Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Internet und Google - Fluch und Segen eine Rückblende

Kuba - Internet einzige Chance für freien Journalismus

Das Internet ist eines der wenigen Mittel, das kubanischen Journalisten zur Verfügung steht, um das Castro-Regime zu kritisieren. Über 100 unabhängige Reporter machen sich das Medium zunutze und riskieren damit ihre Freiheit. Was viele als heldenhaften Mut bewundern, kritisieren andere als eigennützige Taktik, um das Land verlassen zu können. Inoffizielle Medien sind in Kuba verboten, werden aber toleriert. Regis Bourgeat, der lateinamerikanische Verbindungsmann für Reporters without Borders, einer Organisation, die weltweit die Pressefreiheit überwacht, meinte: "Der politische Preis für ein hartes Durchgreifen wäre zu hoch. Wenn die Castro-Regierung morgen 100 Journalisten einsperrte, wäre das PR-taktisch ganz schlecht." Nur wenige Journalisten wurden bisher vor Gericht gebracht und zu Haftstrafen verurteilt. 1999 war jedoch ein Gesetz verabschiedet worden, das eine 20jährige Freiheitsstrafe für die Zusammenarbeit mit ausländischen Medien festsetzte. Freie Journalisten werden routinemäßig zur Einschüchterung festgenommen und wieder freigelassen. Die kubanische Regierung ist aber streng darauf bedacht, Journalisten nicht zu "Cyber-Märtyrern" werden zu lassen.

Raul Rivero, Chef der unabhängigen kubanischen Presseagentur, kritisiert jene Journalisten, die das Castro-Regime öffentlich anprangern, aber keine Neuigkeiten verbreiten. Er meint, dass viele der freien Journalisten absichtlich Ärger erregen, um aus Kuba verbannt zu werden und politisches Asyl in den USA annehmen zu können. Seit 1995 wurden mehr als 50 Journalisten des Landes verwiesen.

Am 04-06-2001

Internet

Der bundesweit erste Prozess um Organhandel im Internet hat am Mittwoch vor dem Amtsgericht im nordhessischen Homburg-Efze (Schwalm-Eder-Kreis) begonnen. Vor Gericht steht ein 19-Jähriger. Laut Anklage hatte der Arbeiter, der vor sieben Jahren aus Russland nach Deutschland gekommen war, Anfang Februar beim Internet-Auktionshaus Ebay eine seiner beiden Nieren zum Verkauf angeboten. Als Mindestpreis soll er 100.000 Mark verlangt haben. Dieses Angebot hatte ein Internet-Leser entdeckt und Anzeige erstattet. Anhand der Rückverfolgung der Telefonnummer kam die Polizei dem Angeklagten auf die Schliche.

Während des ersten Verhandlungstages bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Weil er an Hepatitis C erkrankt sein, wäre er als Organspender nicht in Frage gekommen. Seine Familienangehörigen und seine Freunde hatten zwar auch Zugang zum PC, diese kämen als Urheber des Angebots aber nicht in Frage. Sein Verteidiger sagte vor Gericht, "da hat sich jemand einen ganz bösen Scherz erlaubt". Der Jugendrichter ordnete weitere Ermittlungen an. Nach derzeitigem Ermittlungsstand müsste der Angeklagte frei gesprochen werden, doch dies bedeute eine "Kapitulation", betonte der Richter. Auch wegen der vielfachen Missbrauchsmöglichkeiten des Internets solle dieser Fall aufgeklärt werden.

Am 05-09-2001

Internet-Streit

Der Oelkonzern TotalFinaElf ist mit seinem Versuch, Greenpeace eine Internet-Seite ueber Oelverschmutzung in Russland zu verbieten, vorerst gescheitert. Das Berliner Kammergericht entschied heute, dass Greenpeace ab sofort wieder die Internet-Domain www.oil-of.elf.de nutzen darf. Unter dieser Adresse hatte die Umweltorganisation Informationen ueber die katastrophalen Umweltverhaeltnisse in sibirischen Oelfoerdergebieten verbreitet und die Mitverantwortung von TotalFinaElf aufgezeigt. Das Gericht hob damit eine anderslautende Entscheidung des Berliner Landgerichtes vom Maerz diesen Jahres auf. Greenpeace wird nun baldmoeglichst mit der Seite "oil-of-elf.de" wieder im Internet vertreten sein.

Anfang des Jahres hatte TotalFinaElf die Greenpeace-Domain "www.oil-of-elf.de" durch eine einstweilige Verfuegung sperren lassen. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass der Domainname eine zu grosse Naehe zur Homepage des Konzerns habe. Gegen andere Internet-Adressen wie zum Beispiel www.elf.net hatte der Konzern dagegen keine Schritte unternommen. Die Richter des Berliner Kammergerichtes kamen dagegen zu dem Schluss, dass in diesem Streit das Markenrecht nicht beruehrt ist.

Der Senat des Kammergerichts betonte vielmehr, dass in der Interessensabwaegung das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit Vorrang habe. Dies schliesst die Nennung des Namens Elf auch in einer Domain mit ein. Die Gerichtsentscheidung verpflichtet TotalFinaElf eventuell auch zu Schadensersatzzahlungen. Greenpeace wird dies pruefen.

Am 24-10-2001

Kinderschutz

Das Kinderhilfswerk Terre des hommes kämpft mit einer Internetplattform gegen Kinderprostitution. Unter www.child-hood.com sollen junge Menschen zum Handeln gegen Sextouristen in ihrem Umfeld ermutigt werden. Die Bundesregierung sagte ihre Unterstützung für das terre des hommes Projekt zu.

Rund zehntausend Deutsche flögen jedes Jahr um die halbe Welt, um mit Kindern Sex zu haben, beklagte Bundesfamilienministerin Christian Bergmann. Zugleich erinnerte sie daran, dass sich Deutsche bei sexueller Ausbeutung von Kindern im Ausland nach deutschem Recht strafbar machten.

Insgesamt reisen aus Deutschland jährlich rund 400.000 Sextouristen in ärmere Regionen der Welt. Auf den zunächst nur in englisch und italienisch verfügbaren Seiten werden Reisende und Reisebüros über die sexuelle Ausbeutung von Kindern informiert. Terres des hommes hatte bereits früher mit einem Informationsfilm in Flugzeugen über die Folgen der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen informiert.

Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF werden weltweit jährlich mehr als zwei Millionen Kinder, Mädchen wie Jungen, in die Prostitution gezwungen.

Am 25-10-2001

BundOnline 2005

Mit BundOnline 2005 will die Bundesregierung bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online verfügbar machen. Insgesamt 355 Dienstleistungen würden bis zu diesem Zeitpunkt über das Internet angeboten. Künftig sollen sämtliche Verwaltungsleistungen zusätzlich zu den bisherigen Wegen auch über das Internet vollständig bearbeitet werden können. Die Verwaltungen können dadurch schneller, transparenter und kostengünstiger arbeiten. Zudem können den Bürgern und Institutionen Wege abgenommen und Entscheidungen schneller mitgeteilt werden.

Der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Umsetzungsplan legt die Schritte bis zur vollständigen Realisierung von BundOnline 2005 fest. Der Plan sähe beispielsweise vor, dass bis 2002 eine Dokumentation von Bürgeranfragen und Antworten zu Gesetzgebungsverfahren eingerichtet wird. Oder bis 2004 die Möglichkeit zu schaffen, Lizenzen für Post und Telekommunikation sowie Rufnummern und Frequenzen online zu vergeben. Auch sieht der Plan einen Stellenmarkt für Bundesverwaltungen ab 2002 vor.

Neben Informationsangeboten der Bundesbehörden werde der Bürger auch zunehmend Anträge an Bundesverwaltungen online stellen und Wünsche und Anregungen über das Internet äußern können. Beispielsweise können bereits ab dem 1. November 2000 BAföG-Rückzahlungen online vorgenommen werden. Bisher hätten 500.000 BAföG-Rückzahler dieses Angebot genutzt. Gemeinsam mit den Länder hat die Bundesregierung internetfähige Steuererklärungen erarbeitet. Mehr als 420.000 Steuerklärungen seien seither online eingereicht worden.

Bei dem internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltungen gehe es aber nicht nur darum Dienstleistungen für die Bürger, Institutionen und Unternehmen zu verbessern. Verwaltungsabläufe sollten besser gestaltet werden wie Öffentlicher Eink@uf Online, eine Plattform die den gesamten Vergabeprozess der Behörden im Bereich des Bundesinnenministeriums erleichtern soll. Von der Bedarfsmeldung über die Ausschreibung bis zur Auslieferung der Produkte sollen elektronische Wege genutzt werden.

Am 14-11-2001

Neuer Ansatz fürs Spendensammeln

Gemeinnützige Organisationen sind auf die Spendenfreudigkeit der interessierten Öffentlichkeit angewiesen. Im Fokus des traditionellem Spendens stehen dabei größere Beträge einzelner. Bislang gab es wenig überzeugende Ansätze, Menschen auch zum Spenden von kleinen Beträgen zu animieren. "surf2help" will das jetzt über einen Aufschlag auf die Kosten des Internet-Zugangs ändern. Derzeit führt die Gruppe eine Online-Umfrage durch, um die Chancen des Projektes auszuloten.

"Die Probleme sind klar: Hohe administrative Kosten, negatives soziales Stigma und ein unverhältnismäßig großer Aufwand beim Spender", meint Daniel Friedrich von "surf2help". Zur Zeit arbeiten er und seine Mitstreiter daran, diese Probleme mit einem neuen Ansatz kreativ zu lösen. Die Idee ist denkbar einfach: Ein Provider, der alle Gewinne an gemeinnützige Organisationen spendet. Der Nutzer zahlt ein bis zwei Pfennige mehr pro Minute und kann entscheiden, welches Projekt er durch seine Nutzung unterstützen möchte.

Am 20-11-2001

Ab Mai in Kraft

Die 6,6 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland sollen künftig ein weitgehend barrierefreies Leben führen können. Der Bundesrat in Berlin billigte am Freitag mit großer Mehrheit das Behinderten-Gleichstellungsgesetz der Bundesregierung. Es kann nun wie geplant zum 1. Mai in Kraft treten. Das Gesetz soll den Betroffenen das Leben im Alltag erleichtern. Kernpunkt ist eine umfassende "Barrierefreiheit", womit die uneingeschränkte Nutzung von Gebäuden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen gemeint ist. Der Bundestag hatte dem Gesetz mit großer Mehrheit Ende Februar zugestimmt.

Das Gesetz sieht folgende wesentlichen Punkte vor:

BAU und VERKEHR: Alle neuen Dienstgebäude des Bundes müssen künftig rollstuhlgerecht sein. Schrittweise sollen auch Barrieren für Behinderte bei der Bahn, im Nah- und Luftverkehr abgebaut werden. Dazu gehört die Einrichtung von Liften, Rampen und Behindertentoiletten.

INFORMATIONSTECHNIK: Die Benutzeroberfläche von Computerprogrammen soll so gestaltet werden, dass Sehbehinderte und Blinde Zugang zum Internet haben. Dienststellen des Bundes erhalten darüber hinaus konkrete Vorgaben, ihre Internetangebote barrierefrei zu gestalten. In der Praxis heißt dies: Graphiken, Bilder, multimediale Darstellungen und Animationen werden durch ergänzende Texte erläutert.

HÖR- UND SEHBEHINDERTE: Hörbehinderte haben künftig das Recht, im Verwaltungsverfahren mit allen Bundesbehörden in Gebärdensprache zu kommunizieren. Die Kosten dafür tragen die Behörden. Sehbehinderte erhalten Bescheide - etwa vom Arbeitsamt - auf Wunsch zusätzlich in Brailleschrift oder auf einem Tonträger. Zudem sollen Hindernisse, die der Mitnahme von Blindenführhunden zum Beispiel in Arztpraxen oder Geschäfte entgegenstehen, abgebaut werden.

GASTSTÄTTEN: Gaststätten in neuen Gebäuden sollen ebenfalls barrierefrei sein - durch ebenerdige Eingänge für Rollstuhlfahrer, Aufzüge, Rampen und Behindertentoiletten.

WAHLEN: Blinde werden künftig mit Hilfe von Schablonen bei Bundestagswahlen wählen können. Beim Ausfüllen des Wahlzettels sind sie dadurch nicht mehr auf eine Hilfsperson angewiesen.

STUDIUM: Für Behinderte soll bei Prüfungen Chancengleichheit gewährleistet sein. Dies kann auch bedeuten, dass einem Behinderten eine Schreibkraft und eine verlängerte Prüfungszeit gewährt werden.

VERBANDSKLAGERECHT: Die Bundesregierung will anerkannten Behindertenverbänden die Möglichkeit geben, unabhängig von einem bestimmten Einzelfall zu klagen, um die Gleichstellung Behinderter durchzusetzen. Bisher kann ein Verband nur mit Zustimmung eines einzelnen behinderten Menschen für diesen einen Anspruch geltend machen. Die Länder haben allerdings bereits klar gemacht, dass sie ein solches Verbandsklagerecht ablehnen.

ZIELVEREINBARUNGEN: Wirtschaftsunternehmen und Behindertenverbände sollen in eigener Verantwortung Vereinbarungen darüber treffen, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort verwirklicht wird. So kann etwa ein Behindertenverband mit einer Kaufhauskette eine Vereinbarung darüber treffen, wie die Verkaufsräume barrierefrei gestaltet werden können.

Am 22-03-2002

Netz-Zensur bringt nichts

Die Mehrheit der für die Blockierung unerwünschter Inhalte im Internet verwendeten Filterprogramme ist weitgehend ineffektiv, sondern blockiert im Gegenteil große Teile der erwünschten Inhalte. Das ist das Ergebnis des ersten Berichts des australischen Forschungsinstituts CSIRO im Auftrag der Rundfunkbehörde ABA. In Australien ist es für jeden Provider Pflicht, seinen Kunden geprüfte und zugelassene Filtersoftware zu liefern bzw. auf Anweisung der ABA entsprechende Angebote aus dem Netz zu nehmen. In Deutschland hat sich die Bezirksregierung Düsseldorf zum Vorreiter von Zensur-Bemühungen im Internet gemacht. Der Chaos Computer Club (CCC) verglich Nordrhein-Westfalen daraufhin mit Staaten wie Iran, Irak und China. Für den 6. April rufen der CCC und weitere Unterzeichner, darunter der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV), die Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (SPD) und Angela Marquardt (PDS) sowie der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Demonstration gegen "Netz-Zensur in NRW" in Düsseldorf auf.

Die CSIRO-Studie testete die angebotenen Filter gegen knapp 900 Websites aus 28 verschiedenen Kategorien. Im Durchschnitt blockierten die Filter 78,6 Prozent aller pornographischen Websites. Ein Prozentsatz, der laut Studie weit unter den Erwartungen der meisten Eltern liegt. Der Schutz gegen Pornographie im Web ist aber noch realtiv hoch, weil sich die meisten Software-Anbieter vor allem darauf konzentrieren. Als noch ineffektiver erweisen sich die Filter bei anderen unerwünschten Web-Inhalten wie beispielsweise Gewalt und Rassismus. Hier liegt die Selektionsrate nur bei knapp 50 Prozent.

Die Filtersoftware N2H2 blockiert beim CSIRO-Test beispielsweise 60 Prozent der Kunst/Photographie-Seiten, mehr als 40 Prozent aller Aufklärungsseiten (sex education) sowie zehn Prozent aller Anti-Rassismus-Seiten. Die Studie bemüht in diesem Zusammenhang den Begriff "Kollateralschaden", der eher im militärischen Kontext bekannt wurde. Gleichzeitig filterte N2H2 nur 66 Prozent aller pornographischen Seiten aus. Die Ergebnisse von N2H2 seien typisch, so die Studienautoren.

In Deutschland erließ die Bezirksregierung Düsseldorf am 8. Februar Sperrungsverfügungen gegen mehr als 80 Anbieter von Internet-Zugängen. Einige der Adressaten kamen dieser Aufforderung nach - wenn auch einige Maßnahmen wie die Löschung der IP-Adressen der beanstandeten Seiten selbst für Laien einfach zu umgehend sind.

"Damit ist in Nordrhein-Westfalen für Kunden von Internetanbietern, die sich dieser grundrechtefeindlichen Zensurmaßnahme beugen, ein gefiltertes Internet entstanden, wie es bisher nur aus Staaten wie dem Iran, Irak oder der VR China bekannt war", heißt es im Demo-Aufruf. "Die Bezirksregierung Düsseldorf bewirbt sich mit der Abschaffung des freien Netzzugangs für alle Bürger um einen ständigen Platz in der Achse der Blöden."

Der von Regierungspräsident Büssow angeführten Gründe des Kampfes gegen Rechtsextremismus und des Jugendschutzes seien nur vorgeschoben. "Ein wirksamer Jugendschutz kann aber mit solchen Massnahmen nicht gewährleistet werden", so die Kritik - die australische Studie gibt ihr recht. "Ein gesellschaftliches Problem wie Rechtsextremismus durch Zensur und Bestrafung aller Bürger zu lösen, ist für jeden Demokraten ein unwürdiges Verhalten", wehren sich die Aufrufenden gegen den Vorwurf der Unterstützung von Rechtsextremisten. Ein Wegfiltern dieser Seiten unterbinde, dass sich jeder Netzteilnehmer ein eigenes Bild der gesellschaftlichen Probleme machen könne, um sie so besser verstehen und bekämpfen zu können.

Die Demonstration startet am 6. April 2002 um 14.00 Uhr am Düsseldorfer Schauspielhaus und führt zur Bezirksregierung Düsseldorf.

Am 29-03-2002

"TransGen" der Verbraucher Initiative

Mit rund 300.000 Zugriffen im Monat gehört die TransGen-Datenbank im Internet zu den zugriffsstärksten Angeboten beim Thema Gentechnik. Das seit 1997 bestehende Informationsangebot der Verbraucher Initiative hat jetzt erneut seine Themenpalette erweitert und den Bereich Nachhaltigkeit erheblich ergänzt.

"Kann Gentechnik grün sein?" - unter diesem etwas provokanten Titel präsentiert TransGen das erweiterte Angebot. Zahlreiche Studien, Umfragen und Auswertungen wurden in einer übersichtlichen Zusammenfassung neu in die Datenbank Nachhaltigkeit kompakt aufgenommen. "Die Ergebnisse sind zwar unterschiedlich und kontrovers, doch es lohnt, genauer hinzuschauen. Mit Hilfe neuer Auswahlmöglichkeiten kann der Internet- Nutzer nun gezielt nach bestimmten Studien suchen", so Projektleiter Gerd Spelsberg.

Weitere Seiten bieten einen Überblick zu verschiedenen, besonders kontrovers diskutierten Themen. So gibt es etwa eine "Umweltbilanz" für den Anbau herbizidresistenter Pflanzen in Europa und ein Dossier zu insektenresistenten Pflanzen und zu möglichen durch sie verursachten Schäden für Schmetterlinge wie den in USA beliebten Monarch-Falter oder den heimischen Kohlweißling. Vorgestellt wird eine niederländische Studie über Umweltaspekte des Anbaus herbizidresistenter Sojabohnen in Nordamerika, an der sich sowohl Wirtschafts- wie Umweltgruppen beteiligt haben. Mit Unterstützung durch das Umweltbundesamt ist das TransGen-Portal Nachhaltigkeit vollständig erneuert und noch einmal ausgebaut worden. Schon im letzten Jahr hatte das Umweltbundesamt TransGen, das Internetportal der Verbraucher Initiative, beauftragt, eine kleine Datenbank aufzubauen, die in knapper, verständlicher Form über Erfahrungen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Nordamerika sowie europäische Anbauversuche und Studien informiert. Gemeinsame Perspektive ist die Frage, ob der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein Beitrag zu Umweltentlastung und nachhaltiger Landwirtschaft sein könnte.

Am 05-04-2002

Verkehrsunternehmen im VCD-Test

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat bundesweit die Internetauftritte von 100 Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) getestet. Die Angebote wurden auf verfügbare Fahrplaninformationen, Tarifauskünfte, Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sowie Design und Benutzerfreundlichkeit untersucht. Besonderes Gewicht hatten dabei Funktionalität und Zuverlässigkeit der Fahrplanauskunft, denn diese interessiere die Kunden am meisten. Den ersten Platz im VCD-Test erreichte das Internetangebot des Hamburger Verkehrsverbund (HVV). "Der Testsieger brilliert in allen Punkten. Vor allem die Fahrplanauskunft überzeugte durch ihre vielfältigen Optionen. Mit den inzwischen verbesserten Tarifinformationen wäre dem Auftritt ein 'sehr gut' sicher gewesen", lautet das Urteil des VCD. Den zweiten Platz belegt der MVV München, den dritten Platz erreichte die Donau-Iller-Nahverkehrsgesellschaft. Als bestes Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen konnte die Rheinbahn Düsseldorf Platz vier belegen.

"Internetseiten sind wichtige Bausteine im Informationsangebot des öffentlichen Nahverkehrs. Sie helfen den Kunden, ihre Fahrten schnell und zuverlässig zu planen", meint Stefan Weh, Mitglied im Landesvorstand des VCD Nordrhein-Westfalen. "Vorausgesetzt, das Angebot stimmt. Deshalb haben wir die Seiten unter die Fahrgast-Lupe genommen." Die Untersuchung habe gezeigt, dass der Kunde im Nahverkehr noch nicht überall König sei. So hätten beispielsweise vier Unternehmen auf eine Anfrage per Internet gar nicht reagiert. Die Internetseiten dieser Unternehmen wurden auch insgesamt nur mit "ausreichend" bewertet. Das zeigt nach Ansicht des VCD den Zusammenhang zwischen Qualität des Internetauftritts und dem Bewusstsein für die Bedeutung des Mediums.

Bei der Auswahl der Test-Kandidaten wurden die Größe der Unternehmen und das regionale Spektrum berücksichtigt. Der Schwerpunkt lag dabei in Nordrhein-Westfalen. Von den 100 getesteten Unternehmen fielen 67 bereits in der Voruntersuchung durch. Ihre Internetseiten genügten den Mindestansprüchen der Tester nicht. Der VCD-Test soll die Verkehrsunternehmen animieren, ihre Internetangebote fortlaufend zu verbessern und damit neue Fahrgäste zu gewinnen. Die Dokumentation der Untersuchung enthält deshalb Vorschläge des VCD, wie die heutigen Auskunftssysteme zu einer "Fahrgastfreundlichen Internet-Fahrplan-Information" (FIFI) weiterentwickelt werden können. "Oft bedarf es nur der Arbeit eines Nachmittages, um den Internetauftritt deutlich zu verbessern. Dieser Aufwand lohnt sich für das Verkehrsunternehmen und für die Umwelt, wenn am Ende mehr Menschen den umweltfreundlichen ÖPNV nutzen", stellt Stefan Weh vom VCD Nordrhein-Westfalen fest.

Am 05-04-2002

Vorab im Internet

Die allgemeine Wehrpflicht bleibt verfassungsrechtlich zulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Potsdamer Landgerichts zur Abschaffung der Wehrpflicht als "unzulässig" ab. Die Brandenburger Richter hatten die allgemeine Wehrpflicht wegen der "fundamental veränderten sicherheitspolitischen Situation" Deutschlands als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungshüter stellten sich allerdings auf den Standpunkt, das Landgericht Potsdam habe nicht hinreichend dargelegt, dass es für die Entscheidung im Potsdamer Prozess auf die Verfassungsgemäßheit der Wehrpflicht ankomme. Sie mussten daher nicht inhaltlich über die Rechtmäßigkeit des Zwangsdienstes entscheiden.

Dem Vorlagebeschluss lasse sich "nicht mit der erforderlichen Gewissheit entnehmen, dass und aus welchen Gründen der Angeklagte freigesprochen werden müsste, wenn die Wehrpflicht in einem nicht genau bezeichneten Zeitpunkt nach der Überwindung der Teilung Europas verfassungswidrig geworden wäre", so das Gericht. Wenn ein Gericht von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen wolle, seien an die Begründung aber besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts führte dennoch inhaltlich aus, der Verfassungsgeber habe die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht "nicht vom Vorliegen einer bestimmten sicherheitspolitischen Lage abhängig gemacht". Das Landgericht übersehe zudem, "dass es weitere Gründe geben könnte, an der Wehrpflicht festzuhalten". Die Verfassungsrichter verwiesen hier "auf die bestehenden Bündnisverpflichtungen".

Bei der Beurteilung der Wehrpflicht stehe "eine komplexe politische Entscheidung" in Rede, heißt es in dem Karlsruher Beschluss weiter. Es obliege zunächst dem Gesetzgeber und den für das Verteidigungswesen zuständigen Organen des Bundes, diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die "zur Konkretisierung des Verfassungsgrundsatzes der militärischen Landesverteidigung erforderlich" seien. Der bereits am 20. Februar "einstimmig" gefasste Beschluss des Zweiten Senats wurde noch vor der offiziellen Bekanntgabe der Entscheidung auf der Internet-Seite des Gerichts veröffentlicht (Az. 2 BvL 5/99), verschwand für einige Zeit und ist jetzt wieder verfügbar.

Das Potsdamer Landgericht war zu seiner Auffassung in einem Verfahren gegen den Pazifisten Volker Wiedersberg gelangt. Der heute 33 Jahre alte Rechtsreferendar aus Potsdam hatte Wehrdienst und Zivildienst verweigert und war 1998 vom Amtsgericht Potsdam wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 1500 Mark verurteilt worden. Auf seine Berufung hin setzte das Potsdamer Landgericht das Verfahren im Jahr 1999 aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die militärische Dienstpflicht angesichts der geänderten Weltlage noch zu rechtfertigen sei.

Am 10-04-2002

Schriftlich: Domain ist wie Buchtitel

Wenn im Internet kritisch über Firmen berichtet wird, geht künftig Meinungsfreiheit über Markenrecht. Das schließt auch den Domainnamen mit ein. So begründet das Berliner Kammergericht jetzt schriftlich eine bereits im Oktober vergangenen Jahres gefällte Entscheidung. Damit endet ein Rechtsstreit zwischen Greenpeace und dem Ölkonzern TotalFinaElf um die Nutzung der Internet-Adresse "www.oil-of-elf.de". Dem Gericht zufolge darf Greenpeace auch weiterhin Informationen über den Ölmulti und die umweltverseuchende Ölförderung in Westsibirien unter dieser Adresse veröffentlichen. TotalFinaElf ist damit mit dem Versuch gescheitert, die Verbreitung von kritischen Informationen im Internet über den Umweg des Markenrechtes verbieten zu lassen.

"Dies ist ein Durchbruch für die Meinungsfreiheit im Internet, der Ölkonzern ist in seine Schranken gewiesen worden", freut sich Greenpeace Ölexperte Karsten Smid. "Die Domainadresse ist wie ein Buchtitel bewertet worden, und den kann auch ein Ölmulti nicht einfach per Markenrecht verbieten lassen." In dem Urteil des Gerichts heißt es zur Begründung: "Firmenrechtliche Ansprüche aus Paragraph 15 Markengesetz kommen nicht in Betracht" und "eine Verletzung des Namenrechts der Antragstellerin nach Paragraph 12 ist nicht gegeben". Greenpeace darf weiterhin über die Machenschaften des Ölmultis TotalFinaElf unter der Domain "oil-of-elf.de" informieren, geschützt durch die "Meinungs- und Pressefreiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes", so das Berliner Kammergericht.

Unter der umstrittenen Internetadresse informiert Greenpeace seit Juli 2000 über die umweltzerstörende Ölfoerderung in Russland. Dort versickern jährlich rund 15 Millionen Tonnen Rohöl aus defekten Pipelines in den Boden und vergiften Flüsse und Trinkwasser. In Westsibirien ist eine Fläche dreimal so groß wie das Saarland mit Öl verseucht.

"Wer wie TotalFinaElf unter seinem Markennamen Öl verarbeitet und verkauft, das unter umweltzerstörerischen Fördermethoden in Russland gefördert wird, darf sich nicht wundern, wenn er kritisiert wird", meint Karsten Smid. "TotalFinaElf trägt Verantwortung für sein Produkt, von der Förderstelle bis zur Zapfsäule." Wer an den Tankstellen von Elf und Total tanke, solle über die Skrupellosigkeit des Konzerns Bescheid wissen.

Der Ölmulti muss damit die Kosten des Rechtsverfahrens alle durch die einstweilige Verfügung entstandenen Kosten tragen. "Die Gelder, die wir für die Rückerstattung unserer Auslagen von TotalFinaElf bekommen, werden wir für den weiteren Ausbau der Homepage einsetzen", kündigt Smid an.

Am 16-04-2002

child-hood.com

Dem Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus widmet sich die Internet-Plattform child-hood.com, die das Kinderhilfswerk terre des hommes mit Unterstützung des Bundesjugendministeriums am Montag in einer deutschen Sprachversion ins Netz gestellt hat. Reisende und Reisebüros finden hier jetzt auch auf deutsch Online-Informationen zur Problematik der sexuellen Ausbeutung von Kindern in ihren Reiseländern. Im Zentrum des Angebotes stehen konkrete Informationen, was Reisende selbst zum Schutz von Kindern tun können, wenn sie in ihrem Urlaub Hinweisen auf Kindesmissbrauch begegnen.

"Die Zahl der Touristen, die in ihrem Urlaub Kinder sexuell missbrauchen, steigt stetig", sagt Christa Dammermann, Kampagnenleiterin bei terre des hommes. Schätzungen gehen von 10.000 bis 50.000 deutschen Sextouristen jährlich aus, die es auf Minderjährige abgesehen haben. "Gerade das Umfeld dieser Reisenden ist zum Handeln aufgefordert", meint Dammermann.

Zudem bietet terre des hommes ab heute eine reine HTML-Version von www.child-hood.com an, die z.B. auch Menschen mit Sehbehinderungen den Zugang zum Angebot ermöglicht.

Am 27-05-2002

Ausbauzustand und Umfahrungen

Der Landesverband Brandenburg des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) informiert Radler auf seiner Website über den derzeitigen Ausbauzustand des Radfernwegs Berlin-Kopenhagen. Ulrike Wachotsch und Hartmut Warlich, Autoren der Website, haben dazu rund 145 Kilometer abgeradelt. Neben der Beschreibung des tatsächlichen Ausbauzustandes empfehlen die Autoren auch Umfahrungen für Abschnitte, die noch nicht fertig sind. Anhand von 55 Bildern kann sich der interessierte Radler einen Eindruck vom aktuellen Zustand des Radfernweges verschaffen.

Die Beschreibung beginnt am Anfang des Radfernweges, der Grenze von Berlin-Spandau zu Hennigsdorf. In Brandenburg verläuft der Weg über Oranienburg, Liebenwalde, Zehdenick, Mildenberg, Himmelpfort, Fürstenberg und Steinförde. Die Beschreibung endet derzeit in Wesenberg, Mecklenburg-Vorpommern, wird aber in naher Zukunft weitergeführt.

Am 04-06-2002

Weißstorch-Beobachtung im Internet

Der NABU Brandenburg hat gemeinsam mit der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (MAZ) eine Fülle von Weißstorch-Informationen aus dem Land Brandenburg zusammengetragen und ins Internet gestellt. Darin geht es nicht nur um die weltweit bekannten Internet-Störche aus Vetschau. NABU-Weißstorchzentren gibt es auch im Storchendorf Rühstädt und in Linum. Wie viele Störche dort brüten, wann die Besucherzentren geöffnet sind, wie man dorthin kommt und welche Veranstaltungen angeboten werden, ist unter dem Stichwort „Storchenland“ nachzulesen.

Darüber hinaus erfährt man vieles über Lebensweise und Gefährdung des Weißstorches, wo verletzte Störche gesund gepflegt werden und bekommt Hinweise, wie man selbst helfen kann. Unter der Rubrik „Neuigkeiten“ kann jeder seine Weißstorchbeobachtungen an die MAZ-online-Redaktion mailen. Die Störche, die auf dem Dach des Besucherzentrums in Rühstädt brüten, erwarten in der nächsten Woche Nachwuchs. Die Rühstädter rechnen mit mehreren Jungtieren. Am häufigsten sind Gelege mit drei Eiern. Damit die Jungstörche nicht namenlos bleiben, rufen NABU und MAZ dazu auf, Vorschläge an die online-Redaktion zu schicken.

Am 07-06-2002