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Geflügelfleisch unzureichend gekennzeichnet

Studie der Verbraucher Initiative

Die Verbraucher Initiative untersuchte die Kennzeichnung von frischem Putenfleisch mit dem Ergebnis, dass bestehende Vorschriften vielfach im Handel nicht eingehalten und Konsumenten nur unzureichend informiert werden. Lediglich 11 Prozent des frischen Putenfleisches ist den gesetzlichen Vorschriften gemäß korrekt gekennzeichnet, 9 Prozent der Waren sind mit gar keinen Angaben versehen. Dies sind die Ergebnisse einer Markterhebung, die die Verbraucher Initiative an 88 Bedientheken in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München durchgeführt hat.

Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob die Waren in Supermärkten, Fleischergeschäften oder auf dem Wochenmarkt angeboten werden: Die Waren sind generell nur unzureichend gekennzeichnet. "Nach den Lebensmittelskandalen achten Verbraucherinnen und Verbraucher stärker auf die Kennzeichnung, z.B. auf die Angaben zur Herkunft. Doch bestehende Vorschriften des Verbraucherschutzes werden vom Handel offenkundig sträflich missachtet ", so Georg Abel, von der Verbraucher Initiative.

Kontrolliert wurde von den Testern die Einhaltung der EU-Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch. Danach muss unter anderem die Handelsklasse angegeben werden, was jedoch nur bei 30 von 88 Produkten der Fall war. Der Grundpreis wurde in 76 Fällen ausgezeichnet, die Veterinärkontrollnummer war lediglich in 15 Fällen benannt. Letztere ist ebenfalls Pflichtbestandteil der Warenauszeichnung und gibt Auskunft darüber, wo das Tier geschlachtet, zerlegt oder verarbeitet wurde. Der Verbraucher erfährt nicht, in welchem Land die Aufzucht des Tieres erfolgte.

"Wünschenswert wäre aus Sicht der Verbraucher grundsätzlich ein klarer Herkunftsnachweis, denn die Veterinärkontrollnummer allein reicht hierzu nicht aus ", so Abel. Gibt es doch zum Beispiel bei der Tierhaltung erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern. In der gesamten EU gibt es keinen verbindlichen Rechtsrahmen zur Hähnchen- und Putenhaltung, der über allgemeine Vorgaben der Tierhaltung hinaus geht. " In Deutschland existiert seit 1999 zumindest eine freiwillige Vereinbarung von Tierschutzverbänden, Politik und Geflügelfleischerzeugern die z.B. Mindeststandards für Haltung und Mast festhält ", so Abel weiter.

Insgesamt lässt die Herkunftskennzeichnung der Waren zu wünschen übrig. Nur in knapp 14 Prozent der Fälle war die Herkunft der Produkte angegeben. Diese Kennzeichnung ist nur für Fleisch aus Ländern vorgeschrieben, die nicht zur Europäischen Union gehören. Die Verbraucher Initiative fordert Kunden deshalb auf, in den Geschäften gezielt auf mangelhafte Warenauszeichnung von Frischfleisch hinzuweisen und fehlende Informationen bei den Verkäuferinnen und Verkäufern einzufordern.