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CDU enthält sich und FDP bleibt fern

Gesetzesentwurf passiert Finanzausschuss

Der rot-grüne Gesetzentwurf zur Finanzierung des Wiederaufbaus in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten hat den Finanzausschuss des Bundestages passiert. Das Gremium habe dem Entwurf am Montag zugestimmt, teilte SPD-Finanzexperte Jörg Otto Spiller in Berlin mit. Das Flutopfersolidaritätsgesetz soll noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Danach sollen die Einnahmen aus der Verschiebung der zweiten Steuerreformstufe und der auf 2003 befristeten Erhöhung der Körperschaftsteuer in den Fonds Aufbauhilfe fließen. Zusammen mit der Umschichtung von Haushaltsmitteln ergebe sich so die "Möglichkeit zu einer finanziell soliden Beseitigung der Hochwasserschäden", betonte Spiller.

Unterstützt werde die Bereitstellung der Mittel durch eine Unterbrechung der Insolvenzantragsfristen für hochwassergeschädigte Betriebe. Damit bleibe die Existenz dieser Betriebe auch dann gesichert, wenn sie auf Grund von Flutschäden "vorübergehend mit finanziellen Engpässen zu kämpfen" hätten. Die Vorsitzende im Finanzausschuss, Christine Scheel (Grüne), warf der FDP vor, in der Ausschusssitzung nicht anwesend gewesen zu sein. Offenbar interessiere sich "die Spaßpartei nicht für die ernste Lage der Flutopfer und den Wiederaufbau in den Flutgebieten". Weiter kritisierte die Grünen-Politikerin, die Union habe sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf "nur zu einer Enthaltung durchringen" können.