Neues Bundesnaturschutzgesetz beendet Ära der Verantwortungslosigkeit
NABU
Der NABU forderte die Länder auf, nun auch ihren Beitrag für die konsequente und sachgerechte Umsetzung des Gesetzes zu leisten. Dazu sei vor allem ein größeres finanzielles Engagement als bislang erforderlich. Große Schutzgebiete wie Naturparke, Nationalparke und Biosphärenreservate könnten nur dann wirkungsvoll geschützt und zugleich zu einem regionalen Wirtschaftsfaktor werden, wenn eine ausreichende Betreuung etwa durch Förster gewährleistet sei, so der NABU-Präsident. Mehr Mittel würden auch für den Vertragsnaturschutz benötigt, um Landwirten für besondere Naturschutzleistungen eine sachgerechte Vergütung bezahlen zu können. Naturschutz zum Nulltarif sei weder machbar noch verantwortbar. Die Länder hätten ihre Aufgaben hier in den letzten Jahren zu häufig nicht ernst genug genommen, meinte Flasbarth.
Der neu im Gesetz verankerte Nationale Biotopverbund müsse nach Ansicht des NABU auf hohem Niveau umgesetzt werden. Es reiche nicht aus, bestehende Flächenkulissen mit einem neuen Etikett zu versehen. Vielmehr müsse mit dem Biotopverbund ein hochwertiger Schutz der in Deutschland beheimateten biologischen Vielfalt gewährleistet werden.