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Prozess um Ermordung von Regimegegner Gartenschläger

DDR-Grenzoffiziere vor Gericht

Rund 26 Jahre nach dem Tod des DDR-Regimegegners Michael Gartenschläger müssen sich ab Dienstag drei frühere DDR-Grenzoffiziere im Alter von 61 bis 90 Jahren wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Landgericht Berlin verantworten. Gartenschläger war in der Nacht zum 1. Mai 1976 von einem Sondereinsatzkommando der Staatssicherheit bei dem Versuch erschossen worden, vom Westen aus einen Selbstschussautomaten an der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg zu demontieren.

Unter den Angeklagten ist der damalige Befehlshaber Karl Kleinjung. Der mittlerweile 90-jährige Ex-General soll in einem Maßnahmeplan die "Festnahme oder Vernichtung der Grenzverletzer" angeordnet haben, um weitere Angriffe auf die Selbstschussanlagen zu verhindern. Die Mitangeklagten sollen daran beteiligt gewesen sein.

Der Regimegegner war 1971 nach zehn Jahren politischer Haft in der DDR von der Bundesrepublik freigekauft worden. Von Hamburg aus setzte er seine Aktionen gegen die DDR-Grenze fort. Zweimal hatte er bereits Splittergranaten an der innerdeutschen Grenze abgebaut und danach öffentlich präsentiert. Bei dem dritten Versuch wurde er erschossen. Aus fünf Metern Entfernung soll einer der Mauerschützen das Dauerfeuer eröffnet haben. Weitere Schüsse sollen gefallen sein, als der 32-Jährige bereits wehrlos am Boden lag.

Den drei vermeintlichen Todesschützen war bereits vor zwei Jahren vor dem Schweriner Landgericht der Prozess gemacht worden. Das Verfahren endete mit Freisprüchen, weil nach Auffassung der Richter die Vorfälle in der Tatnacht nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden konnten. Im Berliner Prozess, der bis Ende Juni terminiert ist, sollen die früheren DDR-Grenzer nun als Zeugen gehört werden.