EnBW legt Beschwerde gegen Ministererlaubnis ein
Fosion von E.ON und Ruhrgas verzögert sich
Der Schwerpunkt der Begründung liegt darauf, dass ihm die Beteiligung an Anhörungsverfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium verwehrt wurde, obwohl die Interessen der Verbraucher unmittelbar berührt sind. Der Bundesverband sieht auch das Risiko, dass die bisherigen Kläger aufgeben könnten, falls ihnen E.ON dafür eine Kompensation bietet.Gegen die Anfang Juli erteilte Sondererlaubnis, mit der eine Entscheidung des Bundeskartellamtes ausgehebelt worden war, hatten zunächst die Energiehändler Ampere AG (Berlin) und Trianel European Energy Trading (Aachen) Beschwerde eingelegt, der sich dann die Stadtwerke Aachen und Rosenheim anschlossen.
Der offizielle Termin, bis zu dem spätestens in der Sache Klage eingereicht werden kann, läuft am 12. August aus. Gegen den Vollzug der Ministererlaubnis hatte das OLG am 13. Juli eine einstweilige Verfügung erlassen. Nach einer öffentlichen Anhörung aller Beteiligten bestätigte das Gericht am 2. August den Bestand der Verfügung und legte damit die Fusion weiter auf Eis. Das Verfahren ruht damit bis zur Entscheidung in der Hauptsache, mit der für Herbst gerechnet wird. Das Gericht begründete sein Urteil vor allem mit Verfahrensfehlern durch das Bundeswirtschaftsministerium. Wie lange die "Warteschleife" für die E.ON/Ruhrgas-Fusion dauert, hängt auch davon ab, ob E.ON durch alle Instanzen geht.