausbau von Schulen und Hochschulen zur Verfügung. Diese Investitionen seien gleichzeitig ein Beitrag zur Ankurbelung der lahmenden Binnenkonjunktur. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung der Vermögensteuer gebe es nicht.

Am 03-10-2002

Steuerreform

IG Metall, ver.di und Attac gegen die Abgeltungsteuer statt Vermögensteuer Die geplante 25prozentige Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte führt nach Meinung von IG Metall, ver.di und Attac zu fast einer Halbierung der Steuerschuld für Gutsituierte. Zinsgewinne sollen in Zukunft generell niedriger besteuert werden als die große Mehrheit der Lohneinkommen. Mit einer Amnestie will die Bundesregierung außerdem Steuerflüchtige ins Inland zurücklocken. Mit diesem doppelten Steuergeschenk für Vermögende werde das Unrecht der Steuerflucht zu Recht gemacht. Dies sei die falsche Antwort auf die Herausforderung der globalisierten Finanzmärkte.

Die geplante Amnestie für Steuerflüchtige werde laut den Gewerkschaften und Attac scheitern und die erhofften einmaligen Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe würden ausbleiben. Die große Mehrheit der Steuerflüchtigen wird das Geld lieber im Ausland belassen, statt eine 25prozentigen Vermögensabzug hinzunehmen. Zurückbleiben werden dagegen niedrigere Steuereinnahmen und die nachhaltige Beschädigung von Steuersystematik und Steuergerechtigkeit. Die niedrigen Steuern auf Kapitaleinkünfte werden auch in Zukunft von den Arbeitnehmern auszugleichen sein.

Die drei Parteien halten die Abgeltungsteuer für falsch. Es sei an dem Grundprinzip festzuhalten, alle Einkunftsarten bei der Einkommensbesteuerung gleich zu behandeln. Die zahlreichen Lücken bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften sollten geschlossen werden.

Am 23-12-2002

Steuerpolitik

Anlässlich der von Bündnis 90/Die Grünen entfachten Debatte über eine neue Form der Vermögensbesteuerung hat der Naturschutzbund NABU gefordert, die Besteuerung des Grundvermögens so zu reformieren, dass sowohl die Finanzsituation der Kommunen verbessert als auch die Umwelt geschont wird. "Eine reformierte Grundsteuer sollte zukünftig Bodenfläche und Bodenwert besteuern", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Besteuerung des Bodenwerts sollte nach einer schrittweisen Anpassung schließlich im Bereich Wohnen 0,5 Prozent und für Gewerbe bis 0,6 Prozent des Bodenwerts pro Jahr betragen.

Für die Besteuerung der Grundstücksfläche schlage der NABU 50 Cent (Wohnen) bis 1 Euro (Gewerbe) pro Quadratmeter Grundstücksfläche vor. "Die Grundsteuer muss aus der Diskussion um eine neue Vermögensbesteuerung ökologisch reformiert und materiell gestärkt hervorgehen", so Tschimpke.

Mit den Vorschlägen des NABU würde das Grundsteueraufkommen in etwa auf rund 16 Mrd. Euro verdoppelt. Bei einem durchschnittlichen Bodenwert von 100 Euro pro Quadratmeter liefe das bei Wohngrundstücken auf eine jährliche Belastung in Höhe von 1 Prozent des Bodenwerts hinaus. Die Gebäudebesteuerung sollte laut NABU demgegenüber nicht zuletzt aus Gründen der Einfachheit ganz entfallen.

Die Vorschläge seien gerecht und sozial ausgewogen, da die beabsichtigten Höherbelastungen im Durchschnitt lediglich der längst überfälligen Angleichung der Besteuerung von Grund und Boden an die Besteuerung anderer Vermögensarten näher kämen. Außerdem würden Grundbesitzer, die mit dem öffentlichen Gut Bodenfläche spekulierten anstatt damit produktiv umzugehen, entsprechend stark belastet, so Tschimpke. Und schließlich könnten Bewohner dicht bebauter Quartiere mit mäßigem Wohnflächenverbrauch auf diese Weise entlastet werden.

Mit der Umsetzung der vom NABU vorgeschlagenen Grundsteuerreform ließen sich ökologische wie städtebauliche Vorteile erreichen: Baulücken und Brachflächen würden mobilisiert und Anreize für eine flächensparende Bebauung gesetzt. Für Kommunen wie Private auf Dauer besonders kostenträchtige, flächenintensive Siedlungsformen würden demgegenüber deutlich stärker belastet. "Da die Grundsteuer-Einnahmen den Städten und Gemeinden zustehen, könnte deren Finanzkraft erheblich gestärkt werden", so Tschimpke.

Am 11-11-2003