Klage vor dem VG Potsdam zurückgezogen
Einführung des Pflichtpfandes
Damit widerspricht das VG Potsdam dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und schliesst sich der Auffassung der VG Berlin und Wiesbaden sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin an. Auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin haben die Gegner des Dosenpfands am Mittwoch eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht wies die Eilanträge von acht weiteren Handelsunternehmen ab, die einstweiligen Rechtsschutz und ein Aussetzen des Sofortvollzuges der Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen beantragt hatten. Zur Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass ein Erfolg der Antragsteller im Hauptsacheverfahren unwahrscheinlich sei.