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VZBV verklagt Anbieter wegen irreführender Werbung für Billigflüge

Lockvogel Billigflug

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehrere Verfahren gegen Billigfluganbieter wegen irreführender Werbung eingeleitet. Aktuell wurde am Freitag eine Klage gegen British Airways PLC eingereicht, weil ein eindeutiger Hinweis auf eine begrenzte Platzkontingentierung fehlt. "Die Fluggesellschaften führen die Verbraucher mit irreführenden Lockvogelangeboten an der Nase herum", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter beim vzbv. So würden die Unternehmen in ihrer Werbung bewusst darauf verzichten, auf das eng begrenzte Platzkontingent für günstig beworbene Flüge hinzuweisen.

Wer versucht, einen Flug zu den beworbenen Niedrigpreisen zu buchen, stellt regelmäßig fest, dass der Flug nur zu weit höheren Preisen zu bekommen ist. "Da schwenkt die Vorfreude auf ein günstiges Flugschnäppchen schnell in Frustration um", so von Braunmühl. Der vzbv fordert die Unternehmen auf, die Verbraucher nicht weiter in die Irre zu führen und im Rahmen ihrer Werbung unübersehbar auf das begrenzte Angebot preiswerter Sitzplätze hinzuweisen.

"Es ist bedauerlich, dass durch das Verhalten der Billigflieger nicht nur die umweltfreundliche Bahn sondern auch die Verbraucher geschädigt werden", sagte von Braunmühl. Der vzbv überprüft derzeit das Werbe- und Auskunftsverhalten verschiedener Fluggesellschaften und hat dazu die Unternehmen angeschrieben und um Auskunft zur Höhe ihrer Platzkontingente gebeten. Erste Rückläufe bestätigen die mangelnde Bereitschaft der Unternehmen, die für den Verbraucher relevanten Informationen bekanntzugeben.

Neben British Airways hatte der vzbv zuvor die Fluggesellschaften Hapag Lloyd Express GmbH, Eurowings Flug GmbH, Intersky Luftfahrt GmbH und BJ Flugreisen GmbH wegen irreführender Werbeaktionen abgemahnt. So wurde etwa BJ Flugreisen abgemahnt wegen einer Werbung für Flugreisen zum Flugpreis von 9 Euro, ohne dass der Gesamtpreis inklusive Steuern und Gebühren genannt wurde. Bei Hapag Lloyd Express hatte der vzbv abgemahnt, dass das Unternehmen mit einem "Taxipreis" von 19,99 Euro warb, ohne darauf hinzuweisen, dass der angegebene Preis noch nicht galt. Beide Fluggesellschaften haben eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Bezüglich einer weiteren Werbung von Hapag Lloyd Express hat der vzbv am 17.02.2003 vor dem Landgericht Hannover Klage eingereicht. Auslöser ist eine Werbung, in der das Unternehmen mit einem günstigen "ab-Preis" von 19,99 Euro wirbt, ohne darauf hinzuweisen, dass im Schnitt lediglich 9 von 144 Sitzplätzen (6,3 Prozent des Gesamtvolumens pro Flug) für diesen Preis zur Verfügung stehen.