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Klage vor dem VG Potsdam zurückgezogen

Einführung des Pflichtpfandes

Unternehmen des Handels, Verpackungshersteller und Getränkeabfüller, die vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen der bevorstehenden Einführung des Dosenpfandes gegen das Land Brandenburg geklagt hatten, haben am Donnerstag ihre Klage zurück gezogen. Das teilt das Bundesumweltministerium in Berlin mit. Die Kläger seien damit einer offensichtlich bevorstehenden Niederlage zuvorgekommen. Das VG Potsdam habe zuvor bereits in zwei Hinweisen zu erkennen gegeben, dass es die Klage für unzulässig halte. Ferner äusserte das Gericht auch Zweifel an der Begründbarkeit der Klage, da die Pfandregelung der Verpackungsverordnung nach Ansicht der Kammer weder gesetz- noch verfassungswidrig sein dürfte.

Damit widerspricht das VG Potsdam dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und schliesst sich der Auffassung der VG Berlin und Wiesbaden sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin an. Auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin haben die Gegner des Dosenpfands am Mittwoch eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht wies die Eilanträge von acht weiteren Handelsunternehmen ab, die einstweiligen Rechtsschutz und ein Aussetzen des Sofortvollzuges der Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen beantragt hatten. Zur Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass ein Erfolg der Antragsteller im Hauptsacheverfahren unwahrscheinlich sei.