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Bund und Länder einig über Waffenrecht

Blutbad

Sechs Wochen nach dem Blutbad von Erfurt sind sich Bund und Länder über die Verschärfung des Waffenrechts einig. Die zuständige Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses verständigte sich darauf, die Altersgrenze für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen anzuheben, teilten mehrere Innenminister am Rande ihres Treffens in Bremerhaven mit. Für Sportschützen wird die Altersgrenze von 18 auf 21, für Jäger von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Die als besonders gefährlich geltenden "Pump-Guns" werden komplett verboten. Zudem sollen sich Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem Erwerb einer Schusswaffe einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.

Die Arbeitsgruppe habe die wesentlichen Änderungsregelungen für den Vermittlungsausschuss im konstruktiven Dialog erarbeitet, sagten Bundesinnenminister Otto Schily, sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Fritz Behrens und der bayerische Innenminister Günther Beckstein. Am kommenden Mittwoch werde der Vermittlungsausschuss über die Vorschläge abstimmen, zwei Tage später der Bundestag. Am 21. Juni schließlich solle der Bundesrat endgültig grünes Licht für die Waffenrechtsnovelle geben.

Erst in der vergangenen Woche hatte die Länderkammer das vom Bundestag am Tag des Dramas von Erfurt beschlossene neue Waffengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um es weiter zu verschärfen. Am 26. April hatte ein ehemaliger Schüler im Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet.

Die drei Innenminister zeigten sich überzeugt, dass Jägern und Sportschützen mit dem Gesetz keine unnötigen Erschwernisse auferlegt werden. Vielmehr werde klargestellt, dass die Hauptgefahr von illegalen Waffenbesitzern ausgehe. Daher sei neben zusätzlichen polizeilichen Bekämpfungsmaßnahmen für Besitzer unerlaubter Waffen Straffreiheit vorgesehen, wenn diese innerhalb von fünf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes die Waffen unbrauchbar machen oder sie den Behörden übergeben.