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Entscheidungen in Deutschland zeigen Reformbedarf beim Asylgesetz

3. Oktober - Tag des Flüchtlings

Die jüngste deutsche Entscheidungspraxis bei afghanischen und irakischen Asylsuchenden stößt auf entschiedene Kritik beim UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR). Bei den fast durchgängig negativen Entscheidungen kommt dabei auch die Rechtsauffassung zum Tragen, Verfolgung in den beiden Staaten finde schon deswegen nicht statt, da hierfür die notwendigen staatlichen Strukturen fehlten. Schutzsuchende aus dem Irak und Afghanistan werden deshalb zunehmend auch nach dem Grundsatz abgelehnt: "Wo kein Staat, da keine Verfolgung".

Angesichts der instabilen bis prekären Lage in beiden Staaten sei eine solche Auffassung "jenseits jeglicher Realität", betonte heute der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund. Diese jüngste Serie negativer Entscheidungen belege, wie dringend erforderlich es sei, das vom Bundestag verabschiedete Zuwanderungsgesetz in die Praxis umzusetzen. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass auch Opfer nichtstaatlicher Verfolgung unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Nicht - wie derzeit fast nur noch in Deutschland praktiziert - der Urheber der Verfolgung ist für die Anerkennung ausschlaggebend, sondern die Frage, ob im Herkunftsland die Möglichkeit effektiven nationalen Schutzes vorhanden ist.

Zum Tag des Flüchtlings appellierte der UNHCR-Vertreter deshalb vor allem an die christdemokratischen Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, ihren Widerstand gegen diese Regelung aufzugeben. Deren Wortlaut im Gesetz stelle klar, dass es sich nicht um eine Ausdehnung des Asylrechts handele, sondern um eine angemessene Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention. Alle anderen EU-Staaten würden anerkennen, dass auch die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung unter dieses Abkommen fallen könnten.

Berglund bedauerte, dass der Parteienstreit um das Zuwanderungsgesetz auf EU-Ebene dazu geführt habe, die angestrebte Harmonisierung beim Flüchtlingsschutz zu erschweren. So blockiere Deutschland derzeit als einziger EU-Staat die Verabschiedung der so genannten Qualifikationsrichtlinie, in der die Kriterien für die Anerkennung und der Rechtsstatus von Flüchtlingen und anderen schutzbedürftigen Personen festgelegt werden.

Der UNHCR-Vertreter fügte hinzu, die EU-Asylharmonisierung befinde sich nun in einer kritischen Phase. Die kommenden Wochen müssten zeigen, ob das erklärte Ziel tatsächlich erreicht werde, dem Flüchtlingsschutz jenen Stellenwert einzuräumen, der einer europäischen Wertegemeinschaft gerecht werde. Der Verlauf der innenpolitischen Diskussion hierzulande sei dabei von mitentscheidender Bedeutung. Berglund: "Ohne Bewegung in Deutschland ist ein qualitativ hoch stehender Flüchtlingsschutz in Europa nicht durchsetzbar".