Wegen der Medienkrise mit zahlreichen angekündigten Stellenkürzungen werde dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zusätzlich eine Öffnungsklausel für einzelne Verlage angeboten: Abweichungen von den bestehenden Tarifverträgen sollten ausnahmsweise geduldet werden. Die Ausnahmeregelungen seien jedoch an Bedingungen geknüpft. Die Verlage müssten eine wirtschaftliche Notlage nachweisen, die sie zwingt, vom Tarifvertrag abzuweichen.
Eine Vereinbarung darüber könne nur befristet erfolgen.
Nach Ablauf der Frist müsse zu den Konditionen des geltenden Flächentarifvertrages für Redakteure an Tageszeitungen zurückgekehrt werden. Für die Laufzeit der vereinbarten Abweichung müssten die Verlage dafür auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Der DJV
stellt sich auf harte und möglicherweise lang andauernde Verhandlungen ein.